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Autor Thema: "Haushaltsabgabe statt GEZ-Gebühr ab 2013?"  (Gelesen 4167 mal)

R
  • Beiträge: 78
"Haushaltsabgabe statt GEZ-Gebühr ab 2013?"

http://www.heise.de/newsticker/Haushaltsabgabe-statt-GEZ-Gebuehr-ab-2013--/meldung/108371/from/atom10


Haben wir, alle Gegner der GEZ, das erreicht oder läuft da hinter den Kulissen ein Deal, der über dieses scheinbar "bessere Modell" einen weitaus höhere Milliarden-Gebühren-/Steuerbetrag aus uns herauspresst? 

GEZ-Modelle hin oder her, der ZWANG bleibt und wird uns allen aufdiktiert.

Also, nicht locker lassen im Kampf
LG Reinhard


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Mit Einigkeit für Recht und Freiheit !

F
  • Beiträge: 419
Ab 2013?
Das versteht man wohl unter "nachhaltiger Politik"  ;D

Ich vermute dass ich die Privatisierung selbst dann nicht mehr erleben würde, wenn sie morgen beschlossen würde. Ich stell mir das so vor:
"...haben die Ministerpräsidenten unter dem Motto 'Deutscher Rundfunk - Fit für die Zukunft' die Privatisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen. Das Gesetz wird voraussichtlich am 1. Januar 2087 in Kraft treten."

...naja, kann ich mich halt noch 5 Jahre davor drücken.  ;)

- Flo


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d

doe

  • Beiträge: 875
Ein Griff in die Mottenkiste und was daraus geworden ist, sehen wir jetzt.



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q
  • Beiträge: 5
Ein Griff in die Mottenkiste und was daraus geworden ist, sehen wir jetzt.

Hallo doe :p

Interessanter Griff in die Mottenkiste, alledings!

MfG qdoe


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R
  • Beiträge: 1.126
Normalerweise ärgere ich mich immer darüber, wenn in Foren Beiträge exhumiert werden, aber das ist wirklich hochinteressant.

Am 23.05.2008 heißt es:

Zitat
Die von der GEZ eingetriebene Rundfunkgebühr könnte ab 2013 einem neuen Gebührenmodell weichen. Die Ministerpräsidenten hätten sich im Prinzip drauf verständigt, dass es eine Reform in Richtung Haushaltsgebühr geben solle

Dazu aber Herr Dr. Eicher in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht" 12/2009:

Zitat
Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.

Und nicht einmal ein halbes Jahr später wird dann das fulminante Gutachten des Herrn Prof. K. aus H. präsentiert.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

Uwe

  • Moderator
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Normalerweise ärgere ich mich immer darüber, wenn in Foren Beiträge exhumiert werden, aber das ist wirklich hochinteressant.

Am 23.05.2008 heißt es:

Zitat
Die von der GEZ eingetriebene Rundfunkgebühr könnte ab 2013 einem neuen Gebührenmodell weichen. Die Ministerpräsidenten hätten sich im Prinzip drauf verständigt, dass es eine Reform in Richtung Haushaltsgebühr geben solle

Dazu aber Herr Dr. Eicher in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht" 12/2009:

Zitat
Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.

Und nicht einmal ein halbes Jahr später wird dann das fulminante Gutachten des Herrn Prof. K. aus H. präsentiert.

Das müssen wir unbedingt Publik machen!!


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