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Autor Thema: Blick zurück: Mehreinnnahmen beim RB für Entlastung nutzen (Rhein Zeitung 2013)  (Gelesen 1447 mal)

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Rhein Zeitung , 05.12.2013

Experte: Mehreinnnahmen beim Rundfunkbeitrag für Entlastung nutzen

(dpa)

Zitat
Der ARD-Verantwortliche für das neue Rundfunkbeitragsmodell rät dazu, mögliche Mehreinnahmen vor allem zum Ausgleich von Mehrbelastungen zu verwenden. «Sollte es zu Mehreinnahmen kommen, lässt sich natürlich eine Wunschliste aufmachen», sagte SWR-Justiziar Hermann Eicher der Nachrichtenagentur dpa. In Betracht kämen etwa: «Beitragssenkung, Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks oder – und das hätte meine Priorität – die Mehreinnahmen werden vor allem dazu verwendet, Mehrbelastungen von Unternehmen, Kommunen und Kirchen durch Gesetzeskorrekturen wieder auszugleichen. Klar ist nur: Man kann das Geld nur einmal ausgeben.» Eicher ist einer der Architekten der Beitragsreform […]

Mit Blick auf Klagen betonte er, die Zahl habe zu Zeiten der Rundfunkgebühr um das Drei- bis Vierfache höher gelegen als jetzt. […]

Weiterlesen auf:
http://www.rhein-zeitung.de/region/dpa-landesdienst_artike%201,-Experte-Mehreinnahmen-beim-Rundfunkbeitrag-fuer-Entlastung-nutzen-_%20arid,%201077234.html


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Rhein Zeitung , 05.12.2013

Experte: Mehreinnnahmen beim Rundfunkbeitrag für Entlastung nutzen

(dpa)

«Sollte es zu Mehreinnahmen kommen, lässt sich natürlich eine Wunschliste aufmachen», sagte SWR-Justiziar Hermann Eicher der Nachrichtenagentur dpa.


Ah, jetzt ja, da war doch noch mal eine "Protokollerklärung" aus dem Jahre 2011 ...

Mehreinnahmen müssen dem Zwangsrundfunkbeitragszahler wieder erstattet werden.

Weiterlesen auf Seite 1628 des Amtsblattes des Saarlandes:

Zitat
Protokollerklärung der Freien und Hansestadt Hamburg, des Landes Niedersachsen, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Niedersachsen, der Freistaat Sachsen und das Land SachsenAnhalt unterstreichen, dass für die Akzeptanz des neuen Finanzierungssystems eine aufkommensneutrale Gestaltung entscheidend ist. Etwaige im Zuge der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung entstehende Mehreinnahmen werden daher für eine Reduzierung der Belastung von Bürgern und Unternehmen genutzt werden.
  >:D ::)

Zitat
Gesetz Nr. 1760  über die Zustimmung zum   Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung   rundfunkrechtlicher Staatsverträge   (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) Vom?30.?November?2011 Der?Landtag?des?Saarlandes?hat?das?folgende?Gesetz? beschlossen,?das?hiermit?verkündet?wird: (...)
(...)
der Freien und Hansestadt Hamburg,
des Landes Niedersachsen,
des Freistaates Sachsen
und des Landes Sachsen-Anhalt
Die Freie und Hansestadt Hamburg,
das Land Niedersachsen,
der Freistaat Sachsen
und das Land SachsenAnhalt

Quelle:
http://www.amtsblatt.saarland.de/jportal/portal/t/1kf4/page/bsverkslprod.psml?doc.hl=1&doc.id=VB-SL-ABlI2011505-G&documentnumber=10&numberofresults=15&doctyp=Verkuendungsblatt%3Asl-abl-i-ges&showdoccase=1&frompsml=group/HomepageUser/html/fpverksl.psml&action=portlets.jw.CopySessionState&source=fpverksl.psml&doc.part=D&paramfromHL=true#focuspoint



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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

 
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