Tagesschau: Musterfeststellungsklage beschlossenIn Deutschland können Verbraucher künftig gemeinsam Schadensersatz einfordern - über Verbände. Der Bundestag hat dafür die Musterfeststellungsklage beschlossen.
Verbraucher sollen damit einen Anspruch auf Schadensersatz durchsetzen können, ohne dass sie selbst einen Prozess gegen ein Unternehmen anstrengen müssen. Verbände können dann im Namen von Geschädigten gegen Unternehmen und Dienstleister vor Gericht ziehen.
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https://www.tagesschau.de/inland/musterfeststellungsklage-103.htmlFraglich ist, inwiefern Schadenersatz gegen unrechtmäßig durchgeführte Titulierungen und Zwangsvollstreckungen von Behörden, nicht rechtsfähigen Gemeinschaftseinrichtungen und sonstigen Rundfunkunternehmen eingefordert werden kann. Schade auch, dass der Rechtsweg sich auf das Zivilrecht beschränkt und die Musterfeststellungsklage nicht die Verwaltungsgerichtsbarkeit erfasst.
Jetzt brauchen wir bis zum 1. November noch einen
Verband gegen den Rundfunkzwangsbeitrag e. V., der seit mindestens vier Jahren auf der Liste jener Verbände steht, die bereits heute Unterlassungsklagen einreichen dürfen. Außerdem muss unser Verein mindestens 350 Mitglieder haben. Sollte unsere Musterfeststellungsklage dann wirklich irgendwann mal Erfolg haben, kann dann jeder einzeln erneut klagen, um seine Schadenersatzforderungen durchzusetzen.
Also ein wunderbares Gesetz, was kaum einem was nützt...!?