Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Rundfunkbeitrag nicht gezahlt: So viel schulden Schwarzseher in Merseburg  (Gelesen 5778 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 11.413
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Behörden dürften "eigentlich" dem BS/ÖR keine Amtshilfe leisten, das ist klar. Nur hilft uns diese Erkenntnis nicht weiter, weil ja einfach eine Vorschrift und Vertrag gemacht wurde, dass es doch geht.
Richtigstellung: Doch, die Erkenntnis hilft insofern weiter, das so nicht hinzunehmen sondern dagegen vorzugehen, denn es ist ein Trugschluss, anzunehmen, dass "einfach eine Vorschrift und Vertrag gemacht wurde, dass es doch geht".
Es geht nicht, wird aber gemacht - und genau das gehört konsequent und unnachgiebig ausgefochten. Die Vollstreckungsabwehrklagen gehen jetzt erst so langsam los. ARD-ZDF-GEZ und die Gerichte werden keine Ruhe bekommen, bis dort nicht ein Riegel orgeschoben oder eine andere Form der "Eintreibung" festgelegt wurde.
Die "Regelung" im RBStV, dass "Festsetzungsbescheide [im Charakter nicht vollstreckungsfähiger Feststellungsbescheide] im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt werden", steht im krassen Widerspruch
a) zum Totalausschluss der "Landesrundfunkanstalten" aus dem VwVfG und damit auch zum Totalausschluss dieser Rundfunksender-Tendenzbetriebe und Grundrechtsträger nach Art. 5 GG von der "Amts-/Vollstreckungshilfe"
b) zur Regelung der Verwaltungsvollstreckungsgesetze, dass nur Verwaltungsakte mit vollstreckungsfähigem Inhalt (also z.B. Leistungsgebot) vollstreckt werden können - und genau diese (Leistungsbescheide) gibt es nicht, weil die "Schickschuld" als "Quasi-Titel" in "Gesetz" geschrieben wurde, nur dass eine Vollstreckung aus dem Gesetz heraus ohne Verwaltungsakt nicht zulässig ist. Wenn sich sowas etabliert, dann braucht es überhaupt keine Verwaltungsakte mehr, sondern dann wird am besten gleich alles aus dem Gesetz heraus vollstreckt. Schöne Welt! NEIN!

Aber wie oben bereits dargelegt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27735.msg174472.html#msg174472
gibt es dazu schon eigenständige Diskussionen, weshalb dies hier bitte nicht weiter vertieft werden soll.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 7.286
weil ja einfach eine Vorschrift und Vertrag gemacht wurde, dass es doch geht.
Nö, wurde nicht.

Wie bereits einmal geschrieben, das Recht der Selbstverwaltung, welche jeder einzelnen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt ja zugestanden worden ist, beinhaltet absolute Rechtstreue! Diese Aussage auch an Anlehnung an die Entscheidung des BVerfG zur Rechtstreuenotwendigkeit bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts; wurde im Forum schon diskutiert.

Die ÖRR haben auf Basis dieser ihnen übertragenen Selbstverwaltung, weil öffentlich-rechtlich, die Pflicht, sämtliche Bestimmungen eigenverantwortlich einzuhalten, und, nein, das ist keinesfalles nur der in den Rundfunkverträgen fixierte Inhalt.


Edit "Bürger":
Und insbesondere auch die Vollstreckungsstellen (Stadtkassen/ Finanzämter/ Gerichtsvollzieher+Amtsgericht) haben die "Pflicht, sämtliche Bestimmungen einzuhalten" - und auch hier "nein, das ist keinesfalles nur der in den Rundfunkverträgen fixierte Inhalt", sondern insbesondere der Inhalt der Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsvollstrckungsgesetze, die mithin eine andere Sprache sprechen als der sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"/ RBStV.
Aber wie oben bereits dargelegt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27735.msg174472.html#msg174472
gibt es dazu schon eigenständige Diskussionen, weshalb dies hier bitte nicht weiter vertieft werden soll.
Danke für das Verständnis und die nunmehrige Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juni 2018, 16:18 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
Nach oben