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Formatradio im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, gute Auswertung

Begonnen von kohlenjockel, 28. März 2018, 11:33

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kohlenjockel

Die Statistiken stützen die vielen Argumente bzgl. der Verfehlung eines öffentlich-rechtlichen Auftrages und belegen das Wettbewerbsstreben der Sender (hier halt HR, aber sicher übertragbar).
https://radiostatistik.de/

Und für manchen interessant
Beschwerde wegen Verletzung des §41 ,,Programmgrundsätze", Absatz 2 des Rundfunkstaatsvetrags (RStV) - Musikauswahl in hr1, hr3 und youfm