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Autor Thema: Nach 6 Jahren durch GV von Forderung erfahren  (Gelesen 3331 mal)

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  • Beiträge: 4
Nach 6 Jahren durch GV von Forderung erfahren
Autor: 11. Februar 2018, 22:34
Hallo,

nehmen wir an Person A hat vor 1 Woche ca ein Schreiben vom GV bekommen in dem ca 1300€ Gebühren rückwirkend bis 2012 gefordert werden.

Bis dahin wusste A allerdings nicht das A bei der GEZ als "Kunde" bekannt ist, A hatte auch nie mit der GEZ Kontakt und nie einen Brief bekommen.
Die GEZ hat dem GV aber mitgeteilt das A u.a. ende 2017 ein Schreiben über die Gebühren bekommen habe.
A hat diesen aber nie erhalten  ;)

Dazu hat A 2012 bis ca 2017 Leistungen nach dem SGB erhalten und die Bescheide, die ab 2013 gekommen sind einfach nur abgelegt, da ihm ja nicht bekannt war das er dort im System als "Kunde geführt" wird bzw. ein Vertrag besteht und er die Bescheide hin schicken muss.

A hat der GEZ dies jetzt mitgeteilt und eine rückwirkende Berechnung beantragt.

Die GEZ sagt Briefe sind verschickt worden. A hat keine bekommen. Wer muss das nachweisen A oder die GEZ?
Bei denen wird ja alles maschinell abgefertigt. Umgezogen ist A seid dem auch nicht. Daher vermutet A den Fehler bei dem automatisierten System.

Muss die GEZ die Bescheide rückwirkend bis 2012 berechnen oder nur die letzten 3 Jahre?
Dazu sollen ja nur Gebühren rückwirkend bis 1.1.2013 berechnet werden, dort sind aber Gebühren von 2012 dabei.

A schaut dazu ca. 15 Jahren kein TV.

Gilt für alles das älter als 3 Jahre ist §§ 195, 199 BGB da A ja keine Kenntnis davon hatte das ein Vertrag besteht?

A hätte ja sonnst die Befreiungen hin geschickt.

Danke für die Hilfe !


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Mai 2018, 18:50 von DumbTV«

  • Beiträge: 882
Die Verjährung greift nur dann, wenn der Bescheid zu spät zugeschickt wurde (also nach über 3 Jahren) und muss auch selbst vorgebracht werden. Vermutlich sind diese Bescheide verschickt worden, aber vielleicht sind die woanders gelandet? Gab es eine Namensänderung? Wenn man keinen Hinweis dafür finden kann, warum man keine Post erhalten hat, dann wird das vom Gericht oft als "Schutzbehauptung" interpretiert. Die Rundfunkanstalt schert sich ohnehin nicht darum, ob man es erhalten hat oder nicht. Ich würde mal nachfragen, was für Daten die dort über einen haben, da ja ein fehlerhafter Dateneintrag die wahrscheinlichste Ursache dafür ist, dass man nie Post bekommen hat.
Gleich auch noch vorsorglich allen Bescheiden widersprechen, bzw. Befreiung beantragen, damit man später sagen kann "Ich habe sofort reagiert, als ich es erfahren habe."


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

v
  • Beiträge: 4
A hat sofort reagiert als er Post vom GV bekommen hat und auch ein Schreiben an die GEZ geschickt indem er die Rückwirkende Anrechnung der Bescheide fordert und auf eine Verjährung besteht bei allem das älter als 3 Jahre ist, da er nie etwas bekommen hat.

Dazu wurde einen Zustellbeleg verlangt und eine Stellungsnahme wieso Beträge von 2012 berechnet werden und die GEZ sich nie bei ihm (z.b. per Einschreiben) gemeldet hat.

Eigentlich muss die GEZ doch nach kurzer Zeit von alleine darauf kommen das da was nicht stimmt wenn keine Zahlungen eingehen oder Bescheide für die Befreiung mit der Post kommen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Mai 2018, 18:47 von DumbTV«

F
  • Beiträge: 10
Sehr lustig, wie in meinem Fall!

allerding hatte ich Gebühren von 2006 ab bis 2014 in Rechnung gestellt bekommen in 2 Bescheiden die ich nie erhalten hatte.

Das Stuttgarter Verwaltungsgericht war der Meinung, die Widerspruchsfrist sei rum.

Das Mannheimer Oberlandesverwlatungsgericht (Berufung) war der Meinung, ja Briefe gehen mal verloren, aber diese kamen nicht zurück und daher müssen Sie die bekommen haben und daher ist die Widerspruchfrist leider schon vorbei und die verjährten Gebühren somit zu bezahlen.

Das Bundesverfassungsgericht (Nichtzulassungsklage) "Gott möge es mit Intelligenz segenen" meinte, dass das OLV alle Indizien - wir reden von Indizeien ;) - gewürdigt hat um zu einem korrekten Ergebnis zu kommen, dass die nie erhlatene Schreiben, ich erhalten haben muss.
....das war sehr sehr interessant.

Das Bundeverfassungericht hat die Sache nun zur Prüfung auf dem Tisch..... Bescheide wurden nie bekannt gegeben.... Nach bekannt werden (GV) wiederpsruch eingelegt... mit Nichtwissen zugang bestritten.... Einrede der Verjährung (wurde ignoriert, da Widerspruchsfrist vorrüber, siehe zuvor) .....es folgten in der Klage 20 Steiten mit Verfahrensmängel der VerwG.... Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG .... Entzug der Revision durch das OLV.... Entzug des EuGH durch das OLV.... Verstoß gegen die freie Beweiswürdigung....

Es ist eine Schande, dass selbst das BundVerwG hier so oberflächlich und ignorant sich auf fast schon unzählige Verfahrensfehler stützt und diese Fehlurteil in Schutz nimmt um dem Gebühreneinzugsverfahren keine Gefahr zu bieten.
Dies hat mir Recht und Ordnung nichts mehr zu tun!
Es ist eine abgekartetes Spiel zum Schutz der Einnahmen des Systems ohne hier wirklich Recht zur sprechen.
Eine Schande für das Deutsche Rechtssystem!


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H
  • Beiträge: 583
mit Nichtwissen zugang bestritten....

Würde ich auch nicht machen, sondern immer Bestreiten. Beim Nichtwissen-Bestreiten reicht es nämlich aus, dass die Gegenseite nur die Behauptung des Gegenteils aufstellt, um das Nichtwissen-
Bestreiten zu entkräften...

So habe ich es gelernt... und nutze es daher nicht...

Grüße
Adonis


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