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140 Beschwerden gegen deutsche Rundfunkgebühr bei Höchstgericht

Begonnen von Uwe, 17. Mai 2018, 23:42

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Uwe


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140 Beschwerden gegen deutsche Rundfunkgebühr bei Höchstgericht

Quelle: Der Standard 16.05.2018

ZitatDas GIS-Pendant – in Deutschland unabhängig vom Empfang – wird vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt

Update 16.5.: Drei Deutsche und Autoverleiher Sixt gehen nach bisherigen Angaben deutschen Medien zum Mittwoch beginnenden Verfahren gegen diese Abgabe bis zum Bundesverfassungsgericht vor. Insgesamt sind bei dem deutschen Höchstgericht aber laut einem Gerichtssprecher noch 140 Beschwerden gegen den Rundfunkbeitrag noch offen. Weitere rund 380 seien "durch Nichtannahme ohne Begründung" erledigt.

weiterlesen auf:
https://www.derstandard.de/story/2000079792592/noch-140-beschwerden-gegen-deutsche-rundfunkgebuehr-bei-hoechstgericht
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maikl_nait

Hallo!

Danke Uwe, das beantwortet die interessante Frage wieviele VBen gab es denn.

Aufgrund der Filterwirkung der Vw-Gerichtsbarkeit halte ich das für eine enorme Menge, und bei allem (Miß)Verständnis des Mittels der Beschwerde halte ich eine solche (vorläufige) Annahmequote ebenfalls für über dem Durchschnitt.

MfG
Michael
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

noGez99

Zitat... noch 140 Beschwerden gegen den Rundfunkbeitrag noch offen. Weitere rund 380 seien "durch Nichtannahme ohne Begründung" erledigt.

Also gab es bis dahin 140 + 380 = 520 Verfassungsbeschwerden.
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

wind

+ die, die noch gar nicht dahin gekommen sind weil sie sich mit den VG´s rumprügeln.

BR_Nichtnutzer

ich bin ein nichtnutzer! weder schwarzseher, schmarotzer oder was sonst noch so seitens der ör vorgeworfen wird...

wenn ich nicht mit dem bus fahre, kaufe ich auch kein ticket!

Markus KA

Zitat"Weitere rund 380 seien "durch Nichtannahme ohne Begründung" erledigt."

Möglicherweise könnte diese Angabe mit einer Anfrage beim Bundesverfassungsgericht geklärt werden.
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

wind

Wie ist denn der weitere Werdegang wenn ein Kläger vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen wurde ? Der Rechtsweg ist dann ausgeschöpft.

alexparty

.. dann ist der EuGH noch im Rennen.
Entweder durch die "Anfrage" des Gerichtes aus Tübingen oder andere Kläger die es vielleicht schon gibt oder die dann noch kommen.
Nicht in Foren aufregen sondern sich an die Verursacher wenden. An die Parteien, Fraktionen, Politiker, Institutionen... Unbequeme Fragen stellen, Antworten verlangen. Webauftritte, Facebook, Kontaktformulare, Abgeordnetenwatch.. Die Fragen sollen für alle sichtbar sein. Niemand soll behaupten können, er hätte ja von nix gewusst.