In der Grauzone - das trifft es auch heute noch..
Im dritten Teil wird erwähnt:
Doch ab 1. Januar 1976 nahmen ARD und ZDF den Gebühreneinzug mit der 1973 gegründeten Gebühreneinzugszentrale (GEZ) selbst in die Hand. Der Grund dafür war die Tatsache, dass die Deutsche Bundespost als Monopolist einfach zu viel Geld für das Inkasso verlangt hatte, ein moderner Bankeinzug durch eine eigene Institution erheblich billiger war und damit mehr Geld für das Programm blieb.
Das stimmt nicht mit der Sicht des BVerfG überein:
BVerfG, Urteil v. 22.2.1994 - "8. Rundfunkurteil"http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv090060.htmlRn. 4 u. 5:
Mit zwei Entscheidungen vom 15. März 1968 (BVerwGE 29, 214; UFITA Bd. 52 [1969], S. 302, 309) stellte das Bundesverwaltungsgericht demgegenüber fest, die Rundfunkgebühr werde nicht dafür bezahlt, daß die Post dem Teilnehmer gestatte, ein Empfangsgerät aufzustellen und zu betreiben. Sie gehöre daher nicht zum Recht des Post- und Fernmeldewesens. Deswegen sei es auch nicht Sache der Post, die Gebühr festzusetzen. Dieses Recht stehe vielmehr den Ländern zu, weil diese die Gesetzgebungskompetenz für den Rundfunk hätten.
Noch im selben Jahre schlossen die Länder daraufhin zwei Staatsverträge, einen über die Regelung des Rundfunkgebührenwesens und einen weiteren über die Höhe der Rundfunkgebühr, die bei dieser Gelegenheit erstmals angehoben wurde. Die Staatsverträge traten nach langwierigen Verhandlungen der Ministerpräsidenten und einem schwierigen Ratifikationsprozeß in den Landtagen am 1. Januar 1970 in Kraft. Zwischen den Rundfunkanstalten wurde gleichzeitig ein Finanzausgleich vereinbart. Ferner begannen die Rundfunkanstalten, ein eigenes Gebühreneinzugssystem aufzubauen.
Der Übergang von DDR-Funk zu Nach-DDR-Funk war laut bpb wohl sehr chaotisch.
Von daher verwundern die rechtlichen Unebenheiten nicht.
Nun kam die Deutsche Bundespost 1990 durch ihre Fusion mit der Deutschen Post der DDR plötzlich in die Situation, vom 3. Oktober 1990 bis 31. Dezember 1991, also 15 Monate lang, wieder Rundfunkgebühren kassieren zu dürfen - und zwar bei fast sechseinhalb Millionen angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern beim Hörfunk und knapp sechs Millionen beim Fernsehen in der ehemaligen DDR
Dies wohl aufgrund des übergangsweise weitergeltenden DDR-Rechts?
Danach ging es weiter mit der GEZ. Wie diese wohl an die Daten der Haushalte und die Kontoverbindungen gekommen ist?
Dann wurden die neuen LRA in den Neuen Bundesländern geschaffen. Sie waren also keine Nachfolgeorganisationen. Die Finanzierung fußte auf dem neuen Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland v. 31.8.1991. Eine beihilfenrechtliche Notifizierung an die EU-Kommission dürfte damals wohl auch "vergessen" worden sein. Von bestehenden Beihilfen kann man für die neuen LRAs wohl nicht sprechen, oder?