Mitschrift einiger Fragen:
FB Kommentar: Namensgebung der Radiosender sei verwirrend.
Hr. Maier (Programmbereichsleiter Bayern 2): Das unterstreiche die Vielfalt des örR. Wir haben unterschiedliche Programme, die unterschiedlich klingen Bayern1 klinkt anders als Bayern3, B5 aktuell klingt anders als BR Klassik und es wird aus dem Namen erkennbar: BR Klassik hat klassische Musik, Bayern3 ist das langjährige Programm für junge Leute, unsere Pop-Welle. Es gibt Bayern2 und BR24, das Nachrichtenangebot mit App. Wir müssen sie ja irgendwie benennen, sonst würden sie alle gleich heissen […]
Moderator: hauptsache Sie hören irgendwas im BR, was ist völlig Wurscht. Dann dürfen Sie manchmal rätseln über die Zifferngebung.
Anwesender Zuschauer beschwert sich über die vielen Wiederholungen, die zu lange Sommerpause und zu wenig bayerische Kultur im BR.
Herr Bönte (stellvertretender Fernsehdirektor): […] Überall, wo Bayern rausschaut, sind wir erfolgreich. Deswegen haben wir sehr viel Bayern, das traditionelle Bayern, aber auch das junge Bayern. Natürlich haben wir auch Programme, die wir von anderen Sendern übernehmen. Das Hauptprogramm kommt aus Bayern: Heimatrauschen, Komödienstadel.
Wiederholungen habe es immer gegeben. Auch für die Menschen, die die Erstausstrahlung nicht sehen können. Tatort sei Klassiker.
Es ist auch so, dass mehrere Sachen nun mehr wiederholt werden, als früher, das sei dem geschuldet, dass es schon lange lange Zeit keine Gebührenerhöhung mehr gegeben habe. Es gäbe Preissteigerungen und Tariferhöhungen, daher sei immer weniger Geld für das Programm vorhanden. Wenn ich weniger Programm produzieren kann, dann muss man mehr Programm wiederholen.
Sie haben also Recht: Es sind mehr Wiederholungen geworden.
Anwesende Zuschauerin: Ich habe mich zwar nicht gemeldet, kann aber trotzdem was dazu sageb. ich fürchte, dass Gebührenerhöhung kommt. Ich nenne es Zwangsabgabe. Man hat mir die Entscheidungsfreiheit genommen, Fernsehen, Radio. Jetzt muss man für den Haushalt bezahlen. Ich habe mir dann einen Fernseher gekauft. Ich finde die Gebühren sehr sehr hoch. Wenn man eine Familie habe mit Kindern, die Studieren, dann kommen wir auf Jahresrechnung von über 600 Euro - Moderator: Weil Sie auch für die Haushalte der studierenden Kinder bezahlen - Studenten müssen auch diese Abgabe bezahlen, wenn die Kinder dann noch arbeiten müssten gäbe es mehr Studienabbrecher, v.a. bei Kindern die gerade kein Bafög bekommen. […]
anwesender Zuschauer: Ich zahl für die Wohnung und für den Kuhstall, der nicht einmal eine Steckdose hat.
Moderator: Bei Ihnen ist dann wahrscheinlich der Kuhstall eine Betriebsstätte und die müssen Sie extra bezahlen.
Hr Frenzel (Verwaltungsdirektor): Die Beitragspflicht definiert nicht der BR, sondern der Gesetzgeber.
Ein Angebot, das für alle gemacht wird und von allen finanziert werden soll, damit der Beitrag für den einzelnen so niedrig, wie möglich bleibt. Das ist die Logik.
Es gibt die Möglichkeiten für Studenten in einer Wohngemeinschaft zu wohnen. Früher habe man da mehr bezahlt.
Man ist weg vom Gerätebezug. Heute kann jeder über Rundfunkleistungen verfügen, über mobiles oder stationäres Internet, über klassische Terrestrik, Kabel oder Satellit.
Moderator: auch die BR24-App auf dem Smartphone ist eine Rundfunkleistung.
