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Autor Thema: Langjähriger Kabelstreit beendet: ARD & ZDF zahlen wieder  (Gelesen 2461 mal)

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DWDL, 03.04.2018

Langjähriger Kabelstreit beendet: ARD & ZDF zahlen wieder

Weil ARD und ZDF nicht mehr für die Einspeisung in die großen Kabelnetze zahlen wollten, tobte ein jahrelanger Streit mit Vodafone und Unitymedia. Jetzt erfolgt die Annäherung - und die Sender bezahlen wieder, auch wenn offiziell nicht von Einspeiseentgelten die Rede ist.

von Alexander Krei 

Zitat
Die jahrelange Dauerfehde zwischen ARD, ZDF und den großen Kabelnetzbetreibern neigt sich ihrem Ende entgegen. Scheibchenweise wurde am Dienstag bekannt, dass sich die ARD sowohl mit Vodafone als auch Unitymedia auf eine langfristige Partnerschaft geeinigt hat. Das ZDF wiederum verständigte sich bislang nur mit Vodafone auf eine umfassende Zusammenarbeit. Sechs Jahre lang hatten sich die Öffentlich-Rechtlichen mit den Kabelanbietern einen Rechtsstreit um Einspeiseentgelte in Millionen-Höhe für die Verbreitung ihrer Sender geliefert.

Zu finanziellen Details äußerten sich weder ARD und ZDF, noch Vodafone und Unitymedia. Sicher ist aber, dass die Sender künftig wieder Geld überweisen werden - auch wenn es insbesondere die Öffentlich-Rechtlichen tunlichst vermeiden, wohl nicht zuletzt aus Gründen der Gesichtswahrung, von "Einspeiseentgelten" zu sprechen. Stattdessen ist beispielsweise von einer "vergleichenden Vereinbarung" die Rede, während man bei Unitymedia auf DWDL.de-Nachfrage von einer "Vergütungsleistung" spricht. […]

Weiterlesen auf:
https://www.dwdl.de/nachrichten/66291/langjhriger_kabelstreit_beendet_ard__zdf_zahlen_wieder/


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Zum besseren "Verständnis"  :o , warum der Öffrech nicht zahlen wollte:

Die Kabelnetzbetreiber erhielten "werthaltige Programme" und könnten ihren Kabelanschluss erst dadurch erfolgreich vermarkten, so der Tenor der ARD. Seither stritten sich ARD und ZDF mit den Kabelnetzbetreibern über die besagten Einspeisegebühren.

Der Satz danach handelt von einem OLG Düsseldorf, das gesprochen hat, dass sehr wohl Einspeisegebühren zu entrichten seien.

Hat dieses Gericht eventuell auch in Sachen Rundfunkbeitrag interessante Urteile gefällt?

Und außerdem: Ohne Kabel würden signifikant mehr Wohnungsinhaber rein technisch kein GEZ empfangen. Von den 8 G€ müssen jetzt wohl oder übel einige Mios in Form von nicht-so-genannten (siehe Artikel) Einspeiseentgelten abgeschrieben werden. Da war die Öffrech-Gier dann doch zu groß.

Und über "Werthaltigkeit" lässt sich vermutlich trefflich streiten.


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Zum besseren "Verständnis"  :o , warum der Öffrech nicht zahlen wollte:

Die Kabelnetzbetreiber erhielten "werthaltige Programme" und könnten ihren Kabelanschluss erst dadurch erfolgreich vermarkten, so der Tenor der ARD. Seither stritten sich ARD und ZDF mit den Kabelnetzbetreibern über die besagten Einspeisegebühren.

Das ist nicht der wahre Grund:
Mein Arbeitgeber hat uns Angestellten regelmässig über den Sachstand informiert. Als Begründung keine Einspeiseentgelte zahlen zu wollen, wurde von Seiten der ÖR behauptet, es
gebe einen gesetzlichen Anspruch darauf, diese empfangen zu müssen. Daher sei kein Entgelt zu zahlen, da man ja nur die gesetzlichen Vorgaben erfülle.

Ich finde es aber interessant, dass der ÖR seine Forderungen mittels Brachialgewalt und Inhaftierungen durchzusetzen versucht, gleichzeitig aber seinen Verpflichtingen nicht nach-
kommen möchte.....

In meinen Augen ist immer mehr von einem verfassungsfeindlichen Verhalten auszugehen....

