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Autor Thema: "Schmerzgrenze" d. Justiziars bzgl. Verteidigung d. richterl. Unabhängigkeit  (Gelesen 4306 mal)

J
  • Beiträge: 95
Auch wenn es rechtlich keine Bedeutung hat empfinde ich einen Satz in dem Befangenheitsantrag des SWR-Justiziars Eicher als sehr interessant.

Befangenheitsantrag von SWR-Eicher gg. Richter Sprißler (LG Tüb.) abgelehnt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26825.15.html

Zitat
Diese richterliche Unabhängigkeit ist bis an die Schmerzgrenze zu verteidigen, dazu stehen wir und das respektieren wir.

An sich soll der Satz wohl das übliche Geschleime eines "Wir respektieren das Gesetz, aber ..." darstellen.

Im Kern drückt dieser Satz aber auf wundervolle Art und Weise das Vorgehen des ÖRR aus:
"Die Verteidigung des Rechtsstaates erfolgt eben nur "bis an die Schmerzgrenze."

Im Umkehrschluss bedeutet das:
"Wenn der Rechtsstaat über unsere Schmerzgrenze hinausgeht, dann greifen wir sogar die richterliche Unabhängigkeit an, welcher wir nur einen Satz vorher eine überragende Bedeutung für die Funktionsfähigkeit eines Rechtsstaates gegeben haben."

Das ganze kommt total unscheinbar daher, ist aber wirklich ein sehr tiefer Einblick in das System. Denn die "Schmerzgrenze" ist eben nichts weiter als eine "Schmerzgrenze". Es ist völlig subjektiv, wo jemand "Schmerzen" empfindet und der ÖRR will - sobald besagte Schmerzgrenze erreicht ist - die Regularien eines Rechtsstaates nicht mehr annehmen.

Es ist jedoch unrealistisch, zu glauben, dass in einem Land mit 80 Millionen Einwohnern die Schmerzgrenze niemals überschritten wird. Ganz im Gegenteil: Die Schmerzgrenze zu überschreiten ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Den einen schmerzt, dass Tierversuche nicht grundsätzlich verboten sind, den anderen schmerzt das Tempolimit innerhalb geschlossener Ortschaften und wieder ein Anderer hat enorme Schmerzen, wenn er sieht, was das Finanzamt nun wieder von Ihm will. Für die Funktion eines Rechtsstaates scheint mir der Bereich "außerhalb der Schmerzgrenze" sogar recht unwichtig, denn da hält sich jeder gerne dran (tut ja nicht weh). Wichtig werden die ganzen rechtlichen Regularien genau dann, wenn es über die Schmerzgrenze hinausgeht. Genau dann braucht es Regularien, weil jemand "im Schmerz" nicht mehr objektiv  urteilen kann. Daher ist auch die Gewaltenteilung eine der meiner Meinung nach wichtigsten Grundlagen unseres Rechtsstaates.

Wenn der ÖRR nur "bis an die Schmerzgrenze" geht, dann drückt er damit nichts weiter aus, als dass er dann, wenn es ihm weh tut, nicht mehr bereit ist, die richterliche Unabhängigkeit als wichtigen Pfeiler unserer Gesellschaft zu respektieren. Und genau das ist es, was passiert.

Ein ums andere Mal erlaubt sich der ÖRR Frechheiten, die für mich kaum fassbar sind:
Der Orga-Aufwand einer Barzahlung geht über die Schmerzgrenze?
> Also bieten wir die gar nicht an.
Wir haben Schmerzen, wenn wir unsere Vollstreckungstitel nicht selbst erstellen können?
> Also erstellen wir sie.
Aber es wäre zu schmerzhaft uns jetzt den Regularien einer Behörde zu unterwerfen.
> Also tun wir das nicht.

Der ÖRR ignoriert den Rechtsstaat überall da, wo es ihm zu sehr weh tut.
Und genau das steckt in dem Satz:
Wir verteidigen den Rechtsstaat eben nur bis an die Schmerzgrenze.
Andere Menschen dagegen sind bereit, bis in den Tod für Ihre Überzeugungen zu stehen, der ÖRR schreckt dann zurück, wenn es weh tut. Dann ist er schon bereit, von "Rechtsstaat" zu "Selbstjustiz" überzugehen und glaubt noch immer, er wäre im Recht.

