Wo bitte steht geschrieben, dass jedes Land genau einen eigenen Rundfunksender aufstellen darf?
Dieses "genau einen" ist doch gar nicht meine Aussage! Es hätte genausogut auch "mindestens einen" geschrieben worden sein können.
Dann müsste das doch aber so auch irgendwo nachzulesen sein?
Ich möchte meinen, wenn den Bundesländern das Recht zugestanden wurde, eigenen Rundfunk zu betreiben, dass hierfür auch ein gewisser Rahmen hätte gesteckt werden sollen.
Dazu meine Darlegung nach derzeitigem Wissensstand.
Das Bundesland X darf im Bundesland X Rundfunk veranstalten und dazu eine sog. LRA bevollmächtigen, beauftragen und mit den nötigen Lizenzen versorgen.
Dies ist eine hoheitliche Aufgabe im Hoheitsgebiet X.
Diese LRA X wird durch das Land X beaufsichtigt, soll aber vom Staat abgekoppelt sein.
Ich will später nochmal versuchen, entsprechende Literatur zu sichten und hier zu verlinken.
Das hängt mit der Situation nach dem 2. WK zusammen, als die Alliierten diese Festlegungen getroffen haben.
Es sollte nicht wieder das passieren, wie im III. Reich.
(Wenn man mich fragt, dann bin ich mir da nicht so sicher?)
Diese LRA X hat für die Bewohner des Landes X zu arbeiten, sie zu informieren, unterhalten usw. und darf dafür auch Gebühren abverlangen von den Nutzern des Landes X.
Die Schickschuld des Nutzers ist an die LRA X. (Nicht an den BS.)
Eben nur von den Nutzern des Landes X. Von seinen Nutzern, da hoheitlich.
Das ist das Grundprinzip, was im Grunde sagt, dass es
eine LRA X zu geben hat.
Ich denke,
eine LRA genügt. Wozu eine Zweite? Das würde sich mir nicht erschließen.
(Die BRD hat
eine Bundeswehr, soweit mir bekannt. Wozu eine zweite?
Die Länder haben
ein Parlament und
einen Ministerpräsidenten.)
Die Freie Hansestadt Bremen, eines der Bundesländer, hat ihre eine LRA, Radio Bremen.
Ob dann noch weitere Sender betrieben werden dürfen, entzieht sich meiner Kenntnis.
Wenn, dann aber eben nicht von Zwangsabgaben, meine ich mal so.
Meine Meinung: Jeder Nutzer eines Bundeslandes ist zahlungsverpflichtet an die LRA seines Landes für die Nutzung des Angebotes seiner LRA.
Dieser ganze aufgeblähte Apparat hat den Nutzer im Land X für meine Begriffe gar nicht zu interessieren.
Wenn das nämlich so gemacht werden würde, dann wäre der Nutzer mit 5.- € dabei und nicht mit 17,50.
Ergänzung:
Wiki ist mit Vorsicht zu genießen:
https://de.wikipedia.org/wiki/LandesrundfunkgesetzEvtl. steht hier etwas? Ich habe es noch nicht gelesen, kenne aber Ähnliches.
https://www.lmz-bw.de/fileadmin/user_upload/Medienbildung_MCO/fileadmin/bibliothek/diller_rundfunkbrd/gez_rundfunkgeschichte_brd.pdf