[...] ist öffentlich-rechtliche Konkurrenz kein Grund für wirtschaftliche Probleme einzelner Verlag(sangebot)e.[...]
Solange Bürger genötigt werden, einen Teil ihrer Mittel für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zwangsabdrücken zu müssen, (ohne diesen zu nutzen, bzw. individuell bestellt zu haben), ist der ÖRR ein Grund für die wirtschaftlichen Probleme der Verlage.
- Barrierefreiheit: Textinhalte lassen sich von Menschen mit Behinderung relativ einfach in ein wahrnehmbares Format umwandeln. Sie sind jedenfalls Leidtragende einer Beschränkung des Textanteils in öffentlich-rechtlichen Angeboten.
Brailleschrift via Web? Cool.
Medienkompetenz: Ein wesentlicher Teil des öffentlich-rechtlichen Auftrags ist Medienkompetenz. Zentral für digitale Medienkompetenz [...]Rundfunk ist kein Internet, folglich hat es für das Internet, also die digitale Welt, auch keinen Auftrag.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;