Wie gesagt:
Es ist rechtlich sicherlich nicht von Bedeutung. Moralisch aber scheint es mir sehr spannend zu sein, etwas genauer zu erkennen, welche Einstellung hinter den Köpfen steckt, die da für mein Empfinden eben überhaupt keinen Respekt vor unserem Rechtsssytem haben, sondern es konstant unterlaufen.

Alles Liebe, Julian!


Edit "Bürger":
Danke für die interessante Beobachtung und Analyse.
Ursprünglicher Thread-Betreff "Die Schmerzgrenze des Justiziars" musste zur Vermeidung von Missverständnissen präzisiert werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. März 2018, 13:40 von DumbTV«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Auch dass der Justiziar, sich selbst vorstellend als Richter auf Lebenszeit "um die überragende Bedeutung der richterlichen Unabhängigkeit weiss" - er kennt sogar den Artikel des GG und den §en des DRiG dazu - alle Achtung! - ist etwas abstrus.

Ungefragt etwas im Kontext Selbstverständliches zu erwähnen ist etwas dümmlich. Weist es doch den Empfänger auf etwas hin, was er vorher gedanklich gar nicht präsent hatte:

Bewerbung als Lagerhelfer in einem Autoteileladen: Sehr geehrte Geschäftsführung, hiermit bewerbe ich mich auf die Stelle als Lagerarbeiter. Ich werde auch bestimmt nie etwas stehlen.

Bewerbung um eine Wohnung: Sehr geehrter Herr Vermieter, wir würden gerne die Wohnung mieten und versichern Ihnen jetzt schon, dass wir keine Mietnomaden sind.

Man kann nahezu sicher sein, dass beide Bewerber irgendwie schon mal Kontakt mit der erwähnten Problematik hatten. Auf jeden Fall sind sie nicht die hellsten Leuchten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. März 2018, 01:42 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

P
  • Beiträge: 377
"Was jemand willentlich verbergen will, sei es vor anderen, sei es vor sich selber, auch was er unbewußt in sich trägt: die Sprache bringt es an den Tag."
LTI, Notizbuch eines Philologen, Reclam, 1966. S. 18 - Victor Klemperer, deutscher Schriftsteller und Wissenschaftler

Die Aussage mit der Schmerzgrenze kann dahingend interpretiert werden, dass man es seitens des ÖRR nicht gewohnt ist, von den Gerichten eine Abfuhr zu erhalten, und dass diese Ablehnung verdammt weh getan hat. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass man seitens des ÖRR ein solches Verhalten von Verwaltungsgerichtsbarkeit einfach nicht kennt.
Das dem Nachfolgende "dazu stehen wir und das respektieren wir." ist eigentlich eine Verneinung. Würde man tatsächlich dazu stehen und es respektieren, wäre dieser Nachsatz völlig überflüssig.

Mein großer Wunsch ist, dass auch betroffene Juristen dies lesen und zum Nachdenken über diesen Verein/den ÖRR kommen. Die Gerichtsbarkeit mag bisher sehr nützlich für die Durchsetzung der Interessen des ÖRR gewesen sein, ob sie aber auch "respektiert" wurde, steht auf einem anderen Blatt. Ein ganz übler Zeitgenosse hatte einmal gesagt: "Verträge sind nur solange zu halten, solange sie nützlich sind." Respekt sieht anders aus und er wird auch nicht so ausgedrückt, wie es Herr Eicher für den ÖRR tut.

LG Peli


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. März 2018, 00:58 von Bürger«

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Sehr lesenswerte Interpretation...

Befangenheitsantrag von SWR-Eicher gg. Richter Sprißler (LG Tüb.) abgelehnt
Zitat
Diese richterliche Unabhängigkeit ist bis an die Schmerzgrenze zu verteidigen, dazu stehen wir und das respektieren wir.
[...]
Wie gesagt:
Es ist rechtlich sicherlich nicht von Bedeutung. Moralisch aber scheint es mir sehr spannend zu sein, etwas genauer zu erkennen, welche Einstellung hinter den Köpfen steckt, die da für mein Empfinden eben überhaupt keinen Respekt vor unserem Rechtsssytem haben, sondern es konstant unterlaufen. [...]