Grüße
Adonis


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Das ist nicht der wahre Grund:
Mein Arbeitgeber hat uns Angestellten regelmässig über den Sachstand informiert. Als Begründung keine Einspeiseentgelte zahlen zu wollen, wurde von Seiten der ÖR behauptet, es
gebe einen gesetzlichen Anspruch darauf, diese empfangen zu müssen. Daher sei kein Entgelt zu zahlen, da man ja nur die gesetzlichen Vorgaben erfülle.
Das ist allerdings eine ziemlich steile Insiderinfo.  8)

Das Gesetz, was diesen gesetzlichen Anspruch begründet, gibt es mutmaßlich nicht. Sonst hätte Öffrech ja die privaten Kabelbetreiber einfach verklagen können.

Und m.W. reicht der Eigentumsvorbehalt im GG ("zum Wohle der Allgemeinheit") nun auch nicht so weit, dass jede Privatfirma, die mal eben ein Kabel- oder Glasfasernetz auslegt, plötzlich ein Stück Übertragungsleistung an eine öffentlich-rechtliche Anstalt abgeben muss. Wäre ja eine Teilenteignung kraft Grundgesetz, die selbstverständlich ohne Rechtsbehelf sich selbst ausführt. Die Kabelbetreiber stellen als Schickschuld gleich mal ein paar Quadratmillimeter nur für örR zur Verfügung usw.

Aber bekanntlich stehen die Intendanten über dem Grundgesetz.

(Dabei haben wir von den abgeschalteten Sendern im Schwarzwald und dem abgeschalteten DVB-T noch gar nicht geschrieben - elektromagnetische Wellen in der Luft, vulgo "Funkwellen": der technologisch ureigenen Angelegenheit eines Rundfunks.)


Zitat
Ich finde es aber interessant, dass der ÖR seine Forderungen mittels Brachialgewalt und Inhaftierungen durchzusetzen versucht, gleichzeitig aber seinen Verpflichtingen nicht nachkommen möchte.....
Es geht wie immer um 8 G€. Die gilt es zu halten...

Zitat
In meinen Augen ist immer mehr von einem verfassungsfeindlichen Verhalten auszugehen....
Allerdings. Vielleicht wird es mal spektakuläre "Rundfunkprozesse" geben, wo Intendanten und Verwaltungsrichter noch Jahrzehnte später zur Rechenschaft gezogen werden.




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Evangelischer Pressedienst (epd), 09.04.2018

"Langfristige Partnerschaften" mit Vodafone und Unitymedia
ARD und ZDF einigen sich mit Kabelnetzbetreibern

ARD und ZDF zahlen den Kabelnetzbetreibern wieder Geld für die Verbreitung ihrer Programme. Wie Vodafone und Unitymedia am 3. April mitteilten, hat die ARD mit den beiden Anbietern "langfristige Partnerschaften vereinbart" und die jahrelangen Rechtsstreitigkeiten gütlich beendet. Das ZDF habe sich mit Vodafone geeinigt, mit Unitymedia sei bislang keine Einigung erzielt worden, sagte ein Sprecher dem epd. Zu den finanziellen Details der Einigung machten die Unternehmen keine Angaben. Intern ist von "Vergütungen" oder "Vergütungsleistungen", aber auch von Lizenzgebühren der Kabelbetreiber an die Sender die Rede.

(epd)

Zitat
Die öffentlich-rechtlichen Sender hatten seit 2013 keine Einspeiseentgelte mehr bezahlt und stritten deswegen vor Gericht mit Vodafone Kabel Deutschland und Unitymedia. Dabei ging es um die Frage, ob die Verbreitung der öffentlich-rechtlichen Programme eine vertragliche Grundlage erfordert und ob die Sender dafür bezahlen müssen. Die Rundfunkanstalten hatten argumentiert, dass die Kabelnetzbetreiber sowohl durch die Einspeisegebühren als auch durch die Nutzungsgebühren von Kabelkunden profitierten.  […]

Eicher: "Akt rationaler Besonnenheit“

Der juristische Direktor des MDR, Jens-Ole Schröder, sagte dem epd, der Senderverbund habe sich mit den Kabelbetreibern "gemeinsam darauf verständigt, die Streitigkeiten der Vergangenheit beizulegen“ […]

SWR-Justitiar Hermann Eicher sprach von einem "Akt rationaler Besonnenheit": Die Gerichtsverfahren mit sich mitunter diametral widersprechenden Entscheidungen von Obergerichten hätten verlässliche Prognosen zum Ausgang der Rechtsstreitigkeiten "praktisch unmöglich" gemacht. "Sich in einer solchen Situation an einen Tisch zu setzen, war nicht nur sinnvoll, sondern in Anbetracht hoher Gerichts- und Anwaltskosten ein Gebot der Vernunft“ […]

Weiterlesen auf:
http://www.epd.de/fachdienst/fachdienst-medien/schwerpunktartikel/ard-und-zdf-einigen-sich-mit-kabelnetzbetreibern


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