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Autor Thema: Hamburg will Rundfunkstaatsvertrag zu einem Medienstaatsvertrag entwickeln  (Gelesen 1667 mal)

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medienpolitik.net, 22.05.2018

Hamburg will Rundfunkstaatsvertrag zu einem Medienstaatsvertrag entwickeln

Es ist entscheidend, dass wir eine mediale Ordnung sichern, in der redaktionelle Medien ihren festen Platz haben, um Verzerrungen durch digitale Teilöffentlichkeiten entgegenzuwirken und uns bewusst mit der Vielfalt, dem Widerspruch, dem anderen Argument konfrontieren, denn erst daraus entsteht demokratische Kommunikation. Um diese zu erhalten, ist es wichtig, dass wir Regeln entwickeln, um auch in Zukunft Wettbewerb, publizistische Vielfalt und kommunikative Chancengleichheit zu sichern.

Von Dr. Peter Tschentscher (SPD), Erster Bürgermeister Hamburgs
(Aus der Rede des Ersten Bürgermeisters Hamburgs Dr. Peter Tschentscher beim Mediendialog** 2018 am 14. Mai 2018)

Zitat
Die Länder sind hierzu auf mehreren Themenfeldern in der Diskussion. Auch zu der Frage, wie wir künftig mit Plattformen und Intermediären, also den neuen digitalen Mittlern, umgehen. Der Rundfunkstaatsvertrag ist dabei ein geeigneter Ansatzpunkt für regulatorische Vorgaben. Er spannt den gesetzlichen Rahmen, innerhalb dessen wir die öffentliche und demokratische Kommunikation in unserem Land organisieren. Wenn wir die aktuell erörterten Modernisierungen verabschieden, entwickelt sich der Rundfunkstaatsvertrag schrittweise zu einem umfassenderen Medienstaatsvertrag. […]

Die Medienpolitik der Länder wird sich damit nicht mehr allein auf den Rundfunk beschränken, sondern die neuen Strukturen medialer Öffentlichkeit generell in den Blick nehmen.
Dieser Perspektivwechsel ist nötig, aber wir brauchen die Einigkeit aller 16 Länder, um ihn auf Dauer vorzunehmen. Das kann im Föderalismus nur gelingen, wenn sich alle Beteiligten bemühen und auch gemeinsam den Willen aufbringen, diesen Schritt endlich konsequent zu gehen.
Damit würden wir die Bedeutung und die Rolle von Intermediären wie Google oder Facebook für die öffentliche Meinungsbildung erstmals regulatorisch erfassen.
Dazu gehört, dass wir die professionellen Mechanismen der Relevanzbewertung anerkennen. Das Auswählen und Gewichten von Inhalten ist gerade das Geschäftsmodell bestimmter Intermediäre – und es wird vom Kommunikationsgrundrecht aus Artikel 5 unseres Grundgesetzes geschützt.
Wir sollten aber verlangen, dass Intermediäre die wesentlichen Kriterien ihrer Aggregation, Auswahl und Präsentation von Informationen offenlegen, um überprüfbar zu sein und um das Vertrauen der Nutzer in ihre Angebote zu stärken. Ob und inwieweit darüber hinaus auch Nicht-Diskriminierung vorgeschrieben werden muss – zum Beispiel ab einer bestimmten Stellung im Hinblick auf die Markt- oder Meinungsmacht des digitalen Mittlers – ist eine weitere Frage.
Es werden bald Vorschläge auf dem Tisch liegen, mit denen die ersten Schritte in Richtung einer konvergenten Medienordnung gegangen werden können. […]

Telemedienauftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Ich hoffe, dass dies dann auch für die Neugestaltung der Regelungen zum so genannten Telemedienauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender gilt, an dem die Länder lange arbeiten.
Die meisten Modernisierungsschritte sind schon vereinbart: Dazu gehören umfangreichere und längere Verweildauern für ausgestrahlte Inhalte, also die Verlängerung der so genannten Sieben-Tage-Regel, und flexiblere Möglichkeiten für die Anstalten, Inhalte nur für das Internet zu produzieren.
In allen diesen Fragen ist eine Abwägung zwischen den Interessen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der Nutzerinnen und Nutzer sowie der privaten Medienanbieter vorgenommen worden.
Offen bleibt noch die Frage, wie künftig mit den vor allem auch textbasierten Angeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Netz umgegangen werden soll. […]

Auftrag und die Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Agilität ist in der Medienpolitik ohnehin ein gutes Prinzip. Die Medienwelt entwickelt sich schnell weiter, die Medienordnung muss es auch tun.
Das gilt im Übrigen auch für den künftigen Auftrag und die künftige Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Diskussion unter der Überschrift „Auftrag und Strukturoptimierung“ vollzieht sich seit geraumer Zeit und wird stark von finanziellen Erwägungen überlagert. Auf der einen Seite von der 17,50 Euro-Fraktion unter den Ministerpräsidenten, auf der anderen Seite von Intendanten, die nonchalant mehrere Milliarden mehr an Mitteln verlangen.
Bevor wir über Geld reden, sollte man zunächst die Erwartungen und damit den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Systems klären. Und zwar möglichst grundsätzlich.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht eine klare und belastbare Legitimationsgrundlage. Und er findet sie ausdrücklich nicht bloß in einer Rolle als Ausfallbürgschaft für Vielfaltsdefizite im privaten Rundfunk, sondern als systemische Alternative zu diesem. […]

E-Privacy-Verordnung – Maß und Mitte wahren
[…]

Weiterlesen auf:
http://www.medienpolitik.net/2018/05/medienpolitik-perspektivwechsel-in-der-medienpolitik/

Komplette Rede hier:
https://www.hamburg.de/buergermeisterreden-2018-2/11045542/mediendialog-2018/

oder als PDF hier:
https://www.hamburg.de/contentblob/11045538/846ac4f7f823d1a820db28af52406942/data/mediendialog-2018-rede-dr-tschentscher.pdf


Zitat
Partner des Mediendialogs
Die folgenden Unternehmen, Verbände und Institutionen wirken an der Gestaltung des Mediendialogs mit.
(Quelle: https://www.hamburg.de/mediendialog/partner/)


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