Hr Frenzel (Verwaltungsdirektor): Genau, das ist ein Telemedienangebot, wie das im Rundfunkrechtsdeutsch heißt, das gesetzlich beauftragt ist und natürlich finanziert werden muss. Der Gesetzgeber hat die Entscheidung getroffen: ein Angebot für alle, das von allen getragen wird. Anknüpfungspunkt ist die Wohnung, bei Ihnen mit 630 Euro pro Jahr sind das halt 3 Wohnungen, das ist die Gesetzeslage, das kann ich nicht schön reden. Wir müssen als BR dieses Gesetz umsetzen - auch im Sinne der Gleichbehandlung.
Moderator: Es kann natürlich sein, dass in absehbarer Zeit weitere Ausnahmetatbestände kommen, dann wäre u.U. die Familie günstiger dran.
Hr Frenzel (Verwaltungsdirektor): Bei dem Kuhstall geht es, wenn ich es richtig verstanden habe, um zwei Sphären. Das eine ist das Wohnhaus mit 17,50€/Monat und ihre Betriebsstätte, wenn Sie bis zu 8 Mitarbeitern haben, zahlen sie 5,83€/Monat, das entspricht dem was früher die Grundgebühr/Radiogebühr war. Dieses Drittel wird fällig für ihren gesamten Betrieb, das ist der Kuhstall mit drin.
Der RStV besagt bei landwirtschaftlichen Betrieben ist die Zahl der Gebäude unerheblich, so lange diese auf einem oder zusammenhängenden Grundstücken liegen. Das ist ja bei Ihnen in Wiesam, glaube ich der Fall, da ist alles auf einem Gelände. Es gibt dann noch die Ausnahme der reinen Lagergebäude, z.B. Heuschober, die stehen dann auf dem Feld.
Wenn Sie nun einen Kuhstall oder eine Betriebsstätte haben sollten, das nicht auf dem selben oder auf einem angrenzenden Grundtück ist, dann ist die Rechtslage so, wie Sie es jetzt angedeutet haben, dass es dann als gesonderte Betriebsstätte zu erfassen wäre.
Moderator: Haben Sie also zwei Hausnummer? für das Wohnhaus und für den Kuhstall?
Zuschauer: Nein, Wohnung und Kuhstall ist eine Hausnummer. Kuhstall ist direkt neben der Wohnung.
Hr Frenzel (Verwaltungsdirektor): Dann ist die Unterscheidung bei Ihnen nicht der Kuhstall und das Wohnhaus, sie zahlen 17.50€ für Ihr Wohnhaus und für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb in Gänze, nicht nur für den Kuhstall, zahlen Sie 5,83€.
Das entspricht der Gesetzeslage. Sie zahlen sowohl als Wohnungsinhaber , wie als Betriebsstätteninhaber. Sie werden da zweimal erfasst. So ist halt die Rechtslage.
(Zuschauer schüttelt den Kopf)
Moderator: Tut mir leid, da können wir Ihnen in dem Fall nun wirklich nicht helfen. Trotzdem hoffe ich, dass Sie beim BR Angebote finden, die Ihnen gefallen.
Moderatorin: Eine Frisörin über FB meinte, bei ihr laufen nur cds im Frisörsalon. Ein Rentner übers Internet meinte es sei nicht in Ordnung, dass Sie als Rentnerin genau so viel zahle, wie eine Großfamilie. Wäre eine Ausnahmeregelung für Rentner denkbar?
Hr Frenzel (Verwaltungsdirektor): Der RbStV sagt ganz einfach "Eine Wohnung, ein Beitrag". Egal wie viele Geräte. 2015 wurde dieser von den Ländern erneut evaluiert und die haben gesagt, dass sich das System bewährt habe, da es verlässlich und transparent mit gleichen Regeln für alle darstellen würde.
Es ist weitgehend ausgeurteilt worden bei Gericht, es gibt noch ein anhängiges verfahren beim BVerfG und wenn das, da sind auch Themen im nicht privaten Bereich angesprochen, mit Doppelbelastung oder auch bei Zweitwohnungen, es kann sein, dass sich aus diesem Verfahren am Ende eine Änderung ergibt. Der Ball liegt am Ende immer beim Gesetzgeber - nicht beim BR!
Der Gesetzgeber wird tätig werden müssen, wenn das BVerfG irgendwo Probleme sieht.
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