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Autor Thema: Rundfunkbeitrag zulässig? Höchstgericht prüft  (Gelesen 2609 mal)

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oe24.at, 11.05.2018

Rundfunkbeitrag zulässig? Höchstgericht prüft

Erhebung pro Wohnung statt Empfangsgeräten ein Ärgernis für viele.

Zitat
In Deutschland ist der Rundfunkbeitrag seit seiner Einführung im Jahr 2013 für viele Bürger ein Ärgernis. Nun prüft das Bundesverfassungsgericht ab Mittwoch die Rechtmäßigkeit des Beitrags von derzeit 17,50 Euro monatlich.
[…]

Zwei Tage Verhandlung
Gleichwohl dürfte das Bundesverfassungsgericht die vier Klagen mit Blick auf Leipzig nicht einfach abschmettern. Die Verfassungshüter haben für die mündliche Verhandlung zwei Tage angesetzt. Für Beobachter ein Zeichen dafür, dass sie an das Thema inhaltlich "ran wollen" und weitere Pflöcke zu ihrer Rundfunk-Rechtsprechung einschlagen werden.

Es werden nicht die letzten sein: Beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ist unter dem Aktenzeichen C-492/17 eine Anfrage des Landgerichts Tübingen anhängig. Die Luxemburger Richter sollen entscheiden, ob es sich bei der Gebühr womöglich um eine Subvention für ARD und ZDF handelt. Die müsste die EU-Kommission genehmigen.

Weiterlesen auf:
http://www.oe24.at/welt/Rundfunkbeitrag-zulaessig-Hoechstgericht-prueft/333217633


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Zitat
In Deutschland ist der Rundfunkbeitrag seit seiner Einführung im Jahr 2013 für viele Bürger ein Ärgernis.

Nicht nur ein Ärgernis. Eine unerträgliche Ungerechtigkeit und eine finanzielle Mauer.


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Möge die Macht des Grundgesetzes Zwangsbeitrags-Imperien stürzen.

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Hallo!

Man fragt sich, was das größere Ärgernis ist -- der "Beitrag" "für alle", oder die Berichterstattung...

Seit C-337/06 wissen alle (außer ein paar Journalisten), daß der deutsche örR eine Beihilfe-Veranstaltung ist.

Die Notifizierung (und ggf Genehmigung) hätte vorher (= vor 1.7.2012!) erfolgen müssen, jetzt (C-492/17) wird es eine unzulässige Beihilfe sein.

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

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jetzt (C-492/17) wird es eine unzulässige Beihilfe sein.
... deren 100%ige Rückzahlung vom EuGH in seiner Entscheidung angeordnet wird; zusätzlich zu den 10 Mio. Euro je Tag der Nichtumsetzung dieser Entscheidung. Logisch gibt der Bund das alles bis auf 15% an die Länder weiter, die das ja verbockt haben.

Danke, dass Ihr alle dabei behilflich seid, die EU groß und stark zu machen, wird sich diese von Euch doch alles holen, wenn ihr missachtet, wozu ihr sie befugt habt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Mai 2018, 20:07 von Bürger«
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