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Autor Thema: Wiss.Dienst BT: Rechtsrahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland  (Gelesen 3378 mal)

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Wissenschaftliche Dienste - Deutscher Bundestag

Sachstand
Rechtsrahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland

Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 009/18
Abschluss der Arbeit: 12. Februar 2018
Fachbereich:WD 10: Kultur, Medien und Sport

Download (pdf, ~ 109 kb)
https://www.bundestag.de/blob/547642/7c314e46a0f976ab3afbe9966e6d6889/wd-10-009-18-pdf-data.pdf



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Zitat
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist dem Gebot der Staatsferne und der Unabhängigkeit ver-
pflichtet. Aus diesem Grund wird er nicht durch Steuern finanziert, sondern durch Rundfunkge-
bühren, die jeder Privathaushalt monatlich über den Rundfunkbeitrag entrichten muss.

Aus einem Beitrag werden Gebühren, die aber wie Steuern erhoben werden?   ???


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Tereza

Zitat
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist dem Gebot der Staatsferne und der Unabhängigkeit verpflichtet. Aus diesem Grund wird er nicht durch Steuern finanziert, sondern durch Rundfunkgebühren, die jeder Privathaushalt monatlich über den Rundfunkbeitrag entrichten muss.

@Tourniquet
Ja, "GebührenBeitrag" ist mir auch gleich aufgefallen.

Außerdem lese ich aus diesem "Sachstand" noch etwas anderes heraus, nämlich: Die (EU-Mitgliedstaaten) Niederlande und Dänemark setzen das "Gebot der Staatsferne und der Unabhängigkeit" offensichtlich NICHT um, da in diesen Ländern die Rundfunkgebühren über Steuern finanziert werden.


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Außerdem lese ich aus diesem "Sachstand" noch etwas anderes heraus, nämlich: Die (EU-Mitgliedstaaten) Niederlande und Dänemark setzen das "Gebot der Staatsferne und der Unabhängigkeit" offensichtlich NICHT um, da in diesen Ländern die Rundfunkgebühren über Steuern finanziert werden.

Seit wann wird in Deutschland das "Gebot der Staatsferne und der Unabhängigkeit" im Beitragsfinanziertem öffentlich-rechtlichen Rundfunk umgesetzt?
Der deutsche Staat könnte den Rundfunkbeitrag auch als Steuer eintreiben.
Der deutsche Staat treibt ja auch die Kirchensteuer ein, obwohl die Trennung von Staat und Kirche im Grundgesetz geregelt ist.


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Tereza

Zitat
linkER
« am: Heute um 17:47 »
Seit wann wird in Deutschland das "Gebot der Staatsferne und der Unabhängigkeit" im Beitragsfinanziertem öffentlich-rechtlichen Rundfunk umgesetzt?
Die (EU-Mitgliedstaaten) Niederlande und Dänemark setzen das "Gebot der Staatsferne und der Unabhängigkeit" offensichtlich NICHT um, da in diesen Ländern die Rundfunkgebühren über Steuern finanziert werden = 100 % SARKASMUS!!


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  • Beiträge: 764
Zitat
In Deutschland gibt es neun Landesrundfunkanstalten.
Über ARTE kein Wort im ganzen Dokument.


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...nur mal so aus "Spaß" - ein Suchlauf ;)

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"Hoheit*" = 0 Treffer
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"Internet" = 0 Treffer im Flließtext (nur in den Fußnoten bei Verweisen)
"online" = 1 Treffer im Fließtext - jedoch nicht unter Auftrag o.ä.
"Telemedien" = 1 Treffer im Fließtext - jedoch nicht unter Auftrag o.ä.

Worüber genau will das Dokument eigentlich aufklären bzw. über welchen "Sachstand"/ welchen "Rechtsrahmen" will es eigentlich genau informieren? ???

Immerhin:
Zitat
Jede Rundfunkanstalt ist eine Organisation, deren Aufgaben durch
Organwalter (Menschen, die die von der Rechtsordnung vorgesehenen Aufgaben der Organisation/Rundfunkanstalt wahrnehmen) und
Mitarbeiter zu erfüllen sind.
Die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt hat eine Organisation, die gesetzlich geregelt ist.
Kein "Behördenleiter"...? Hm... ;) Achso, ... der "Intendant" ::)
Zitat
Der Intendant als Leiter und gesetzlicher Vertreter einer Rundfunkanstalt, trägt die
Programmverantwortung.
Was "trägt" er noch? Das "Dienstsiegel" etwa? ::) ;D

Zitat
Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten handelt es sich organisationsrechtlich um
bundes- bzw. landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Zitat
Bei den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten handelt es sich um öffentliche Auftraggeber. Sie haben daher das Vergaberecht zu beachten. Dies hat der Europäische Gerichtshof seinem Urteil vom 13. Dezember 200710 festgestellt.


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M
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Zitat
Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten handelt es sich organisationsrechtlich umbundes- bzw. landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Wie geht das? Mehrländeranstalt und "landesunmittelbar"?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

g
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" Wie geht das? Mehrländeranstalt und "landesunmittelbar"? " 

Das ist natürlich eine gute Frage. Dem will ich mich mal anschließen.
Wie geht das?
Eine 'landesunmittelbare Mehrländeranstalt', klingt doch nicht schlecht.
Praktisch geht es, obwohl es gar nicht gehen dürfte. Ein Wunder, welches wir noch nicht deuten können. Meist ist es umgedreht.

Vllt. macht es der Wille?
Wo ein Wille, da ein Weg.


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