Die ganze Hetzkampagne gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk scheint auch mich erreicht zu haben.
Fangen wir doch einmal mit Qualitäts-Journalismus an. Woran könnte man den erkennen? Möglicherweise daran, daß der Autor fit ist in deutscher Grammatik und noch ein Lektor da ist, der den Text Korrektur liest.
Dies ist hier (rein formal gesehen), nicht geschehen:
Die am Mittwoch begonnenen Verhandlungen zum Rundfunkbeitrag hat haben im Netz vor allem dessen Kritiker auf den Plan gerufen.
Nur mal so als Beispiel.
Daß vor allem die Kritiker sich zu Wort melden (natürlich abgesehen von Ex-Rundfunkmitarbeitern), könnte auch daran liegen, daß dem örR noch immer keine nachvollziehbaren Argumente eingefallen sind, warum die Wohnung einen Vorteil bezüglich der Rundfunknutzung bieten würde.
Nur gut, dass ARD und Co weit davon entfernt sind, zu Gewalt zu neigen – und auch, dass sie ihre Inhalte inzwischen online posten, sodass selbst Future_On_Mars in deren Genuss kommt. In diese Richtung kommentiert Tim Louis Witualla: „Naja, Sie haben den Tweet der @tagesschau gelesen und darauf geantwortet…“ Für Twitter-Nutzer Marspet ist diese kleine Selbstentlarvung gar einer der „Gründe, wieso ich Twitter liebe“ – und mutmaßlich auch die Öffentlich-Rechtlichen.
Für Sieglinde B. und sämtliche anderen, die wegen der Zahlungsverweigerung schon in Haft genommen wurden oder die schon mit den Gerichtsvollziehern bzw. Vollstreckungsbehörden zu tun hatten, mag sich herauskristallisiert haben, daß Gewalt nicht immer durch Fäuste spricht. Man tut jemandem schon dann Gewalt an, wenn man ihn belästigt, gegen seinen Willen "direktanmeldet" und ihn per Gesetz (ohne sachliche Rechtfertigung) zum "Schuldner" erklärt. Von der Entwürdigung, als "Schwarzseher" tituliert zu werden, ganz zu schweigen.
Zudem möchte ich darauf hinweisen, daß eine soziales Netzwerk wie Twitter kein Rundfunkangebot ist. Jemand der den Rundfunk verweigert, aber einen Twitter-Thread liest, "entlarvt" sich deswegen noch lange nicht selbst.
Hätte er nur mal @BVerfG in seinen Tweet gesetzt, dann hätte er vielleicht sogar einen Crashkurs im kleinen, verfassungsrechtlichen Einmaleins bekommen, wird doch jedes Urteil „im Namen des Volkes“ und damit urdemokratisch gefällt. Twitter-User Imperial Robo Cock mag das freilich auch nicht überzeugen, der verschwörungstheoretisierend twittert: „Glaubt doch keiner, dass die gekauften roten Roben hier fair urteilen“.
Ich hoffe doch sehr, daß die örR diesen Abschnitt auf sich wirken lassen, wenn das BVerfG den RBStV "kassiert" - im Namen des Volkes!
Nun ja, was möchte man auch erwarten?
Simon Berninger
Simon Berninger hat Germanistik und Theologie in Freiburg, Berlin und München studiert. Er arbeitete für den Bayerischen Rundfunk und die Katholische Nachrichten-Agentur - und ist nun Mitglied der Redaktion der Frankfurter Rundschau.
Quelle: http://www.fr.de/autor.=sib/
Warum überrascht mich das so gar nicht?
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.