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Autor Thema: ARD-Anstalten wollen neuen Staatsvertrag gemeinsam umsetzen / Akzeptanzstudie  (Gelesen 2762 mal)

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Focus, 26.06.2018

ARD-Anstalten wollen neuen Staatsvertrag gemeinsam umsetzen

(dpa)

Zitat
Die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender sollen künftig ihren Schwerpunkt auf Bewegtbild und Ton legen.

Mit diesem Grundsatzbeschluss hatten die Ministerpräsidenten Mitte Juni eine Lösung für den jahrelangen Streit zwischen Verlegern und ARD und ZDF gefunden. „Wir werden jetzt Gespräche zwischen Onlinern, Juristen und den technisch verantwortlichen Kollegen führen und uns untereinander koordinieren“, sagte der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm am Dienstag nach der Intendantensitzung in Berlin.

Für die gemeinsame Schlichtungsstelle für Streitfälle zwischen Verlagen und öffentlich-rechtlichen Sendern in der Frage, welche Angebote von ARD und ZDF im Internet nach den neuen Regeln zulässig sind, soll es keinen wechselnden Vorsitz geben, sagte Wilhelm.
[…]

Nach den neuen Daten der „ARD-Akzeptanzstudie 2018“, deren zweiter Teil nun vorgestellt wurde, sind 86 Prozent der Befragten der Ansicht, die ARD-Sender gingen „verantwortungsvoll mit Themen um“. Für 77 Prozent bereiten sie „wichtige Themen verständlich auf“, für 79 Prozent bieten sie „vertrauenswürdige Inhalte“ - bei diesem Aspekt ist die Einschätzung der 14- bis 24-Jährigen (87 Prozent) sogar größer als in anderen Altersgruppen (bei den 25- bis 49-Jährigen: 73 Prozent; bei den Befragten über 50: 82 Prozent). […]

Weiterlesen auf:
https://www.focus.de/finanzen/boerse/wirtschaftsticker/unternehmen-ard-anstalten-wollen-neuen-staatsvertrag-gemeinsam-umsetzen_id_9165643.html


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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Ich muß mich schon fragen, in wessen Auftrag diese "Akzeptanz-Studie" gemacht wurde und wie viele Personen befragt wurden.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Nun, die Studie belegt doch, das der öffentlich rechtliche Unfug soooooo viel Zustimmung hat, das eine Verschlüsselung eigentlich nichts im Wege stehen dürfte!!! ???

Da werden auch die Schwarzseher, die den öff rech Unfug unbedingt sehen wollen, auch zu Kunden und das freiwillig!!!  ;) 8) ;D ;D

Ohmanomanoman was für ein Schwachsinn!  >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juni 2018, 15:47 von DumbTV«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Ich muß mich schon fragen, in wessen Auftrag diese "Akzeptanz-Studie" gemacht wurde.

Wieder mal im Auftrag des Bayerischen Rundfunks.

Und mal wieder "durchgeführt" von der GfK MCR, Raunheim.
(Firmenslogan: "Wessen Geld wir bekommen, dessen Gesäß wir putzen!")

( Quelle: https://www.presseportal.de/pm/29876/3981389 )

Markus


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- Durchführung: GfK MCR, Raunheim, im Auftrag des Bayerischen  Rundfunks - Grundgesamtheit: deutschsprachige Bevölkerung ab 14 Jahren in  Deutschland -

Fallzahl: 1.502 Befragte -

Erhebungszeitraum: 11. Januar bis 14. Februar 2018 - Erhebungsverfahren: Computergestützte Telefoninterviews (CATI),  Dual Frame (Stichprobenanteil: 80% Festnetz, 20% Mobilfunk) - Stichprobe: Repräsentative Zufallsauswahl / Randomstichprobe - Reichweitenerhebung in Anlehnung an den Standard der  Reichweiten-Währungsstudien in Deutschland.


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Nach den neuen Daten der „ARD-Akzeptanzstudie 2018“, deren zweiter Teil nun vorgestellt wurde, sind 86 Prozent der Befragten der Ansicht, die ARD-Sender gingen „verantwortungsvoll mit Themen um“. Für 77 Prozent bereiten sie „wichtige Themen verständlich auf“, für 79 Prozent bieten sie „vertrauenswürdige Inhalte“ - bei diesem Aspekt ist die Einschätzung der 14- bis 24-Jährigen (87 Prozent) sogar größer als in anderen Altersgruppen (bei den 25- bis 49-Jährigen: 73 Prozent; bei den Befragten über 50: 82 Prozent). […]

Es geht doch überhaupt nicht um die Akzeptanz der ÖR, sondern immer noch darum, wer das bezahlen soll. Und das ergibt sich eben nicht aus der obigen Umfrage !!

Ich aktzeptiere das vegane Restaurant in meiner Nachbatschaft auch; dennoch muss ich keine Rechnung von diesem Restaurant bezahlen, wenn ich es nicht nutze bzw. deren Angebot nicht in Anspruch nehme.

Bisher (und ich glaube das wäre rechtlich auch nicht haltbar) hat mir das Restaurant jedenfalls keine Rechnung geschickt, mit der Begründung, ich würde über Besteck zum Essen verfügen, und könnte deswegen theoretisch dort meine Speisen zu mir nehmen.

Es ist schon ein Zeichen, wenn der ÖR (oder wer immer Auftraggeber dieser Studie ist), mit solchen banalen Argumenten versucht, seine (nicht mehr vorhandene) Daseinsberechtigung zu manifestieren... Ich glaube, die wissen um ihren Untergang...

Denn selbst wenn das Bundesverfassungsgericht pro Rundfunkbeitrag beschließen sollte, steht da immer noch der EuGH mit einem baldigen Urteil an...

Und letztendlich würde ich mich trotzdem weigern, diesen Rundfunkbeitrag zu zahlen, weil ich ihn ablehne, sprich, der Widerstand würde weitergehen...

Wie sagte mein Politiklehrer immer so schön: Die Mauer der DDR ist deswegen gefallen, weil die Menschen den Todesstreifen nicht durchquert haben...

Es ist alles nur eine Frage der Zeit... und wer sich beim Volk unbeliebt machen möchte, oder das Volk zu einer Partei mit eben einem Abschaffungsversprechen des Rundfunkbeitrages wandern läßt, der hat es nicht besser verdient...

Grüße
Adonis


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Für die gemeinsame Schlichtungsstelle für Streitfälle zwischen Verlagen und öffentlich-rechtlichen Sendern in der Frage, welche Angebote von ARD und ZDF im Internet nach den neuen Regeln zulässig sind, soll es keinen wechselnden Vorsitz geben, sagte Wilhelm.

Diese "Schlichtungsstelle" ist verfassungsrechtlich bedenklich.

Siehe :
Telemedienauftrag : DJV kritisiert Schlichtungsstelle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27837.0
Zitat
Die Entscheidungen dieser Schiedsstelle sind dann übrigens nicht bindend, sondern nur Empfehlungen an die ARD-Intendanten.


ARD und ZDF im Netz : Mehr Freiheit, weniger Text
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27808.0
Zitat
Demmel: "Wir werden uns angesichts der heutigen Ergebnisse daher intensiv mit der die Frage beschäftigen, ob dieser Vorschlag auch europarechtlich trägt. Für die weitere Gestaltung der dualen Medienordnung unter anderem mit Reform des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fordert der Vaunet eine Strukturkommission unter Beteiligung aller Marktteilnehmer, auch der privaten Rundfunkanbieter. Nur wenn die private Seite an den Tisch geholt wird, lässt sich das Gleichgewicht im dualen System erhalten."


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