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Autor Thema: Rundfunkgebühr: ARD und ZDF vor dem Bundesverfassungsgericht  (Gelesen 3059 mal)

G
  • Beiträge: 91
  • „Er aber, sag’s ihm, er kann mich am A...."
Tichys Einblick,15.05.2018
Dokumentation
Rundfunkgebühr: ARD und ZDF vor dem Bundesverfassungsgericht
Rundfunkgebühr vor Gericht: Mittwoch und Donnerstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Modalitäten des Gebühreneinzugs. Wir dokumentieren das Verfahren und einen offenen Brief, der sich gegen den Umfang und die Größe der Sender richtet.

einschl. eines offenen Briefes des
Rechtsanwalts Dr. Helge Gondesen

Zitat
Dokumentation: Offener Brief

Sehr geehrte Damen und Herren Richter am Bundesverfassungsgericht,

ich habe Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag eingelegt. Nicht wegen der €17.50 im Monat, denn ich zahle gern €17,50 mehr für unser Land, wenn das erforderlich sein sollte, sondern wegen des öffentlichen Rundfunks. Man muss sich Sorgen machen um unsere Zukunft, unsere Freiheit, unser Recht und unsere Demokratie. Diese Errungenschaften unserer Zivilisation sind in Gefahr! Eine Gefahr, die von mehreren Generationen von Richtern aus Ihrem Haus nicht entschieden genug bekämpft wurde. [...]

Sehr verehrte Richterinnen und Richter,

nur die Freiheit der Menschen in unserem Land, wirtschaftlich unbedrängt von zwangssubventionierten öffentlichen Anstalten einen vielfältigen privaten Rundfunk zu schaffen, kann eine Diktatur vielleicht nicht verhindern, würde sie aber erheblich erschweren. Dazu müsste jedoch der allgegenwärtige und übermächtige öffentliche Rundfunk auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Zeigen Sie dem Staat Grenzen auf und geben Sie Rundfunkfreiheit.

Noch ist Zeit!

Frankfurt am Main, April 2018

Helge Gondesen


Weiterlesen unter
https://www.tichyseinblick.de/feuilleton/medien/rundfunkgebuehr-ard-und-zdf-vor-dem-bundesverfassungsgericht/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. September 2018, 02:09 von Bürger«

n
  • Beiträge: 1.456
Aus dem Artikel:
Zitat
... Auch heute drohe eine staatsnahe Einheitsmeinung. Da die Institution verfassungswidrig ist, ist auch jede Art von Finanzierung verfassungswidrig, nicht nur die Rundfunkgebühr. Es ist ein massiver Angriff, die weiter reicht als die Klage darüber, ob die Gebühr nicht doch eine Steuer ist. Dabei geht es nicht um Finanzierungsdetails sondern die Frage, wie groß der öffentlich-rechtliche Meinungsmachersektor sein darf – braucht Deutschland diese wuchernde Vielzahl von Kanälen, Radiostationen, Internetangeboten, wie sie derzeit öffentlich finanziert werden? Reicht auch weniger, und ist weniger nicht doch mehr für die Demokratie? Der Kläger, der Frankfurter Anwalt Helge Gondesen, hat dazu an die Richter einen offenen Brief gerichtet, den wir in Auszügen hier dokumentieren. Er strebt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an, das bislang die Meinungsfreiheit verteidigt hat. Durch ihre Dominanz sieht Gondesen dieses Recht in Deutschland beeinträchtigt.

Helge Gondesen war mir bisher nicht bekannt. Hier ein guter Artikel von ihm:

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk vs. Meinungsfreiheit
https://prometheusinstitut.de/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-vs-meinungsfreiheit/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. August 2018, 01:59 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

T

Tereza

Sehr guter Artikel auf TE,
insbesondere auch der Teil-"Abdruck" des öff. Briefes von Rechtsanwalt Dr. Helge Gondesen an das Verfassungsgericht.

Zitat
Ihre Vorgänger haben es einst bestätigt: „das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist eines der vornehmsten Menschenrechte und für eine freiheitlichdemokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt“. Starke und richtige Worte, denen aber leider keine Taten folgten. Der vom Staat organisierte Rundfunk ist im Wesentlichen Ihre Schöpfung. Wenn das Bundesverfassungsgericht beseitigt wäre, könnte die Regierung den öffentlichen Rundfunk in seiner gegenwärtigen Struktur ohne weiteres übernehmen. Es wären dann vermutlich nur noch ein paar Personen auszuwechseln und schon hätte man den Rundfunk gleichgeschaltet und niemand könnte sich mehr darüber beschweren. (…)


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