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Autor Thema: SWR-Fernsehen live aus Karlsruhe heute 9.55h-10.25h  (Gelesen 12721 mal)

M
  • Beiträge: 508
auf der Beklagtenseite
steht der Staat inkl. Legislative und Exekutive (sowie Lobbyisten), weil die gesetzlichen Regelungen zur Zwangsabgabe zum Zwecke der Finanzierung des örR von Klägern als verfassungswidrig angesehen werden, und die Beklagten dafür verantwortlich sind; und dass da auch Leute der Fensehsender dabei sind, liegt wohl daran, dass die die Vollstrecker sind bzw. weitere Vollstrecker beauftragen - oder?!

Das ZDF ist
Mitglied im Verwaltungsrat der
Zitat
Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit dem Auftrag, den Rundfunkbeitrag einzuziehen.
, dem Hauptvollstrecker der beklagten Gesetze zum RBStV - oder?!


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f

fox

  • Beiträge: 437
Wenn L die Anwesenden sieht, wird ihm Übel...
                                             ...alles richtige Volksvertreter! |-
   
Natürlich, den Volksvertreter nennt man die, die im Namen des Volkes IHRE Interessen vertreten...

Ich würde eher sagen:
Ein Staubsaugervertreter verkauft Staubsauger
Ein Volksvertreter...


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T
  • Beiträge: 220
  • Höre kein Radio, gucke nicht fern.
Dieser ARD Beitrag ist ein schönes Beispiel dafür, was man wohl bei den örR als neutral pro & contra Argumentation dem Volk unterjubeln will. Beide Anwensende machen den Eindruck  als wurden sie sich gleich in die Hosen machen, so steif sind die. Ebenso die Forumulierungen. Bloß kein "falsches Wort" in den Mund nehmen...?

Dieser Prof. formuliert auffällig einseitig. z.B. bei der Frage, ob es um eine Steuer ohne Gegenleistung ginge oder aber sehr geschickt ausgedrückt, um einen Beitrag mit einer "Möglichkeit zum Empfang". Letzteres wischt geschickt die Problematik dabei unter den Tisch, dass wenn ich z.B. für einen Sportclub anmelde und Beitrag zahle, aber nich hingehe, ist das alles freiwillig. Nicht so beim zwangsangemeldeten Rundfunkbeitrag.

Und einfach immer nur zu wiederholen, wie kompliziert alles wäre oder wie "schwer abgrenzbar" oder man könne nicht nachweisen, wer was guckt - unter kompletten Ausblenden von Bezahl-TV... "So weit also die Streitpunkte in Privathaushalten."


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Das ZDF ist
Mitglied im Verwaltungsrat der
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Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit dem Auftrag, den Rundfunkbeitrag einzuziehen.
, dem Hauptvollstrecker der beklagten Gesetze zum RBStV - oder?!

Ja. Aber auch der BS ist in keinem der Verfahren Beklagter. Geht auch nicht, weil "nicht-rechtsfähig" eben besagt, dass man nicht verklagt werden kann. Das ZDF kann aber auch nicht für Fehler des BS verklagt werden, weil der Einzug laut Gesetz in der Hand der LRA liegt. Die Anwesenheit von Herrn Bellut kann ich noch nachvollziehen. Dass er aber mit Rechtsbeistand erscheint deutet an, dass er sich über diesen äußern will. Da stellt sich doch sofort die Frage, ob der Mann als Unternehmensführer überhaupt geeignet ist.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Man kennt es doch aus amerikanischen Krimis oder Serien - wenn für "Hohe Tiere" Gefahr im Verzuge ist, haben die ja auch immer ihren Rechtsbeistand im Handgepäck.

Insofern könnte man ganz dumm fragen: Ist denn überliefert, welches Feld dieser begleitende Rechtsanwalt fachlich beackert ? Ist doch nicht gesagt, dass der zur selben Zunft gehört wie die Autoren des Beck'schen Rechtsverdreherkommentars zum Rundfunkrecht - vllt. ist der Herr ja auch Strafrechtler :->>?


