Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/journalist_medienmagazin.png journalist-magazin.de 11.06.2018Interview von Petra Sorge
„Die Folge ist Rechtsunsicherheit“ (WDR-Gesetz)Über Kooperationen von öffentlich-rechtlichen Sendern mit privaten Medien gibt es immer wieder Streit. Zuletzt stand dabei der Rechercheverbund von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung im Fokus. Eine Kooperationsrichtlinie sollte Ende 2016 eigentlich Klarheit bringen. Das tut sie aber nicht, sagt der juristische Gutachter Thomas Wierny und fordert Nachbesserungen.Wo ist das Problem?
Normenklarheit ist ein verfassungsrechtliches Gebot. Das WDR-Gesetz bewegt sich ohne die vorgesehene Konkretisierung aber an der Grenze zur Unbestimmtheit. Die Richtlinien betonen fast ausschließlich die Freiheiten des WDR und verschaffen Rundfunkrat und Sender enorme Spielräume. Die Folge ist Rechtsunsicherheit.
Die Privatsender hatten 2015 Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen den Rechercheverbund WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung erhoben. Daraufhin wurde das WDR-Gesetz geändert.
Ob hier ein kausaler Zusammenhang besteht, weiß ich nicht. Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien hatte die Kooperationen in seiner erfolglosen Beschwerde damals als kommerzielle Tätigkeit eingestuft. Recherchen sind jedoch eindeutig dem öffentlich-rechtlichen Auftragsbereich zuzuordnen. Es gab aber einen zeitlichen Zusammenhang zur Überarbeitung des WDR-Gesetzes.
Was sollten Politik und Rundfunkrat jetzt tun?
Der nordrhein-westfälische Landtag muss den Rundfunkrat erneut zum Handeln auffordern. Andererseits haben im Rundfunkrat ja bereits Abgeordnete mitgewirkt. Sie müssten den Stand der Dinge kennen.
Weiterlesen auf :http://www.journalist-magazin.de/news/die-folge-ist-rechtsunsicherheitThomas Wierny ist Gutachter und Berater im Medien- und Verfassungsrecht.
In den Jahren 2015/2016 war er als Referent in der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen tätig.