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Autor Thema: Hass- und Hashtag Rundfunkbeitrag  (Gelesen 2873 mal)

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Hass- und Hashtag Rundfunkbeitrag
Autor: 22. Mai 2018, 18:04

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Frankfurter Rundschau     16.05.2018

von Simon Berninger
Hass- und Hashtag Rundfunkbeitrag

Das Netz greift die in Karlsruhe angelaufenen Verhandlungen zum Rundfunkbeitrag auf - zumeist in alarmierter Kampfbereitschaft. Zuweilen auch kritisch-konstruktiv.
Zitat
Die am Mittwoch begonnen Verhandlungen zum Rundfunkbeitrag hat im Netz vor allem dessen Kritiker auf den Plan gerufen. Unter dem Hass-, pardon, Hashtag „Rundfunkbeitrag“ entlud sich ein Shitstorm über selbigen,
Weiterlesen auf :
http://www.fr.de/kultur/netz-tv-kritik-medien/netz/kritik-im-netz-hass-und-hashtag-rundfunkbeitrag-a-1507021


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Re: Hass- und Hashtag Rundfunkbeitrag
#1: 22. Mai 2018, 19:44
Die ganze Hetzkampagne gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk scheint auch mich erreicht zu haben.

Fangen wir doch einmal mit Qualitäts-Journalismus an. Woran könnte man den erkennen? Möglicherweise daran, daß der Autor fit ist in deutscher Grammatik und noch ein Lektor da ist, der den Text Korrektur liest.
Dies ist hier (rein formal gesehen), nicht geschehen:
Zitat
Die am Mittwoch begonnenen Verhandlungen zum Rundfunkbeitrag hat haben im Netz vor allem dessen Kritiker auf den Plan gerufen.
Nur mal so als Beispiel.
Daß vor allem die Kritiker sich zu Wort melden (natürlich abgesehen von Ex-Rundfunkmitarbeitern), könnte auch daran liegen, daß dem örR noch immer keine nachvollziehbaren Argumente eingefallen sind, warum die Wohnung einen Vorteil bezüglich der Rundfunknutzung bieten würde.

Zitat
Nur gut, dass ARD und Co weit davon entfernt sind, zu Gewalt zu neigen – und auch, dass sie ihre Inhalte inzwischen online posten, sodass selbst Future_On_Mars in deren Genuss kommt. In diese Richtung kommentiert Tim Louis Witualla: „Naja, Sie haben den Tweet der @tagesschau gelesen und darauf geantwortet…“ Für Twitter-Nutzer Marspet ist diese kleine Selbstentlarvung  gar einer der „Gründe, wieso ich Twitter liebe“ – und mutmaßlich auch die Öffentlich-Rechtlichen.
Für Sieglinde B. und sämtliche anderen, die wegen der Zahlungsverweigerung schon in Haft genommen wurden oder die schon mit den Gerichtsvollziehern bzw. Vollstreckungsbehörden zu tun hatten, mag sich herauskristallisiert haben, daß Gewalt nicht immer durch Fäuste spricht. Man tut jemandem schon dann Gewalt an, wenn man ihn belästigt, gegen seinen Willen "direktanmeldet" und ihn per Gesetz (ohne sachliche Rechtfertigung) zum "Schuldner" erklärt. Von der Entwürdigung, als "Schwarzseher" tituliert zu werden, ganz zu schweigen.
Zudem möchte ich darauf hinweisen, daß eine soziales Netzwerk wie Twitter kein Rundfunkangebot ist. Jemand der den Rundfunk verweigert, aber einen Twitter-Thread liest, "entlarvt" sich deswegen noch lange nicht selbst.

Zitat
Hätte er nur mal @BVerfG in seinen Tweet gesetzt, dann hätte er vielleicht sogar einen Crashkurs im kleinen, verfassungsrechtlichen Einmaleins bekommen, wird doch jedes Urteil „im Namen des Volkes“ und damit urdemokratisch gefällt. Twitter-User Imperial Robo Cock mag das freilich auch nicht überzeugen, der verschwörungstheoretisierend twittert: „Glaubt doch keiner, dass die gekauften roten Roben hier fair urteilen“.
Ich hoffe doch sehr, daß die örR diesen Abschnitt auf sich wirken lassen, wenn das BVerfG den RBStV "kassiert" - im Namen des Volkes!

Nun ja, was möchte man auch erwarten?
Zitat
Simon Berninger
Simon Berninger hat Germanistik und Theologie in Freiburg, Berlin und München studiert. Er arbeitete für den Bayerischen Rundfunk und die Katholische Nachrichten-Agentur - und ist nun Mitglied der Redaktion der Frankfurter Rundschau.
Quelle: http://www.fr.de/autor.=sib/
Warum überrascht mich das so gar nicht?  ::)


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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  • Beiträge: 148
Re: Hass- und Hashtag Rundfunkbeitrag
#2: 22. Mai 2018, 23:42
Ich finde auch sehr wohl, dass die ör Gewalt anwenden. Nur machen sie sich ihre Hände nicht selber schmutzig sondern beauftragen gegen geltendes Recht Behörden, Gerichtsvollzieher und diese wiederum die Polizei.
Wenn man die Leute mit der Polizei von der Arbeit abholt, sie wegsperrt oder deren Konto Pfändet und damit die Zerstörung der Existenz der Firma billigend in Kauf nimmt oder jemand dadurch seine Miete und Kredite nicht mehr bezahlen kann, in Schuldnerverzeichnisse eingetragen wird und dadurch über Jahre seinen Leumund verliert, dann ist das Gewalt.
Denn wenn man nicht freiwillig mit der Staatsgewalt mitgeht oder sich ihr ausliefert weil man offenkundig kein Unrecht getan hat, wird die Unversehrtheit der Wohnung abgeschafft und selbige aufgebrochen, der Bewohner unter Anwendung von Gewalt abgeführt.
Es ist der Besonnenheit der Betroffenen zu verdanken, wenn es nicht in Gewalt endet, die ja auch schriftlich immer angedroht wird.


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Nicht in Foren aufregen sondern sich an die Verursacher wenden. An die Parteien, Fraktionen, Politiker, Institutionen... Unbequeme Fragen stellen, Antworten verlangen. Webauftritte, Facebook, Kontaktformulare, Abgeordnetenwatch.. Die Fragen sollen für alle sichtbar sein. Niemand soll behaupten können, er hätte ja von nix gewusst.

s
  • Beiträge: 229
  • Weg mit der Zwangsabgabe
Re: Hass- und Hashtag Rundfunkbeitrag
#3: 23. Mai 2018, 10:08
Das Netz greift die in Karlsruhe angelaufenen Verhandlungen zum Rundfunkbeitrag auf - zumeist in alarmierter Kampfbereitschaft...
Zitat
Die am Mittwoch begonnen[en] Verhandlungen zum Rundfunkbeitrag hat [haben] im Netz vor allem dessen Kritiker auf den Plan gerufen. Unter dem Hass-, pardon, Hashtag „Rundfunkbeitrag“ entlud sich ein Shitstorm über selbigen,

So sieht eben die "Akzeptanz" aus, die die öffentl. Rundfunkanstalten und verantwortlichen Politiker durch die Einführung des Zwangsbeitrags glaubten (?) erreichen zu können.   Wer Wind sät ...


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