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

Bitte Leute, das BVerfG ist nicht Teil des Rechtswegs. Es gab in der Verhandlung zur Verfassungsmäßigkeit keine Beklagten. Sondern Vertreter der Länder, und des örR.

Die Länder als Legislative, und der örR als Exekutive, konnten als Nutznießer das Gesetz verteidigen. Ich denke, daß in diesem Sinne auch die Verweigerung der eigenen Stellungnahme seitens der Länderregierungen und der Länderparlamente zur Kenntnis genommen wurde (ja ich weiß, daß die Länderregierungen den Dörr für eine Verlautbarung vorgeschickt haben -- der hat aber eher eine Stellungnahme des örR eingereicht als eine der Regierungen).

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Bitte Leute, das BVerfG ist nicht Teil des Rechtswegs. Es gab in der Verhandlung zur Verfassungsmäßigkeit keine Beklagten. Sondern Vertreter der Länder, und des örR.

Das ist durchaus bekannt. Ich bezog mich auf die Verfahren, über die die Beschwerdeführer zum BVerfG gekommen sind. Und in denen war das ZDF sicher nicht Partei. Es war und ist auch nicht Teil des Gesetzgebungsverfahrens und keine mit dem Rundfunk befasst Landesbehörde. Wenn Herr Bellut denoch zu seiner Meinung befragt wird, sei's drum. Obwohl man sich seine Position eigentlich denken kann. Dass er diese, seine Meinung wohl in Teilen oder vollständig über einen Rechtsbeistand äußern wollte, darf einen wohl, auch abseits sonstiger Verfahrensfragen, wundern. Wenn es aus dekorativen Gründen um möglichst illustre Personen im Saal ging, hätte man auch noch berühmte Regisseure, Schauspieler, Musiker, Hörfunk- und Fernsehmoderatoren, die Queen oder die schwedische Kronprinzessin einladen können.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Mai 2018, 13:12 von drboe«
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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Genau, @ lieber docboe, besagte schwedische Kronprinzessin, das wäre vielleicht der Clou gewesen - statt eines im Vergleich zu solch' einem Schnuckelchen zerknitterten, angestaubten Rechtsanwalts als Sprachrohr für unseren Herrn Bellut (wobei man mit so etwas letzterem natürlich besser die Autorität schlechthin markieren kann als mit so einem Mädel).

Aber wenn so ein Blondie dann noch mit so einem süßen swedissen Akzent die Litaneien der ÖRR-Fuzzis und der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit rezitiert hätte, wäre bestimmt jeder (und auch das BVerfG) vom ÖRR begeistert gewesen und das hätte in der Sache selbst vllt. entscheidende Vorteile gebracht. Wir sind ja schliesslich alle nur Menschen.



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P
  • Beiträge: 377
@ Besucher

Ja, die *** Nummer hätte noch gefehlt, und zum Ruf des ÖRR auch sehr gut gepasst. Mittlerweile traue ich denen alles zu, damit sie ihre Kohle nebst Privilegien so lange wie möglich über die Zeit retten können. Die letzten fünf Jahre, seit Einführung des ach so tollen einen Beitrags für alle, haben die hässliche Fratze des ÖRR und ihrer Helfershelfer ins helle Licht der Öffentlichkeit gebracht. Für mich ist der ÖRR für den Rest meines Lebens unten durch, und nach den letzten fünf Jahren, wie er mit den Zwangsnutzern umgegangen ist, verachte ich ihn zutiefst.

SEHR ERFREULICH ist die Tatsache, dass der gesamte ÖRR - also ARD, ZDF, die Landesrunfunkanstalten und alle Rundfunksender der Länder - nach dieser Verhandlung alle so auffällig still sind. Wobei, wenn diese tatsächlich neutral berichten würden, es eigentlich genauso viele Beiträge geben müsste, als wenn die Sache in ihrem Sinne verlaufen wäre. Man hört und sieht aber.. NICHTS.
Nur die Zeitungen berichten. Dies zeigt wieder einmal, worum es in Karlsruhe tatsächlich ging... NUR um´s GELD! Es trafen sich zwei Seiten, wo die eine der anderen mit Zwang und staatlicher Hilfe seit Jahrzenten immer tiefer in die Tasche greift und sich selbst damit ein Luxusleben finanziert.

