Hallo!
Es ist schon nicht machbar, weil in einigen LRA-Gesetzen explizit nur die Aufgabe "Veranstaltung von Rundfunk" drin steht.
Internet ist definitiv kein Rundfunk.
Manchmal hab ich das Gefühl, die ganzen Bestrebungen zur Ausweitung dienen allein der Ablenkung vom Thema "Zwang - einfach für alle". Und natürlich, sollte man damit durchkommen, wird das neue Stück öffentlich-rechtlicher Inhalt als "Grundauftrag" verbissen gegen Abschaffung oder Diskussion verteidigt.
MfG
Michael
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"