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Bundesverfassungsgericht Richter sehen Gleichheits-Probleme beim Rundfunkbeitrag

Begonnen von Uwe, 16. Mai 2018, 12:46

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Uwe


Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/tagesspiegel.png
Bundesverfassungsgericht
Richter sehen Gleichheits-Probleme beim Rundfunkbeitrag

Quelle: Tagesspiegel 16.05.2018 Von Joachim Huber


Zitat

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch mit kritischen Fragen die Verhandlung zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags eröffnet. Der Beitrag werfe ,,Probleme einer gleichheitsgerechten Belastung auf", sagte am Mittwoch der Vorsitzende des 1. Senats, Ferdinand Kirchhof. Er wird seit 2013 pro Wohnung und nicht mehr nach Art und Zahl von Empfangsgeräten erhoben.

Bei Firmen ist unter anderem die Zahl der Dienstwagen Grundlage der Beitragshöhe. So könnte es nach Worten Kirchhofs unter Gleichheitsgesichtspunkten problematisch sein, dass für private Fahrzeuge kein Beitrag fällig sei, für Dienst- oder Mietwagen hingegen schon.

Außerdem würden mit einem Beitrag pro Wohnung alle anderen darin wohnenden Personen entlastet - auch das könnte auf eine Ungleichbehandlung hindeuten. Möglich sei auch, dass es sich bei dem Beitrag um eine Steuer handelt, wie es die Kläger, drei Privatpersonen und der Autovermieter Sixt, monieren. ,,In dieser Abgabenform würde ihm ein Verdikt der Verfassungswidrigkeit drohen" sagte Kirchhof.[...]

Weiterlesen auf:
https://www.tagesspiegel.de/medien/bundesverfassungsgericht-richter-sehen-gleichheits-probleme-beim-rundfunkbeitrag/22508502.html
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muuhhhlli

Hallo Vorsitzender des 1. Senats des Bundesverfassungsgericht Herr Ferdinand Kirchhof,

ZitatDer Beitrag werfe ,,Probleme einer gleichheitsgerechten Belastung auf"

--- und das fällt Ihnen jetzt nach 5 Jahren der Ungleichbehandlung der Bevölkerung durch diesen RBStV auf?

--- und das ist keinem der 52 Verwaltungsgerichten in Deutschland aufgefallen

--- und das ist auch dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig nicht aufgefallen.

--- und das in keinem Abgeordneten in den 16 Länderparlamenten aufgefallen.

--- und das ist vor allem den öffentlich rechtlichen Medien von ARD, ZDF und allen Journalisten nie aufgefallen.

Ich frage alle diese beteiligten Personen, ohne ein Gesetz der Gleichbehandlung zu nennen, welche Schulbildung haben denn alle diese Beteiligten Personen genossen, dass dieser Zustand demokratisch so zustande gekommen ist?

faust

... nicht nur am Schicksal der SPD hätte man ja merken können, dass "Gleichheit" in diesem Lande in den letzten Jahren jetzt nicht direkt sooo die große Rolle gespielt hat  (#) . Einheitliche Rechtsprechung & Berichterstattung (... die überaus gehässige Mutter meiner Mutter würde jetzt sagen: gesunder Büroschlaf) ist/war wichtiger als dein Recht !

drboe

Im privaten Bereich kam es nie auf die Zahl der Geräte an. Ein Radio kostete ebensoviel wie 10 oder mehr Stück davon, für einen Fernseher zahlte man das Gleiche wie für 2, 3 oder mehr. Ein Unterschied bestand einzig für "Nur-Hörfunk-Nutzer", die ein Drittel von dem zahlten, das für TV fällig wurde.

M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

Tereza

ZitatDer Beitrag werfe ,,Probleme einer gleichheitsgerechten Belastung auf"
--- und das fällt Ihnen jetzt nach 5 Jahren der Ungleichbehandlung der Bevölkerung durch diesen RBStV auf?
...
... wahrscheinlich weil die Ungleichbehandlung nix mit:
- Mann
- Frau
- Geschlecht
- Abstammung
- Rasse
- Sprache
- Heimat
- Herkunft
- Glauben
- Religion
- Weltanschauung
- Behinderung
- Alter
- sexueller Orientierung
zu tun hat
ZitatIch frage alle diese beteiligten Personen, ohne ein Gesetz der Gleichbehandlung zu nennen,
Das steht so in den "Gleichheitsgrundsatz"-Gesetzen:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__1.html
... und in einem Urteil des VG, was Person "A" vorliegt.

Dauercamper

Zitat von: muuhhhlli am 16. Mai 2018, 13:29
Hallo Vorsitzender des 1. Senats des Bundesverfassungsgericht Herr Ferdinand Kirchhof,

ZitatDer Beitrag werfe ,,Probleme einer gleichheitsgerechten Belastung auf"

--- und das ist keinem der 52 Verwaltungsgerichten in Deutschland aufgefallen

ist nicht deren Aufgabe

Zitat
--- und das ist auch dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig nicht aufgefallen.

die haben nur die Vorinstanzen bestätigt, deren Aufgabe das nicht war

Zitat
--- und das in keinem Abgeordneten in den 16 Länderparlamenten aufgefallen.

