Mein Bekannter, eine fiktive, nicht existente Person B hat
mir, der fiktiven, nicht existenten Person u,
von seinem Widerstand gegen die fiktive, nicht existente Anstalt M berichtet.
Person B verzichtet auf den offiziellen, (angeblich) einzigen gesetzeskonformen Weg (-> Widerspruch, Klage, Verwaltung"richter".... usw.)
und
wechselt aber stets Institutsübergreifend dann jeweils nach 1 Jahr sein Konto.
Auf diese Weise haben es die Vollstrecker bis dato noch nicht geschafft, die unterstellte "Rundfunkbeitragsschuld" vom Konto zu stehlen.
Person u vertraut Person B soweit, dass sie das Geschilderte für glaubhaft hält.
Person B hatte bisher auch immer von seinem Nichtvorhaben gesprochen, einen Rundfunkbeitrag zu entrichten.
Wenn das wirklich klappen könnte, wäre es natürlich interessant.
Es wäre meiner M. n. leider aber auch ein bisschen aufwändig.
Na, zur Prüfung mal hier.
Wir müssen ja auch über alternative Ideen sprechen.
Markus