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Autor Thema: Publikumsaktion "Mitmischen" - Sagen Sie dem BR Ihre Meinung!  (Gelesen 12217 mal)

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BR, 06.06.2018

Publikumsaktion "Mitmischen" - Sagen Sie dem BR Ihre Meinung!

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht zunehmend in der Kritik. Viele Menschen denken, „die Medien“ arbeiten nicht objektiv, sind nicht unabhängig. Wir nehmen diese Kritik ernst und wollen mit Ihnen über den BR diskutieren. Sagen Sie uns Ihre Meinung!

Programmhinweis

Zitat
BR, 13.06., 20:15 - 21:00

Wie ist Ihre Meinung über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Brauchen wir ihn überhaupt? Wofür wird der Rundfunkbeitrag verwendet? Ist er eine Zwangsabgabe oder gerechtfertigt? […]

Produktions- und Technikdirektorin Prof. Birgit Spanner-Ulmer, Informationsdirektor Thomas Hinrichs, Verwaltungsdirektor Dr. Albrecht Frenzel, Andreas Bönte, stellvertretender Fernsehdirektor und Stefan Maier, Programmbereichsleiter von „Bayern 2“ stehen Ihnen Rede und Antwort.

https://www.br.de/br-fernsehen/sendungen/jetzt-red-i/jetzt-red-i-extra-meinung100.html



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In den ersten 10 Minuten viel Gelaber und Selbstbeweihräucherung, ohne dass viel kritisches gesagt wurde.
Noch schlimmer als in der Sendung "mal ehrlich" des SWR - siehe u.a. unter
mal ehrlich...wozu brauchen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25426.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25426.msg160671.html#msg160671

Wo sind die ganzen bayrischen GEZ-Boykottierer?
Die Sendung ist nicht zum aushalten.


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Die Sendung ist nicht zum aushalten.
Das ist vllt. einer der Gründe, warum sehr viele Menschen ihre Zeit sinnvoller verbringen?


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

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Ein Zuschauer muss für seine 10 Rindviecher, da der Kuhstall als Betriebsstätte gilt, auch den reduzierten Beitrag bezahlen.
Das war mir auch neu ::)


Edit "Bürger": mglw. sei das hier gemeint?
Öffentlich knechtlich - Grafinger Landwirt bezahlt für seine Kühe GEZ
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22729.0.html


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Wo sind die ganzen bayrischen GEZ-Boykottierer.
Die haben ihre Meinungen und Sichtweisen in sachlicher und höflicher Form an jetztredi@br.de geschickt, und auch Ihr Interesse an der Mitwirkung in der Sendung bekundet. Allerdings gabs darauf vom BR weder eine Einladung, noch überhaupt irgendeine Art von Antwort.


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Die Sendung war die Neuauflage des Königlich-Bayrischen Amtsgerichts, nur nicht so humorvoll, lediglich der Landwirt mit seinen 10 Rindviechern brachte etwas Abwechslung ins Studio. Es wurde mal wieder viel geredet und nichts gesagt. Was sollte auch erwartet werden. Die gleiche Sendung wieder, nach dem BVerfG-Urteil. :D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juni 2018, 21:32 von Bürger«

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Wo sind die ganzen bayrischen GEZ-Boykottierer.
Die setzen sich lieber beim "Feind" in die RFR Sitzung und veröffentlichen, was dort für Schweinereien ablaufen...

Dauert halt - neben den Texten an die AG's und Co. - immer ne ganze Weile, das alles zu Papier zu bekommen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Juni 2018, 01:45 von Bürger«
ich bin ein nichtnutzer! weder schwarzseher, schmarotzer oder was sonst noch so seitens der ör vorgeworfen wird...

wenn ich nicht mit dem bus fahre, kaufe ich auch kein ticket!

P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Ein Zuschauer muss für seine 10 Rindviecher, da der Kuhstall als Betriebsstätte gilt, auch den reduzierten Beitrag bezahlen.
Das war mir auch neu ::)
Wer sagt denn, daß der Landwirt überhaupt ein Zuschauer, sprich: ein Rundfunkteilnehmer ist?
Das muß die Öffentlichkeit endlich kapieren: Nicht die Nutzer zahlen. Die Bürger zahlen, unabhängig von der Nutzung.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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@Philosoph

Die 10 Rindviecher im Kuhstall hören Radio, und geben deswegen mehr Milch. Also ensteht ein besonderer Nutzen der abgegolten werden muss :laugh:


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Die 10 Rindviecher im Kuhstall hören Radio, und geben deswegen mehr Milch. Also ensteht ein besonderer Nutzen der abgegolten werden muss :laugh:

Auch wenn man das absurd-lustig findet: Es unterscheidet sich in keinster beweisbaren Weise von dem Argument, dass auch Menschen einen Nutzen aus dem öffentlich rechtlichen Einheitsbrei ziehen können.

