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Autor Thema: „Der Telemedienauftrag verändert sich in der Praxis von selbst“  (Gelesen 1210 mal)

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medienpolitik.net, 02.05.2018

„Der Telemedienauftrag verändert sich in der Praxis von selbst“
Chef der Hessischen Staatskanzlei ist gegen eine Begrenzung von textbasierten Informationen

„Das Verbot von presseähnlichen Angeboten stammt noch aus der analogen Welt, in der man meinte, Online-Angebote der Presse trennscharf von öffentlich-rechtlichen Telemedienangeboten abgrenzen zu können“, so Axel Wintermeyer, Chef der Hessischen Staatskanzlei in einem medienpolitik.net-Gespräch. Seine Schlussfolgerung: Keine Begrenzung des Telemedienauftrages für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch Beschränkungen bei textbasierten Informationen. „Der Wettbewerbsschutz der elektronischen Presse durch Rundfunkrecht darf nicht so weit gehen, dass das Internetangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch staatsvertragliche Vorgaben zur Einschränkung von textbasierten Informationen unattraktiv gemacht wird“, so Wintermeyer. Für den Hessischen Medienpolitiker käme auch die „Beibehaltung des Status quo“ in Betracht. Wintermeyer geht davon aus, dass die Sender noch weitergehende Vorschläge für Einsparungen sowie eigene Überlegungen für eine Veränderung des Auftrags den Ländern unterbreiten. Er hält eine Flexibilisierung der staatsvertraglichen Beauftragung wie eine Modernisierung des KEF –Verfahrens für möglich.

Interview mit Axel Wintermeyer (CDU), Staatsminister und Chef der Hessischen Staatskanzlei

Zitat
medienpolitik.net: Herr Wintermeyer, die Länder haben es im dritten Anlauf nicht geschafft, den veränderten Telemedienauftrag zu verabschieden. Warum ist der Streit um die „Presseähnlichkeit“ der Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks so fundamental wichtig für diesen Auftrag, zumal selbst die Presse online immer weniger presseähnlich ist?

Axel Wintermeyer: Sind Sie sich sicher, dass es nur drei Anläufe waren? Unabhängig hiervon fördert die Formulierung Ihrer Frage wichtige Erkenntnisse zu Tage: Ein bereits veränderter Telemedienauftrag muss nicht mehr verabschiedet werden. Angesichts der neuen technischen Entwicklungen und damit einhergehender immer neuer internetspezifischer Gestaltungsmittel verändert sich der Telemedienauftrag in der Praxis in der Tat auch „von selbst“ und unabhängig davon, ob er durch 16 -fache Gesetzgebungsprozesse dokumentiert wird. […]

medienpolitik.net: Wäre es sehr dramatisch, wenn es zu keiner Einigung käme? Die Sender bauen auch so ihre digitalen Angebote weiter aus und verlängern die Einstellzeiten von Beiträgen in den Mediatheken.

Axel Wintermeyer: Wenn eine für alle Beteiligten akzeptable Regelung nicht erreicht werden kann, kommt aus meiner Sicht auch die Beibehaltung des Status quo in Betracht, zumal die übrigen Regelungselemente des Staatsvertragsentwurfs auch in der Praxis eher untergeordnete Bedeutung haben. Die Ausgestaltung des Telemedienauftrags muss sowohl deutsches Verfassungsrecht und europäisches Beihilferecht als auch die Institution einer unabhängigen, nicht beitragsfinanzierten Presse beachten. Der vorliegende Regelungsvorschlag wird diesen Anforderungen gerecht. […]

Weiterlesen auf:
http://www.medienpolitik.net/2018/05/rundfunk-der-telemedienauftrag-veraendert-sich-in-der-praxis-von-selbst/


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medienpolitik.net, 02.05.2018

„Es ist ein neues Denken notwendig“
Thüringen fordert Veränderung der „Ressourcenverteilung“ in der ARD, für mehr regionale und lokale Berichterstattung

Der Auftrag der Ministerpräsidentenkonferenz aus dem Jahre 2016 „war bewusst kooperativ gefasst“, so Thüringens Medien-Staatssekretär Malte Krückels in einem medienpolitik.net-Gespräch. Darin sei betont worden, „dass die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Finanzierung nur durch entschlossene Reformschritte durch Länder und Anstalten gesichert werden könne“. Wenn die Sender keine Vorschläge für die Veränderung des Auftrages vorlegten, würden sie sich eigene Gestaltungsmöglichkeiten vergeben. Krückels drängte auf weitere Einsparungen und Strukturveränderungen, da nur so Ressourcen für lokale und regionale Berichterstattung zu gewinnen seien. „Ein Feld, dessen Bedeutung aufgrund der Reduzierung anderer Medienangebote in der Fläche eher steigen als abnehmen wird.“ Auch Thüringen zeigt sich skeptisch gegenüber einem weiteren Verbot der Presseähnlichkeit: „Wenn es keinen neuen Telemedienauftrag gibt, dann gelten die Leitplanken des Urteils des OLG Köln.“ Das bedeutet, dass Texte und Standbilder bei der Gestaltung der Online-Seiten nicht „im Vordergrund“ stehen dürften. Der NDR hat gegen diese Entscheidung vom Oktober 2016 eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt.

Interview mit Malte Krückels, Staatssekretär für Medien und Bevollmächtigter Thüringens beim Bund

Zitat
medienpolitik.net: Herr Krückels, die Länder haben es im dritten Anlauf nicht geschafft, den veränderten Telemedienauftrag zu verabschieden. Warum ist der Streit um die „Presseähnlichkeit“ der Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks so fundamental wichtig für diesen Auftrag, zumal selbst die Presse online immer weniger presseähnlich ist?

Malte Krückels: Offline ist die Presse aber immer noch sehr presseähnlich und wird es hoffentlich bleiben. Dass die Presse „ähnliche“, öffentlich-rechtlich finanzierte Angebote nicht nur in Druckform ablehnt, sondern auch online, ist der – meiner Ansicht nach zu verengten – Wahrnehmung der Wettbewerbssituation geschuldet. Wir meinen, dass ein moderner und zukunftsgerechter Telemedienauftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen wesentlichen Baustein für seine Digitalstrategie darstellt. Akzeptanz und Relevanz eines deutschen Public-Service-Angebotes sind beim Beitragszahler insbesondere auch mit einem klugen Telemedienauftrag verbunden.

medienpolitik.net: Wäre es sehr dramatisch, wenn es zu keiner Einigung käme? Die Sender bauen auch so ihre digitalen Angebote weiter aus und verlängern die Einstellzeiten von Beiträgen in den Mediatheken?

Malte Krückels: Ich würde mich freuen, wenn es uns im Sommer gelänge, den „gordischen Knoten“ durchzuschlagen und im Kontext der weiteren Regelungen zum Rundfunkbegriff, den Intermediären und zur Plattformregulierung einen neuen und präzisen Telemedienauftrag zu formulieren, der auch ein umfassendes Angebot für die Mediatheken sichert. Gelingt es uns nicht, ist die Situation nicht dramatisch, jedoch wäre leider eine gestalterische Gesetzgebungschance vergeben. Oder kurz gesagt: Wenn es keinen neuen Telemedienauftrag gibt, dann gelten die Leitplanken des Urteils des OLG Köln.
[…]

Weiterlesen auf:
http://www.medienpolitik.net/2018/05/rundfunk-es-ist-ein-neues-denken-notwendig/


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