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Autor Thema: Beitragsbescheid trotz Obdachlosigkeit  (Gelesen 4509 mal)

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n4

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Beitragsbescheid trotz Obdachlosigkeit
Autor: 15. April 2018, 15:27
Hallo,

Ich habe mal ein paar hypothetische Fragen zur GZ.

Angenommen Person P wohnt in einer Stadt K und ist vom Rundfunkbeitrag freigestellt, weil er ALG II bezieht.

Nun wird P Obdachlos , weil sein Mietvertrag ausläuft und findet keine Wohnung mehr in Stadt K da diese äußerst beliebt ist.

P beschließt woanders sein Glück zu versuchen und versucht durch Couchsurfing in einer neuen Stadt fuß zu fassen.
P ist Monatelang Obdachlos. Schließlich schafft er es ein Wg Zimmer zu finden Beantragt wieder ALG II.

Nun erhält P einen Beitragsbescheid über die gesammte Dauer seiner Obdachlosigkeit.

Was soll P tun?

Vielen Dank im Vorraus


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Re: Beitragsbescheid trotz Obdachlosigkeit
#1: 16. April 2018, 09:31
Ist es ein "Bescheid" oder "nur" eine Mahnung?

Wie war der Meldestatus beim Einwohnermeldeamt während der Obdachlosigkeit? Wurde damals kein ALG II mehr bezogen?

Man kann sich mitterweile auch rückwirkend noch befreien lassen - das wäre wohl der Weg: neuer ALG-Bescheid, alter ALG-Bescheid sowie Mietbefristung (Rücknahmeprotokoll, Angabe des Altvermieters als Zeuge, o.ä.) könnten eventuell helfen. Je nach Meldestatus muss man etwas mehr erklären.



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n4

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Re: Beitragsbescheid trotz Obdachlosigkeit
#2: 16. April 2018, 10:36
Hallo nochmal, danke erstmal für die Antwort,

also P war die ganze Zeit in K gemeldet. Der Mietvertrag in K war befristet.  Was auch der Grund für den Auszug war.
Zudem bezog P noch einen Monat nach der Obdachlosigkeit Geld vom Jobcenter in K.

Danach bezog er Geld vom Jobcenter in Stadt L. (Obwohl noch in K gemeldet)

Dann findet P ein neues Zimmer in L und meldet sich an.

2 Monate nach Einzug bekommt P post . Eine Zahlungsaufforderung der Rundfunkbeitrages. Also weder Mahnung noch Bescheid. Sondern ledeglich eine erste Zahlungsaufforderung.

Es könnte sein das zur Adresse in K (in der P ja nicht mehr Wohnhaft war) schon Post geschickt wurde und diese dann wieder zurückging.

Problem: Durch die prekären lebensverhältnisse von P ging einiges an Unterlagen verloren.

u.A. befristeter Mietvertrag aus Wohnung in K. Jobcenter bescheid aus K.

Vorhanden ist noch der Jobcenter bescheid aus L.

Vieleicht noch wichtig: Stadt K befindet sich in NRW. Stadt L befindet sich in Niedersachsen.

Vielen dank für die Hilfe:) hoffe es ist jetzt deutlicher geworden.



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Re: Beitragsbescheid trotz Obdachlosigkeit
#3: 16. April 2018, 12:17
Wenn ich es richtig verstanden habe, wäre es wohl am einfachsten, mit der Zahlungsaufforderung noch mal zum Jobcenter in L. zu tingeln und sie zu bitten, den ALG II-Bezug für die fragliche Zeit zu bestätigen. Wenn man für die ganze Zeit ALG II bezogen hat, ist dafür eine Befreiung auch 3 Jahre nachträglich noch möglich. Auf die Obdachlosigkeit käme es dann nicht an.



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Re: Beitragsbescheid trotz Obdachlosigkeit
#4: 16. April 2018, 18:11
Dies wäre sicher die beste Möglichkeit!