Bei Milchkühen könnte man sogar noch statistisch Beweise erzeugen. Doch woran bemisst sich der Vorteil beim Menschen?


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Das kommt jetzt wohl ganz darauf an, welche Gruppe von Menschen man sich ansieht. Der Bürger hat nur dann einen Vorteil, wenn er die Angebote gerne nutzt, also selbst einen Vorteil empfindet.
Die Politiker sehen aber genau in dem Einheitsbrei und der damit einhergehenden Volksverdummung - Entschuldigung! - Volksbildung einen Vorteil. Dieser ist auch belegbar: Die Parteien, die seit Jahrzehnten immer größeren Mist bauen, werden nach wie vor gewählt.


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Mitschrift einiger Fragen:

FB Kommentar: Namensgebung der Radiosender sei verwirrend.

Hr. Maier (Programmbereichsleiter Bayern 2): Das unterstreiche die Vielfalt des örR. Wir haben unterschiedliche Programme, die unterschiedlich klingen Bayern1 klinkt anders als Bayern3, B5 aktuell klingt anders als BR Klassik und es wird aus dem Namen erkennbar: BR Klassik hat klassische Musik, Bayern3 ist das langjährige Programm für junge Leute, unsere Pop-Welle. Es gibt Bayern2 und BR24, das Nachrichtenangebot mit App. Wir müssen sie ja irgendwie benennen, sonst würden sie alle gleich heissen […]

Moderator: hauptsache Sie hören irgendwas im BR, was ist völlig Wurscht. Dann dürfen Sie manchmal rätseln über die Zifferngebung.

Anwesender Zuschauer beschwert sich über die vielen Wiederholungen, die zu lange Sommerpause und zu wenig bayerische Kultur im BR.

Herr Bönte (stellvertretender Fernsehdirektor): […] Überall, wo Bayern rausschaut, sind wir erfolgreich. Deswegen haben wir sehr viel Bayern, das traditionelle Bayern, aber auch das junge Bayern. Natürlich haben wir auch Programme, die wir von anderen Sendern übernehmen. Das Hauptprogramm kommt aus Bayern: Heimatrauschen, Komödienstadel.
Wiederholungen habe es immer gegeben. Auch für die Menschen, die die Erstausstrahlung nicht sehen können. Tatort sei Klassiker.
Es ist auch so, dass mehrere Sachen nun mehr wiederholt werden, als früher, das sei dem geschuldet, dass es schon lange lange Zeit keine Gebührenerhöhung mehr gegeben habe. Es gäbe Preissteigerungen und Tariferhöhungen, daher sei immer weniger Geld für das Programm vorhanden. Wenn ich weniger Programm produzieren kann, dann muss man mehr Programm wiederholen.
Sie haben also Recht: Es sind mehr Wiederholungen geworden.

Anwesende Zuschauerin: Ich habe mich zwar nicht gemeldet, kann aber trotzdem was dazu sageb. ich fürchte, dass Gebührenerhöhung kommt. Ich nenne es Zwangsabgabe. Man hat mir die Entscheidungsfreiheit genommen, Fernsehen, Radio. Jetzt muss man für den Haushalt bezahlen. Ich habe mir dann einen Fernseher gekauft. Ich finde die Gebühren sehr sehr hoch. Wenn man eine Familie habe mit Kindern, die Studieren, dann kommen wir auf Jahresrechnung von über 600 Euro - Moderator: Weil Sie auch für die Haushalte der studierenden Kinder bezahlen - Studenten müssen auch diese Abgabe bezahlen, wenn die Kinder dann noch arbeiten müssten gäbe es mehr Studienabbrecher, v.a. bei Kindern die gerade kein Bafög bekommen.  […]

anwesender Zuschauer: Ich zahl für die Wohnung und für den Kuhstall, der nicht einmal eine Steckdose hat.
Moderator: Bei Ihnen ist dann wahrscheinlich der Kuhstall eine Betriebsstätte und die müssen Sie extra bezahlen.