LG Peli

***Edit "Markus KA":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Begriffe die von Lesern falsch oder als Beleidigung interpretiert werden könnten, sollten vermieden werden.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.



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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Na ja, letzten Endes hast du sicher Recht. Dennoch steckt da im Vorfeld (& in Bezug auf die Frage, wie als Bürger damit umgehen, statt sich wie die meisten bisher einfach nur dumm und dusselich zu zahlen) ja schon ein bisschen mehr dahinter. Das Thema wurde vorher von den edlen Recken im Dienste der Aufklärung, also den "Anstalten" totgeschwiegen, und die wollen natürlich auch jetzt, dass das Thema möglichst schnell wieder in Vergessenheit gerät.

Denn man muss ja im Hinterkopf haben, dass von den ~170 Verfassungsbeschwerden einstweilen nur 4 Leitverfahren behandelt wurden, es also noch genügend Zündstoff gibt - z. B. als nur ein  Stichwort: Geringverdiener . /. HartzIV-Bezieher in Verbindung mit u. a. Art. 3/1 GG und die bereits seit Jahren bestehenden Entscheide (aber leider nicht Urteile) des BVerfG zugunsten der damaligen Beschwerdeführer dazu - & dass im Gefolge der aktuellen Begebenheiten vielleicht doch der eine oder andere bisher unhinterfragt brav zahlende Zahltrottel etwa aus der Gilde der Bedürftigen oder andere wachgeworden ist oder wach wird.

Insofern ist es für die ÖRR-Transferleistungsbezieher - allen voran natürlich die Intendanten - am besten, je eher der (Durchschnitts-)Bürger wieder in seinen üblichen süßen Schlummer zurückfällt.


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  • Beiträge: 1.563
Dezent kontroverse Aussage um 23:30 Min von diesem Prof. Hufen, die Erfassung von Einzelgeräten und deren Besitzern zu Zeiten der Gebühr sei (in vielen Fällen) "ungerecht" gewesen?!

Ja klar, weil der Besitz eines Gerätes noch lange nicht bedeutete, daß es genutzt wird und wenn kann es auch zu vielen anderen Zwecken dienen, als ÖRR zu empfangen, mal unabhängig davon, daß es vielleicht tatsächlich nur Privatfernsehende gab, man konnte einen Fernseher auch einfach als Monitor für seinen Videorekorder (mit Filmen aus der Videothek!) nutzen, ein Autoradio nur zum Hören eigener CDs oder Kassetten, aber als Einbaulösung gab es sowas gar nicht ohne Radioempfangsteil...
Schon damit war alleine die "Möglichkeit des Empfanges" postuliert.


