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Autor Thema: Rückabwicklung, wenn BVerfG den Beitrag kippt?  (Gelesen 7546 mal)

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Nicht nur alle Verwaltungsgerichte, sondern auch alle Amtsgerichte und alle Landgerichte minus Eines (Tübingen)

Und sogar die Verfasungsgerichte von Bayern und RLP.

Die Front gegen den Bürger steht stark und fest!


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  • Cry for Justice
Hätte das BverfG die Kläger, die sich direkt an das Verfassungsgericht gewendet hätten, ERNSTHAFT an ein Verwaltungsgericht (zurück)verwiesen(von Pontius zu Pilatus) ?
Waren denn das nicht jene, deren Klage/Beschwerde auf Grund dessen gar nicht erst angenommen wurde.


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Schrei nach Gerechtigkeit

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Hätte das BverfG die Kläger, die sich direkt an das Verfassungsgericht gewendet hätten, ERNSTHAFT an ein Verwaltungsgericht (zurück)verwiesen(von Pontius zu Pilatus) ?

Es hätte nicht nur, es hat. Schon 2012 hatte der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) beim Bundes­verfassungsgericht die erste von zwei  Verfassungs­beschwerden gegen den sogn. Rundfunkbeitrag eingereicht. Sie wurde aus formalen Gründen zurückgewiesen. Das Argument war, dass der Beschwerdeführer vor Einlegung den Rechtsweg über die Fachgerichte beschreiten muss.

Das BVerfG weiß also seit fünf Jahren, dass es sich irgendwann mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Beitrags befassen muss. Fünf Jahre, in denen Milliarden ggf. verfassungswidrig geflossen sind und ja derzeit weiter fließen. Sonderlich hohen Arbeitseifer in einer Angelegenheit, die praktisch jeden betrifft, kann man den Damen und Herren Richtern wahrlich nicht nachsagen. Zumal man ja schon im Februar 2017 die vier Leitverfahren auf die Agenda setzte. Die Interessen von ein paar Atomstrom-Konzernen sind natürlich dringlicher.

"Noch Fragen Kienzle?" "Nein Hauser! Nur eine noch: wo kann man die Richter zur Rechenschaft ziehen?" "Gar nicht, Kienzle. Es sei denn Sie würden sich an Maßnahmen in der französischen Revolution erinnern." "Na dann: Ça ira!"

M.  Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juni 2018, 18:07 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • Beiträge: 1.456
Off Topic:

Beim dritten Geschlecht war das BVerfG deutlich schneller:
Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-095.html

Urteil:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/10/rs20171010_1bvr201916.html;jsessionid=4CD37A36242F738479A9FC6ABE27F471.2_cid394
Verfahrensgang:
13. Oktober 2014  bis 10. Oktober 2017  - also ziemlich genau 3 Jahre!

Aber (Ironie)
So ein drittes Geschlecht im Pass ist ja natürlich auch wichtiger und diskriminierender als der Rundfunkbeitrag für 40 Mio Bürger .... der ja auch den Freunden zugute kommt.

Rundfunkbeitrag;
2012  bis 2019  - also 7 !!! Jahre   (ich vermute dass sie 2018 nicht mehr zum Urteil kommen, zu komplex)


Edit "Bürger" @alle:
Da der Thread nunmehr (wie befürchtet) vom eigentlichen Kern-Thema ins Beliebige abgedriftet ist und zudem das Kern-Thema höchst spekulativ, mithin die Diskussion über eine Vielzahl etwaiger Ausgänge der Verfahren und sich daraus ergebener potenzierter Vielzahl an möglichen Rückabwicklungen oder Nicht-Rückabwicklungen müßig ist, bevor es nicht konkret ist, bleibt dieser Thread vorerst geschlossen.
Das Forum kann aufgrund der Vielzahl wirklich akuter und konkreter Probleme mit dem sog. "Rundfunkbeitrag" derartige spekulative Diskussionen nicht leisten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juni 2018, 18:05 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

 
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