Hr Frenzel (Verwaltungsdirektor):  Die Beitragspflicht definiert nicht der BR, sondern der Gesetzgeber.
Ein Angebot, das für alle gemacht wird und von allen finanziert werden soll, damit der Beitrag für den einzelnen so niedrig, wie möglich bleibt. Das ist die Logik.
Es gibt die Möglichkeiten für Studenten in einer Wohngemeinschaft zu wohnen. Früher habe man da mehr bezahlt.
Man ist weg vom Gerätebezug. Heute kann jeder über Rundfunkleistungen verfügen, über mobiles oder stationäres Internet, über klassische Terrestrik, Kabel oder Satellit.
Moderator: auch die BR24-App auf dem Smartphone ist eine Rundfunkleistung.
Hr Frenzel (Verwaltungsdirektor): Genau, das ist ein Telemedienangebot, wie das im Rundfunkrechtsdeutsch heißt, das gesetzlich beauftragt ist und natürlich finanziert werden muss. Der Gesetzgeber hat die Entscheidung getroffen: ein Angebot für alle, das von allen getragen wird. Anknüpfungspunkt ist die Wohnung, bei Ihnen mit 630 Euro pro Jahr sind das halt 3 Wohnungen, das ist die Gesetzeslage, das kann ich nicht schön reden. Wir müssen als BR dieses Gesetz umsetzen - auch im Sinne der Gleichbehandlung.
Moderator: Es kann natürlich sein, dass in absehbarer Zeit weitere Ausnahmetatbestände kommen, dann wäre u.U. die Familie günstiger dran.
Hr Frenzel (Verwaltungsdirektor): Bei dem Kuhstall geht es, wenn ich es richtig verstanden habe, um zwei Sphären. Das eine ist das Wohnhaus mit 17,50€/Monat und ihre Betriebsstätte, wenn Sie bis zu 8 Mitarbeitern haben, zahlen sie 5,83€/Monat, das entspricht dem was früher die Grundgebühr/Radiogebühr war. Dieses Drittel wird fällig für ihren gesamten Betrieb, das ist der Kuhstall mit drin.
Der RStV besagt bei landwirtschaftlichen Betrieben ist die Zahl der Gebäude unerheblich, so lange diese auf einem oder zusammenhängenden Grundstücken liegen. Das ist ja bei Ihnen in Wiesam, glaube ich der Fall, da ist alles auf einem Gelände. Es gibt dann noch die Ausnahme der reinen Lagergebäude, z.B. Heuschober, die stehen dann auf dem Feld.
Wenn Sie nun einen Kuhstall oder eine Betriebsstätte haben sollten, das nicht auf dem selben oder auf einem angrenzenden Grundtück ist, dann ist die Rechtslage so, wie Sie es jetzt angedeutet haben, dass es dann als gesonderte Betriebsstätte zu erfassen wäre.
Moderator: Haben Sie also zwei Hausnummer? für das Wohnhaus und für den Kuhstall?
Zuschauer: Nein, Wohnung und Kuhstall ist eine Hausnummer. Kuhstall ist direkt neben der Wohnung.
Hr Frenzel (Verwaltungsdirektor): Dann ist die Unterscheidung bei Ihnen nicht der Kuhstall und das Wohnhaus, sie zahlen 17.50€ für Ihr Wohnhaus und für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb in Gänze, nicht nur für den Kuhstall, zahlen Sie 5,83€.
Das entspricht der Gesetzeslage. Sie zahlen sowohl als Wohnungsinhaber , wie als Betriebsstätteninhaber. Sie werden da zweimal erfasst. So ist halt die Rechtslage.
(Zuschauer schüttelt den Kopf)
Moderator: Tut mir leid, da können wir Ihnen in dem Fall nun wirklich nicht helfen. Trotzdem hoffe ich, dass Sie beim BR Angebote finden, die Ihnen gefallen.

Moderatorin: Eine Frisörin über FB meinte, bei ihr laufen nur cds im Frisörsalon. Ein Rentner übers Internet meinte es sei nicht in Ordnung, dass Sie als Rentnerin genau so viel zahle, wie eine Großfamilie. Wäre eine Ausnahmeregelung für Rentner denkbar?
Hr Frenzel (Verwaltungsdirektor): Der RbStV sagt ganz einfach "Eine Wohnung, ein Beitrag". Egal wie viele Geräte. 2015 wurde dieser von den Ländern erneut evaluiert und die haben gesagt, dass sich das System bewährt habe, da es verlässlich und transparent mit gleichen Regeln für alle darstellen würde.
Es ist weitgehend ausgeurteilt worden bei Gericht, es gibt noch ein anhängiges verfahren beim BVerfG und wenn das, da sind auch Themen im nicht privaten Bereich angesprochen, mit Doppelbelastung oder auch bei Zweitwohnungen, es kann sein, dass sich aus diesem Verfahren am Ende eine Änderung ergibt. Der Ball liegt am Ende immer beim Gesetzgeber - nicht beim BR!
Der Gesetzgeber wird tätig werden müssen, wenn das BVerfG irgendwo Probleme sieht.
[…]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Juni 2018, 12:39 von ChrisLPZ«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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n
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Zitat
Die Beitragspflicht definiert nicht der BR, sondern der Gesetzgeber.
Zitat
Der Gesetzgeber hat die Entscheidung getroffen:
Zitat
Der Ball liegt am Ende immer beim Gesetzgeber - nicht beim BR!