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  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Was ich in den Argumenten vermisse: Ja, der Rundfunkbeitrag ist faktisch eine Steuer, aber eine, die das gesamte Steuerwesen pervertiert, indem sie unabhängig von der Einkommenshöhe erhoben wird, so dass Bürger prozentual umso höher belastet werden, je niedriger ihr Einkomen ist!
Der ÖR Rundfunk sollte nicht abgeschafft, aber durch eine "echte" Steuer finanziert werden, wie kürzlich in Dänemark geschehen.
@Warl
Dein Einstiegsbeitrag ist das beste, was ich hier seit langem von einem Neuling in diesem Forum gelesen habe.
Ok, der Rundfunkbeitrag wird nicht abgeschafft, er soll zu einer Art Kopfsteuer "herumgewandeltverschöndummzaubert" werden.
Ist doch schon seit langem meine Rede, nur dass diese Kopfsteuer an die Einkommenshöhe zu koppeln ist und dieses ewige Leidenskind in die Obhut eines vertrauenswürdigeren Inkassobüros mit besser zu durchschauenden Kontrollen überführt wird.
Das "Finanzamt als solches" böte sich doch da hervorragend als Alternative an und hat genügend Kompetenz in solchen Dingen sowie die bessere Durchsetzungskraft gegenüber zahlungsunwilligen Besserwissern. Zwangssteuer gehört prozentual ans Einkommen gebunden, dann gibt es auch keinen asozialen Erhebungsschwindel sowie skandalöse Verarsche von Singles, Zweitwohnungsinhabern, Firmenautoradiodauerhörern und sonstigen Schwachsinn wie übervorteilten WGs mehr.
Sorry, diese ernsten Worte hier mussten wieder mal sein.
...Ich nutze kein Fahrrad und finanziere über meine Steuern trotzdem immer mehr Radwege mit...
Zwar nicht der optimale Vergleich, aber das alles ist doch trotzdem kein Wunschkonzert...
Wenn etwas partout erhalten werden soll, sprich per verordnetem Zwang, so müssen sich auch alle nach ihren Möglichkeiten prozentual daran beteiligen.
Es kann nicht sein, dass die einen sich gekonnt aus der Affäre ziehen wollen und die anderen die Riege der Döspaddel stellen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Mai 2018, 16:39 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@tokiomotel: Verbrauchssteuern, eine ziemlich ergiebige Steuerquelle werden auch nicht nach Einkommen berechnet. Kauft sich ein Rentner mit 1.000€ Rente im Monat 1 Pfund Kaffee zum Preis von 5€, so sind darin neben der Mehrwersteuer allein 1,10 € Kaffeesteuer enthalten. Diese 1,10€ stellen 1,1 Promille seiner monatlichen Einnahmen dar. Für den Einkommensmillionär mit gut 80.000 € monatlichen Einnahmen sind das aber nur 0,000013 Promille seines Geldes. Das gilt sinngemäß für diverse Steuern, von der durchgängig fälligen Mehrwertsteuer, über Alkohol-, Nikotin-, Mineralöl-, Versicherungs-, Strom- und Ökosteuer bis hin zur Kfz-Steuer. Dass der sogn. Rundfunkbeitrag auch bezüglich der Belastung insbesondere bei niedrigen Einkommen ungerecht ist, ist kaum zu bestreiten. Das er (allein) eine Perversion des Steuerwesens darstellt, ist aber schlicht nicht wahr.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

W
  • Beiträge: 3
an tokiomotel (oder TokioMotel?)

Nachdem ich gesagt hatte, dass ich durch den Rundfunkbeitrag gezwungen werde, etwas zu kaufen, das ich nicht haben will und mit dessen Inhalt ich nicht einverstanden bin, entgegnete der Richter: das sei eben so wie bei der Steuer. Die muss man auch bezahlen, ohne einen Einfluss darauf zu haben, wofür sie verwendet wird. Darufhin machte ich darauf aufmerksam, dass die Steuer im Gegensatz zum Rundfunkbeitrag von der Einkommenshöhe abhängig ist. Dem konnte er natürlich nicht widersprechen, meinte dann aber: die Mehrwertsteuer sei auch für alle gleich. - Darauf konterte ich im Revisionsantrag: das stimmt für die einzelne Ware. Da der Gutverdiener aber wesentlich mehr konsumiert als der geringverdiene,r zahlt er insgamt auch mehr Mehrwertsteuer.


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Da der Gutverdiener aber wesentlich mehr konsumiert als der geringverdiene,r zahlt er insgamt auch mehr Mehrwertsteuer.

Das stimmt nur vordergründig. So werden die teuersten Kraftfahrzeuge meist als Firmenfahrzeug erworben. Da zahlt man zwar zunächst die MWSt., erhält die aber zu 100% über den Vorsteuerabzug zurück. Das gilt auch für jeden Liter Benzin, Reparaturen oder Parkkosten. Der Erwerb des Fahrzeuges wie Verbrauchsausgaben und Wartung/Reparatur wirkt zudem direkt steuermindernd (Abschreibung der Kosten). Auch andere Dinge kann man über das Unternehmen erwerben und zahlt letztlich keine MWSt. und kann diese abschreiben, da sie in der Regel Kosten darstellen. Zudem ist es ein Märchen, dass der, der zehnmal mehr Einkommen hat als der Durchschnitt auch zehnmal mehr konsumiert. Zudem wird man in der entsprechenden Einkommenssituation eher von sogn. Steuersparmodellen profitieren, sowie vom Gesetzgeber geschaffenen "Lücken" im Steuerrecht.

M. Boettcher


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