Am 17. Mai 2018 werden wichtige Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Finanzierung des öffentlichen Rundfunks erwartet.
Fake News.
An diesem Termin und dem Tag danach finden "nur" Verhandlungen statt, und es geht auch nicht um die Finanzierung an sich, sondern um die Bebeitragung und der Belästigung einer äußerst großen Menge von Bewohnern der deutschen Scholle.
Und es geht auch nicht um eine Bestandsgarantie des Fernsehens. Die Frage, ob es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben soll, wird überhaupt nicht erörtert werden.
Die Ludwig-Erhard-Stiftung gibt den Sachverhalt völlig falsch wieder. Hat der Autor nicht mal die Pressenmitteilungen des BVerfG gelesen?
Oder ist diese Irreführung volle Absicht?