Irgendwie ist wohl mein Zeitgefühl durcheinander geraten...
Der Artikel stammt vom 25.05.2018. Die Verhandlung fand am 16.05.2018 (also 9 (!) Tage vorher) statt.
"An zwei Verhandlungstagen sollen sich die Richter des Bundesverfassungsgerichts mit dem Thema Rundfunkgebühren befassen – eine Entscheidung wird allerdings erst in einigen Monaten zu erwarten sein. Dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Entscheidung des Gerichts komplett in Frage gestellt wird, ist zwar eher unwahrscheinlich – möglicherweise wird es dann aber in Hinblick auf gewisse Detailfragen der derzeitigen Beitragserhebung mehr Klarheit geben."
Das erklärt dann natürlich auch die übereilte Behauptung, dass es "eher unwahrscheinlich" sei, daß das BVerfG den Zwangsbeitrag komplett in Frage stellt.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.