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Autor Thema: NetzDG, Rundfunkgebühr und Russlandsanktionen  (Gelesen 2312 mal)

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Heise     11.05.2018

NetzDG, Rundfunkgebühr und Russlandsanktionen
Am Wochenende hält die FDP ihren Bundesparteitag ab

Zitat
Großer Brocken Spitzensportübertragungen
Sehr konkret ist der Antrag A602, in dem der FDP-Bundesfachausschuss Medien, Internet und digitale Agenda eine "Strukturreform" fordert, "die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf seinen Grundauftrag fokussiert" - also auf "Information, Bildung und Kultur", wobei man auf entsprechende Maßnahmen im europäischen Ausland verweist, zum Beispiel in Österreich. Dadurch kann der Rundfunkbeitrag den Berechnungen des Ausschusses nach "mittelfristig halbiert werden". Ein besonders großer Brocken sind dabei die Spitzensportveranstaltungen, aus denen sich ARD und ZDF zurückziehen sollen, weil sie ohnehin von privaten Anbietern abgedeckt werden.
Letztlich, so der Antrag, müsse "auch darüber nachgedacht werden", eines der beiden bundesweit ausgestrahlten Fernsehprogramme zu privatisieren, wie dies beispielsweise 1987 in Frankreich erfolgreich geschehen ist". Die Ausweitung von ARD- und ZDF-Aktivitäten für Drittplattformen lehnt der Bundesfachausschuss ebenso ab wie den von Bayern, Baden-Württemberg - und interessanterweise auch vom FDP-mitregierten Schleswig-Holstein - beschrittenen Weg, den öffentlich-rechtlichen Sendern indirekt den Ausbau ihrer Angebote im Internet zu erlauben (vgl. Länder geben Ziel einer Beschränkung der öffentlich-rechtlichen Programme klammheimlich auf).
Die aus der Zeit der knappen Frequenzen stammende Rundfunklizenzpflicht, mit der aktuell YouTuber gegängelt werden, will man abschaffen, die Rundfunkaufsicht personell deutlich straffen und "staatferner organisieren". Auch hier zeigt sich eine gewisser Diskrepanz zur praktischen FDP-Regierungspolitik in Rheinland-Pfalz, wo die Liberalen unlängst mit Marc-Jan Eumann eine eher gegenläufige Entscheidung mittrugen (vgl. Das Gebot der Staatsferne und die Bestellung der Exekutivorgane der Landesmedienanstalten).
Weiterlesen auf :
https://www.heise.de/tp/features/NetzDG-Rundfunkgebuehr-und-Russlandsanktionen-4047385.html


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Quelle :
https://www.fdp.de/sites/default/files/uploads/2018/04/19/antragsbuch-69-ord-bundesparteitag-der-freien-demokratischen-partei-2018-18042018-143135-f.pdf

Alle Anträge vom
69. Ord. Bundesparteitag der FDP, Berlin, 12. - 13. Mai 2018
Zitat
Antrag A601
Betr.: Keine Doppelbelastung beim Rundfunkbeitrag
Antragsteller: Landesverband Thüringen


Der Bundesparteitag möge beschließen:
Wir Freie Demokraten fordern eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages zur  Abschaffung des Rundfunkbeitrags für Kraftfahrzeuge, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls. Eine Erhebung des Rundfunkbeitrags über die Haushaltspauschale hinaus führt unweigerlich zu einer Doppelbelastung.

Begründung:
Alle Bürgerinnen und Bürger leisten in Deutschland bereits über die Haushaltspauschale einen Beitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Eine zusätzliche Finanzierung über Unternehmen, Organisationen und Kraftfahrzeuge führt daher automatisch zu einer Doppelbelastung, da jeder Mitarbeiter und Unternehmer bereits persönlich für die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gezahlt halt. Darüber hinaus ist der Rundfunkbeitrag gerade für junge Unternehmen und Gründer eine zusätzliche Belastung. Eine faire und zukunftsfähige Finanzierung öffentlich-rechtlicher Angebote sollte daher allein über eine Haushaltspauschale erfolgen.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Zitat
Antrag A602
Betr.: Der Rundfunk – Auftrag und Strukturoptimierung
Antragsteller: Bundesfachausschuss Medien, Internet und digitale Agenda


Der Bundesparteitag möge beschließen:
Wir Freie Demokraten bekennen uns zur Dualen Rundfunkordnung.
Dieses von einem breiten Bündnis demokratischer Parteien getragene Bekenntnis ist jedoch kein Freibrief für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, aus offenkundigen Strukturproblemen und gesellschaftlichem Schwinden der Legitimität keine
Konsequenzen zu ziehen.
Wir brauchen eine gesellschaftliche Debatte über einen Neustart des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Diese Diskussion muss aus den Fachgremien herausgeholt werden, die sich als unfähig erwiesen haben, eine ernstzunehmende öffentlich-rechtliche Kontrolle auszuüben. Wir setzen uns für eine tiefgreifende Strukturreform ein, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf seinen Grundauftrag fokussiert. Beispielhaft sind hierbei die Public-Value-Diskussionen im europäischen Ausland. Schließlich müssen wir ein gesetzlichen Rahmen schaffen, der dem Umstand Rechnung trägt, dass es beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk um öffentliche Mittel geht: Freien Demokraten fordern eine effiziente, öffentlich-unabhängige ex-ante- und ex-post-Kontrolle über die Verwendung des Rundfunkbeitrags.