Ja wie schön, dass man sich hinter dem Gesetzgeber verstecken kann.
Kein Wort davon, dass Eicher federführend die Beitragsgesetze vorbereitet hat, und dass die ARD das Gutachten bei Kirchhof in Auftrag gegeben und bezahlt hat.
Also aktiv und mit viel Energie und Einsatz von Gebührengeldern die Änderung zum Beitrag vorangetrieben hat.

Aber jetzt sind sie die Unschuldsengel.

Genauso wie der Beitragsservice, der soll auch die unangenehme Drecksarbeit machen.
Deshalb erschien ja zuerst auch der Name der LRA nicht auf den Vollstreckungsersuchen - der Name der LRA soll möglichst nicht in Erscheinung treten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juni 2018, 00:10 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

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  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
Zitat von: Hr Frenzel (Verwaltungsdirektor)
Der Ball liegt am Ende immer beim Gesetzgeber - nicht beim BR!

Natürlich, die Rundfunkanstalten erfüllen ja auch nur Ihren Sendeauftrag... oder vielleicht auch nicht?
Ist ja auch nicht so, dass die Rundfunkanstalten aktiv am derzeitigen System mitgewirkt haben. Dies hat alles unabhängig der Gesetzgeber ausgearbeitet?! Die Seilschaften zwischen ÖRR und Politik sind bekannt, da gibt es nichts zu beschönigen.
Wie lange hält man das Märchen von Staatsferne noch Aufrecht?

Wurden die Zuschauer vom BR während der Sendung informiert, was die anwesenden Direktoren oder Moderatoren monatlich verdienen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juni 2018, 00:10 von Bürger«
Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

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Mitschrift einiger Fragen:
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Hr Frenzel (Verwaltungsdirektor):  Die Beitragspflicht definiert nicht der BR, sondern der Gesetzgeber.
Ein Angebot, das für alle gemacht wird und von allen finanziert werden soll, damit der Beitrag für den einzelnen so niedrig, wie möglich bleibt. Das ist die Logik.
Danke, Herr Frenzel, daß Sie hiermit bestätigt haben, daß der "Rundfunkbeitrag" kein "Beitrag" im finanzverfassungsrechtlichen Sinne ist. Denn wenn alle "Nutznießer" sind und alle zahlen müssen, dann gibt es logischer Weise keinen einer einzelnen Person konkret zurechenbaren Sondervorteil, der sie von denjenigen, die diesen Vorteil nicht haben, unterscheiden und damit eine "Beitragspflicht" begründen würde.
Die Abgabe wäre für den Einzelnen dann so niedrig wie möglich, wenn der Nichtnutzer nicht zahlen müßte für etwas, das er sich entweder nicht leisten kann oder will.
Wenn jemand das Geld hat, sich mehrere Fernsehgeräte zu leisten, dann darf man auch annehmen, daß er sich eher mehrere "Rundfunkbeiträge" leisten kann als jemand, der sich aufgrund seiner finanziellen Lage gerade kein Rundfunkgerät leisten kann.

Frenzel: Es gibt die Möglichkeiten für Studenten in einer Wohngemeinschaft zu wohnen. Früher habe man da mehr bezahlt.
Ist das jetzt wieder eine Fake-News? Früher mußte in den WGs diejenigen zahlen, die ein Gerät hatten. Wer kein Gerät hatte, mußte auch nicht zahlen. Es ist also nur für diejenigen günstiger geworden, die zwar schauen, aber nicht zahlen wollen. Diejenigen, die "verzichten" (d.h. ein rundfunkfreies Leben führen), sind nun die Dummen.

Ich finde es auch immer wieder schön, wenn von Rundfunkseite behauptet wird, man müsse das Gesetz umsetzen, auch wenn man das so gar nicht gut finde. Da fragt man sich doch, wie das mit der Lobbyarbeit der örR bei den Landesgesetzgebern in Übereinstimmung zu bringen ist und mit den Nachweisen, daß die Gesetzgebung ebenso wie die Gesetzesauslegung direkt von den LRA vorgegeben wurden (siehe auch die vorangegangenen Beiträge).
Es wird Zeit, daß endlich Verantwortung übernommen wird. Sowohl von den LRA als auch von den Politikern, die im Sinne der Lobbyisten und nicht mehr im Sinne des Volkes entscheiden.


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Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

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