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Autor Thema: Rundfunkbeitrag – Ist das gerecht?  (Gelesen 2462 mal)

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Rundfunkbeitrag – Ist das gerecht?
Autor: 25. Mai 2018, 17:55
Dr. Granzin Rechtsanwälte     25.05.2018

Rundfunkbeitrag – Ist das gerecht?
Schon seit der Gründung der Bundesrepublik gibt es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ebenso lange werden die Bürger für diesen zur Kasse gebeten: Zunächst mit einer Gebühr von zwei D-Mark, zu der dann eine „Fernsehgebühr“ in Höhe von zunächst fünf D-Mark hinzukam. Bis zum Jahr 2012 war für die Höhe der Rundfunkgebühren ausschlaggebend, wie viele Geräte zu welchem Zweck bereitgehalten wurden.
Zitat
Wann kann man mit der Entscheidung rechnen?

An zwei Verhandlungstagen sollen sich die Richter des Bundesverfassungsgerichts mit dem Thema Rundfunkgebühren befassen – eine Entscheidung wird allerdings erst in einigen Monaten zu erwarten sein. Dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Entscheidung des Gerichts komplett in Frage gestellt wird, ist zwar eher unwahrscheinlich – möglicherweise wird es dann aber in Hinblick auf gewisse Detailfragen der derzeitigen Beitragserhebung mehr Klarheit geben.
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https://www.granzin-rechtsanwaelte.de/rundfunkbeitrag-ist-das-gerecht


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Irgendwie ist wohl mein Zeitgefühl durcheinander geraten...
Der Artikel stammt vom 25.05.2018. Die Verhandlung fand am 16.05.2018 (also 9 (!) Tage vorher) statt.
Zitat
"An zwei Verhandlungstagen sollen sich die Richter des Bundesverfassungsgerichts mit dem Thema Rundfunkgebühren befassen – eine Entscheidung wird allerdings erst in einigen Monaten zu erwarten sein. Dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Entscheidung des Gerichts komplett in Frage gestellt wird, ist zwar eher unwahrscheinlich – möglicherweise wird es dann aber in Hinblick auf gewisse Detailfragen der derzeitigen Beitragserhebung mehr Klarheit geben."
Das erklärt dann natürlich auch die übereilte Behauptung, dass es "eher unwahrscheinlich" sei, daß das BVerfG den Zwangsbeitrag komplett in Frage stellt.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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