Also gibt es Vollstreckungsersuche ohne Bescheid?
Hatte ich:
Im 12.'16, also noch 2 Monate, im Februar '17, dann wäre beginnend mit Januar '13 schon mal erste Verfristungen eingetreten.
So hatte ich plötzlich mit dem GV zu tun: Erst einen außergerichtlichen Vergleich unterbreitet -hier BR- und dann geklagt.
Eigentlich klagt man mit Eingang des Widerspruchbescheids, in Bayern kann man bereits mit dem ersten Festsetzungsbescheid klagen.
Geklagt habe ich nicht sofort, Zeit schinden, erst mal mit Widersprüchen durchhangeln.
Den Vergleich hat der BR dann Mitte Februar '17 angeommen, 1/3 mit Ratenzahlung, und Klage zurückziehen. Die Klage habe ich nicht zurückgezogen. Seither vom BR weder gehört noch gelesen und so kann ich in Frieden das BVerfG aussitzen:
Erst war das BVerfG im Frühsommer mit den Verfassungsbeschwerden in Rede gestanden, dann im Spätsommer '17 und jetzt am 16./17. Mai '18: Ganz einfach:
F.K. geht am 30.Juni '18! Da wirds dann knapp, wenn man noch im Teich der Frösche mitquaken möchte.
Edit "Bürger" @alle:
Bitte nicht in Einzelfälle abdriften, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Beitragsservice FAQ zum Meldedatenabgleich 2018
und insbesondere die erwähnten FAQ des "Beitragsservice" zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Der gesamte Gefängnisfunk ist eine zwangsalimentierte Pensionskasse mit angeschlossener Sendemöglichkeit.