Um die Existenz der Dualen Rundfunkordnung auch für die Zukunft zu sichern, werden wir Freie Demokraten uns für folgende Reformen einsetzen:

Auftragsfokussierung
Die Kernkompetenzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegen in Information,
Bildung und Kultur. Wenn sich die öffentlich-rechtlichen Sender auf diese Kernaufgabe konzentrieren, hätten wir wieder ein System, das einer echten Aufgabenteilung in der dualen Rundfunkordnung entspricht.
Über eine Präzisierung des Grundversorgungsauftrages mit Fokus auf Public-Value und eine klare Aufgabenbeschreibung möchten wir erreichen, dass der Finanzierungsbedarf nach Kontrolle durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten – mittelfristig halbiert werden kann.
Eine Auftragsfokussierung kann sich an Beispielen für gesetzliche Auftragskonkretisierungen aus dem europäischen Ausland orientieren:
Reduzierung von Unterhaltungsschienen durch Verbot von Werbung, die zu Quotendruck und kommerzialisierten Inhalten führt.
Ersetzung von Spitzensportveranstaltungen durch das Senden nicht-kommerzieller Sportwettbewerbe, die derzeit keine Chance auf Refinanzierung auf dem freien Markt haben.
Zahlenmäßige jährliche Limitierung von Spielfilmen in linearen Programmen.
Keine Ausweitung des Auftrages in Telemedien, der über das Bewegtbild hinausgeht, insbesondere keine Aufgabe des Prinzips der Sendungsbezogenheit für Textinhalte.
Es ist nicht Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, über beitragsfinanzierte Angebote direkt oder indirekt Inhalte für Drittplattformen zu produzieren und diese damit zu stärken.

Strukturreform
Eine Strukturreform muss ohne Denkverbote geführt werden. Dies gilt insbesondere auch für den Umfang und die Ausrichtung der öffentlich-rechtlichen Angebote. Hierzu muss die Anzahl der rund 20 Fernsehangebote, mehr als 60 Hörfunkangebote und mehr als 100 Online-Angebote gesetzlich reduziert werden.
Letztlich muss auch darüber nachgedacht werden, eines der zwei nationalweit ausgestrahlten Fernsehprogramme zu privatisieren, wie dies beispielsweise in Frankreich 1987 erfolgreich geschehen ist.

Reform der Rundfunkaufsicht
Die Aufsicht über den Rundfunk ist staatfern organisiert. Deutschland leistet sich aus historischen Gründen zwei Aufsichtssysteme: Rundfunkräte (beziehungsweise Fernsehrat) für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Landesmedienanstalten für private Anbieter. Diese Systeme sind zu einer gemeinsamen Aufsicht zusammenzuführen. Diese gemeinsamen Aufsichtsgremien benötigen mehr Kompetenzen und müssen die Gesellschaft besser abbilden. Der Einfluss politischer Parteien auf die Zusammensetzung der Gremien ist aktuell zu groß und muss reduziert werden.

Abschaffung der Rundfunklizenzpflicht
Die Rundfunklizenzpflicht stammt aus einer Zeit der Frequenzknappheit in analogen Verbreitungssystemen und passt nicht mehr in eine Zeit, in der durch Internet, Digitalisierung und Senkung der Grenzkosten jeder Bürger in die Lage versetzt wird, sein Grundrecht der Rundfunkfreiheit selbst zu verwirklichen. Die Rundfunklizenzpflicht ist daher für alle Rundfunkveranstalter durch eine Anzeigepflicht bei den Landesmedienanstalten zu ersetzen.

Begründung:
erfolgt mündlich


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Mai 2018, 19:44 von Bürger«

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faust

... Donnerwetterchen, FDP !!!

Nebenbei ist es auch noch eine nette gedankliche Handreichung an die Verfassungsrichter:

Wenn ihr es nicht sofort macht, dann machen wirs später.

Wieder ein Zeichen dafür, dass die Zeit mehr als reif ist.


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Quelle : liberale.de     15.05.2018
https://www.liberale.de/content/die-innovation-nation-kommt

FDP 69. Ord. Bundesparteitag

Die Innovation Nation kommt!
Zitat
Und das schaffen wir nur mit neuen Herangehensweisen wie unseren "Sofortprogramm für die Innovation Nation": Wir setzen uns ein für digitale Freiheitszonen, die neuen, innovativen Unternehmen bei Gründung Raum und Erleichterungen geben. Wir fordern ein neues Arbeitszeitrecht, dass dem heutigen Arbeitsalltag gerecht wird. Und wir wollen steuerliche Forschungsförderung einführen, die unbürokratisch, technologieoffen und rechtssicher ist.

Obwohl vorher angekündigt nichts zum Thema Rundfunkbeitrag !


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