...nur mal so aus "Spaß" - ein Suchlauf
"Behörde" = 0 Treffer
"Hoheit*" = 0 Treffer
"Amtshilfe" = 0 Treffer
"Internet" = 0 Treffer im Flließtext (nur in den Fußnoten bei Verweisen)
"online" = 1 Treffer im Fließtext - jedoch nicht unter Auftrag o.ä.
"Telemedien" = 1 Treffer im Fließtext - jedoch nicht unter Auftrag o.ä.
Worüber genau will das Dokument eigentlich aufklären bzw. über
welchen "Sachstand"/ welchen "Rechtsrahmen" will es eigentlich genau informieren?
Immerhin:
Jede Rundfunkanstalt ist eine Organisation, deren Aufgaben durch
Organwalter (Menschen, die die von der Rechtsordnung vorgesehenen Aufgaben der Organisation/Rundfunkanstalt wahrnehmen) und
Mitarbeiter zu erfüllen sind.
Die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt hat eine Organisation, die gesetzlich geregelt ist.
Kein "Behördenleiter"...? Hm...
Achso, ... der "Intendant"
Der Intendant als Leiter und gesetzlicher Vertreter einer Rundfunkanstalt, trägt die
Programmverantwortung.
Was "trägt" er noch? Das "Dienstsiegel" etwa?
Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten handelt es sich organisationsrechtlich um
bundes- bzw. landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Bei den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten handelt es sich um öffentliche Auftraggeber. Sie haben daher das Vergaberecht zu beachten. Dies hat der Europäische Gerichtshof seinem Urteil vom 13. Dezember 200710 festgestellt.