Das ist die legislative Gewalt, die sich nicht in die judikative einzumischen hat (Gewaltenteilung!)

Zitat
--- und das ist vor allem den öffentlich rechtlichen Medien von ARD, ZDF und allen Journalisten nie aufgefallen.

Was erwartest Du für eine Antwort, wenn du Frösche fragst, ob Du den Teich trockenlegen sollst ?

pinguin

Zitat von: Dauercamper am 16. Mai 2018, 15:03
ist nicht deren Aufgabe

die haben nur die Vorinstanzen bestätigt, deren Aufgabe das nicht war
Bitte? Dann kann man die Gerichte auch gleich ganz abschaffen.

Es ist Aufgabe eines jeden Gerichtes, einem ihm vorgelegten Sachverhalt, sofern grundlegende Zuständigkeit gegeben ist, unter Würdigung aller(!) Umstände zu beurteilen und im Zweifelsfalle dem zuständigen Gericht zuzuleiten, wenn es rein sachlich nicht zuständig ist; bspw. bei allen Belangen betreffend die Grundrechte oder eben bei EU-Recht.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

Dauercamper

Zitat von: pinguin am 16. Mai 2018, 17:05
Bitte? Dann kann man die Gerichte auch gleich ganz abschaffen.

Nein, es steht jedem der Rechtsweg offen über Widerspruch/Klage und beides MUSS beschieden werden. Mit Widerspruch/Klage KANN ich aber mein eigentliches Ziel gar nicht erreichen. Das Verwaltungsgericht überprüft doch NUR den Bescheid auf Rechtmäßigkeit. Als Bürger käme ich mir VERARSCHT vor!
Man soll also 5 JAHRE sinnlos klagen, damit einem der Weg zum BVerfG geebnet ist?

Von Juristen wurde der BS eingefädelt und NUR Juristen profitieren vom Ablauf dieser Farce.

Zeitungsbezahler

Der Kaiser ist ja nackt!

Schön, daß es mal jemandem auffällt...

Hobbinger

es scheint an der zeit zu sein, endlich GG Art. 20 umzusetzen:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Peli

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit repräsentiert den Staat. Der Bürger interessiert da nicht wirklich. Und da der ÖRR dem Staat viel näher ist, als der einzelne Bürger, wird pro ÖRR und gegen den Bürger entschieden. So einfach ist das. Ich hoffe nur sehr, dass viele sich das, was sich die Verwaltungsgerichtsbarkeit hier geleistet hat, sehr sehr lange merken werden.

Wenn man die Bundeswehr abschaffen konnte - und deswegen wurde das Grundgesetzt geändert - sollte dies auch beim ÖRR in der jetztigen Form möglich sein.

LG Peli

drone

Zitat von: Peli am 16. Mai 2018, 22:50
Wenn man die Bundeswehr abschaffen konnte - und deswegen wurde das Grundgesetzt geändert - sollte dies auch beim ÖRR in der jetztigen Form möglich sein.
... und das sogar ganz ohne irgendeine Änderung im GG! Einfache Anwendung wäre in diesem Fall völlig ausreichend... ;-)

Dauercamper

Zitat von: Peli am 16. Mai 2018, 22:50
Wenn man die Bundeswehr abschaffen konnte - und deswegen wurde das Grundgesetzt geändert - sollte dies auch beim ÖRR in der jetztigen Form möglich sein.

LG Peli

hat doch NIEMAND die Forderung gestellt von den Betroffenen

kai84

Meine Befürchtungen scheinen sich zu bestätigen: Für Unternehmen wird es Entlastungen geben und die "Cash-Cow" Bürger wird weiter gemolken.

Das ganze wird dann als "großer" Sieg für die Gerechtigkeit und Klatsche für den Beitragsservice dargestellt. Aber letztendlich schauen wir als Bürger in die Röhre.

USER9000

Zitat von: kai84 am 17. Mai 2018, 20:23
Meine Befürchtungen scheinen sich zu bestätigen: Für Unternehmen wird es Entlastungen geben und die "Cash-Cow" Bürger wird weiter gemolken.

Ich befürchte so wird es laufen. Jetzt wo alle Daten gesammelt sind wer mit wem zusammen wohnt, kann man umstellen auf Pro-Kopf Bezahlung und langfristig noch mehr Einnahmen erzielen als vorher. Damit es nach aussen hin besser aussieht wird der Beitrag minimal gesenkt, um ihn später wieder zu erhöhen. Beim nächsten Staatsvertrag wird dann noch verstärkt darauf geachtet dass man sich im Internet weiter ausbreiten darf, damit man für die Zukunft, wenn klassische Empfangsgeräte abgeschafft werden, besser aufgestellt ist. Ich glaube die Richter setzen noch einen drauf und verschaffen den Anstallten eine Lebenslange Bestandsgarantie hergeleitet aus fadenscheinigen Argumenten die völlig lebensfremd sind.

Gibt es eine Liste der Kammermitglieder die diese Entscheidungen treffen ? Ist bekannt welche Richter von Politikern, die im Fernsehrat sitzen, für Ihr Richteramt vorgeschlagen wurden ?