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Autor Thema: Sind die Privilegien der öffentlich-rechtlichen Medien begründet?  (Gelesen 2664 mal)

Uwe

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Sind die Privilegien der öffentlich-rechtlichen Medien begründet?


Quelle: Ludwig Erhard Stiftung 02.05.2018 von FRANK SCHÄFFLER

Zitat
Mit dem Rundfunkbeitrag wird ein Überangebot von Fernsehkanälen und Radiosendern finanziert – angeblich, um Vielfalt zu gewährleisten. Frank Schäffler MdB, Mitglied der Ludwig-Erhard-Stiftung, blickt auf anstehende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und fordert eine grundsätzliche Debatte über die öffentlichen Rundfunkanstalten.

Am 17. Mai 2018 werden wichtige Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Finanzierung des öffentlichen Rundfunks erwartet. Die Richter in Karlsruhe werden sich mit konkreten Verfassungsbeschwerden befassen, die auf den 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag abzielen. Sie werden laut der Neuen Juristischen Wochenschrift diese Gebühr komplett auf den Prüfstand stellen. So wird unter anderem untersucht, ob die Länder, die den neuen Staatsvertrag abgesegnet haben, hierzu überhaupt legitimiert gewesen sind.

Die Urteile werden auch deshalb mit Spannung erwartet, weil die deutsche Rundfunkverfassung weitgehend auf die [Karlsruher] Rechtsprechung und nicht auf konkrete Vorgaben im Grundgesetz zurückgeht. So verlautbarte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von 1961, dass im Fernsehen – im Gegensatz zur Presse – eine „Sondersituation“ bestehe. Hiernach kann der Staat das Fernsehen gestalten, weil es aufgrund der damaligen technischen Voraussetzungen schlichtweg nicht möglich gewesen ist, dass viele Einzelne Fernseh-Rundfunk betreiben. Und das nicht zuletzt, weil Fernsehen damals mit einem „außergewöhnlich großen finanziellen Aufwand“ verbunden war.

Dies bewegte das Gericht zu einer erforderlichen Notlösung: Die Meinungsvielfalt sollte vom Staat organisiert werden. Die Privilegien, die die Öffentlich-Rechtlichen seitdem genießen, sind also auf die technischen Umstände zur Zeit der Gründungen von ARD und Co. zurückzuführen.

weiterlesen auf:
http://www.ludwig-erhard.de/erhard-aktuell/standpunkt/sind-die-privilegien-der-oeffentlich-rechtlichen-medien-begruendet/


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o
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Zitat
Am 17. Mai 2018 werden wichtige Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Finanzierung des öffentlichen Rundfunks erwartet.
Fake News.  >:(

An diesem Termin und dem Tag danach finden "nur" Verhandlungen statt, und es geht auch nicht um die Finanzierung an sich, sondern um die Bebeitragung und der Belästigung einer äußerst großen Menge von Bewohnern der deutschen Scholle.

Und es geht auch nicht um eine Bestandsgarantie des Fernsehens. Die Frage, ob es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben soll, wird überhaupt nicht erörtert werden.

Die Ludwig-Erhard-Stiftung gibt den Sachverhalt völlig falsch wieder. Hat der Autor nicht mal die Pressenmitteilungen des BVerfG gelesen?

Oder ist diese Irreführung volle Absicht?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Mai 2018, 10:23 von DumbTV«

v
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...
Und es geht auch nicht um eine Bestandsgarantie des Fernsehens. Die Frage, ob es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben soll, wird überhaupt nicht erörtert werden.
...

Das wird in dem Artikel auch nicht behauptet!
Wenn man mit aller Gewalt pieselig nach Kritikpunkten an dem Artikel suchen will, findet sich als erstes mal wieder die "Rundfunkgebühr" statt des "-beitrag". Aber so what?
Die Diskussion geht doch in die richtige Richtung!

Zitat
...
Die Urteile Ende Mai beziehen sich auf die Rundfunkgebühr. Doch angesichts der obsoleten historischen Privilegien, die der öffentliche Rundfunk genießt, brauchen wir eine grundsätzliche Debatte über die Anstalten per se. In Zeiten der Digitalisierung kämpfen die Staatssender mit öffentlichen Geldern erfolglos um ihre schwindende Bedeutung und produzieren ein Angebot, das der Markt längst liefert. Gleichzeitig hemmen sie den Wettbewerb, für den Ludwig Erhard stets seine Lanze gebrochen hat: „Wo kein Wettbewerb lebendig ist, tritt notwendig ein Stillstand ein, der schließlich zu einer allgemeinen Erstarrung führt. Jedermann verteidigt dann gerade das, was er besitzt.“ Der öffentliche Rundfunk lässt grüßen.


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


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Auf diese Antwort, die noch weiter als der Erhard-Artikel an dem vorbeigeht, was das BVerfG verhandeln wird, gehe ich lieber gleich ganz aus dem Sandkasten raus. Man muss dieses Forum nicht blamieren.


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v
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Was wird denn Deiner Meinung nach am BVerfG verhandelt?

Nach meinen letzten Infos dieses:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-031.html

Aber vielleicht habe ich auch irgendwas verpasst?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Mai 2018, 13:53 von DumbTV«
Bremische Verfassung:
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Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Bis auf die ein oder andere korrekturbedürftige Wortwahl, darf man doch überrascht sein, so einen kritischen Text zum Zwangsbeitrag aus der Feder eines MdB zu lesen. Es scheint wohl bald wieder die ein oder andere Wahl zu geben. ;)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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