Ansonsten endet normalerweise die Beitragspflicht erst mit der Abmeldung beim Beitragsservice, selbst wenn man keine Wohnung mehr hat!


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Re: Beitragsbescheid trotz Obdachlosigkeit
#5: 16. April 2018, 19:30
Eine Frage als du obdachlos warst hast du dich im Einwohnermeldeamt (meistens erledigen es die Bürger Büro) als ohne festen Wohnsitz gemeldet??

Vielleicht lag es daran? Ich meine gehört zu haben, wenn man keine Wohnung hat kann die Rundfunkanstalten keine Kosten verlangen als man obdachlos war. Aber das wissen die nicht, wenn man sich nicht im einwohnermeldeamt sich ohne festen wohnsitz gemeldet hat.

Könntest du uns aufklären? weil bin auch in der ähnlichen phase


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Re: Beitragsbescheid trotz Obdachlosigkeit
#6: 17. April 2018, 08:33
"Eine Frage als du obdachlos warst hast du dich im Einwohnermeldeamt (meistens erledigen es die Bürger Büro) als ohne festen Wohnsitz gemeldet?? "

Ne hatte echt andere sorgen zu dem Zeitpunkt als ne abmeldung beim Einwohnermeldeamt .

Danke für eure Hilfe werd dann wohl zum Jobcenter in L und mir nochmal die Befreiung holen.

Dann bleibt halt noch 1 Monat offen. Nämlich der als ich noch in K vom Jobcenter Geld bezog.

Zudem sind noch ca. 60€ auf der Rechnung von früheren Zeiträumen als ich gearbeitet habe aber nicht gezahlt habe.

Eigentlich will ich gar nicht zahlen ...



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Re: Beitragsbescheid trotz Obdachlosigkeit
#7: 17. April 2018, 08:52
Hallo n4,

eine Möglichkeit wäre für Dich, sowohl vom der Stadt K als auch von der Stadt L einen Melderegisterauszug anzufordern um zu sehen was wurde zu letzt dort eingetragen.

Denn jede Änderung im Melderegister löst einen Datensatzübertrag von Dir zum Beitragservice nach Köln aus.

Gleichzeitig müsste eine Neuanmeldung in der Stadt L eine Abmeldung in der Stadt K korregieren.

Den Melderegisterauszug kann man telefonisch anfordern, ob Sie Dir die am Telefon abverlangten Daten zu deiner Person anerkennen, kann von einer Person zur anderen im Meldeamt unterschiedlich sein. Ansonsten hast ja PC kannst es per Fax z.B. mit Simply-Fax machen. Dann hast auch einen Sendefaxbeleg.

Bezahlt wird immer zuletzt. Du bist ja ein selbständiger Kämpfer, deshalb nicht aufgeben.


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Re: Beitragsbescheid trotz Obdachlosigkeit
#8: 17. April 2018, 09:16
Zitat
Dann bleibt halt noch 1 Monat offen. Nämlich der als ich noch in K vom Jobcenter Geld bezog.

Das Jobcenter in L. soll ja auch diesen Zeitraum mitbescheinigen (das müsste alles einheitlich gehen, da dieselbe Behörde = Bundesagentur für Arbeit)

Zitat
Zudem sind noch ca. 60€ auf der Rechnung von früheren Zeiträumen als ich gearbeitet habe aber nicht gezahlt habe.

Eigentlich will ich gar nicht zahlen ...

Dieser Zeitraum bliebe dann erstmal weiter offen. Das Zahlungsrisiko ist aber reduziert.

Für diesen Zeitraum kann man noch mit einem "Härtefall" argumentieren: wenn das Geld von damals weg ist, ist es weg. Solange kein Einkommen über ALG II reinkommt und auch sonst nichts zu holen ist, würde eine Vollstreckung ins Leere laufen. Würde dem BS also nichts bringen.


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