...nur diese kleine Ergänzung meinerseits:
Mittelbar ist das auch rechtlich von Bedeutung, was die Herrschaften vom ÖRR da treiben, aber abseits der von Dir bemühten Moralkategorien scheint mir die kollektiv-psychologische Dimension des ganzen, das SELBSTVERSTÄNDNIS dieser Blase von ÖRR-Fuzzis (insbesondere ganz oben, vgl. das alte Wort des Volksmunds vom Fisch und dem Kopf...) von weitaus größerer Bedeutung und gehört deswegen gerade in dieser Dimension herausgearbeitet.

Daraus lässt sich nämlich für jeden, den dieses Thema angeht, und der sich das nicht mehr gefallen lassen will, eindeutig ablesen und ableiten, was das Richtige ist, das zu tun wäre. Wobei ein Tun natürlich auch ein Unterlassen sein kann, aber auch andere Möglichkeiten bestehen, dagegen vorzugehen. Entscheidend in jedem Fall, diesen - sozusagen - Staat im Staat nicht länger gewähren zu lassen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. März 2018, 00:59 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

o
  • Beiträge: 1.567
Vielen Dank für die weiterführende Ausdeutung dieser Schmerzgrenze.

In der Tat ist es für einen Richter auf Lebenszeit ein etwas eigenartiges Pathos. Er stellt sich geradezu als Märtyrer dar, der sich für das Ideal "Recht" einsetzt.

Diesen Idealismus hat er aber nicht bei den Grundrechten, nicht einmal beim weltberühmten Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 GG, sondern... ja, genau,...ausgerechnet beim Rundfunkbeitrag.  :o :o :o :o :o

Bitte: es geht nur um einen kleinen p*ss*gen Befangenheitsantrag! Nicht um die Befreiung eines von der Todesstrafe bedrohten Menschen.

Da ist die Schmerzgrenze-Münze wirklich falsch angelegt. Das Wort "Märtyrer" wäre mir für unsere Heldinnen trotzdem zu groß, aber es waren die Schmerzgrenzen dieser Damen, die von den Gesinnungsgenossen des Herrn E. übel ausgereizt wurden.

Der Herr E. kann es sich in wenigen Jahren bequem machen, und über seinen Charakter (ich denke nur an seinen Umgang mit Behinderten) wurde auch schon spekuliert. Aber die Damen spüren ihren Einsatz für den Rest ihres Lebens.

Was war jetzt in diesem Befangenheitsantrag noch mal mit der Schmerzgrenze?
Da fehlen mir jetzt nicht nur die Worte, sondern auch die Emoticons.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. März 2018, 01:01 von Bürger«

g
  • Beiträge: 860
Mich macht es schon ein wenig traurig, wenn da jemand aufwartet mit den Worten, dass er doch auf Lebenszeit etwas inne hat, an dem so mancher seine Zweifel hat.
Wo das doch so ein guter Mensch ist.
Ich fühle mit ihm.
In gewisser Hinsicht tut er mir sehr leid, dass muss ich mal so deutlich von mir lassen.
Wie gesagt, verdient hat er es nicht, sondern ganz was anderes.


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m

mb1

  • Beiträge: 285
Nur zur Klarstellung:
Herr E. ist kein Richter auf Lebenszeit!

Zitat von: ope23
In der Tat ist es für einen Richter auf Lebenszeit ein etwas eigenartiges Pathos.
Zitat von: gerechte Lösung
wenn da jemand aufwartet mit den Worten, dass er doch auf Lebenszeit etwas inne hat


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Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

J
  • Beiträge: 88
Das fachliche Wissen ist wackelig geworden und Niederlage einzugestehen können Schmerzen bereiten, auch ungewollt. Ob Herr E. seine Schmerzgrenze erreicht hat, wird sich demnächst zeigen.


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K
  • Beiträge: 2.239
Nur zur Klarstellung:
Herr E. ist kein Richter auf Lebenszeit!
[..]

Wie begründest Du das?

siehe hier:
OT:
Zitat
Dr. Hermann Eicher
Justitiar des SWR     
1955             geboren in Koblenz
1975-1980    Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Freiburg/Br. und Mainz;
1981-1983    Referendariat und zweites juristisches Staatsexamen;
1983-1986    Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Promotion an der Universität Mainz
1986-1988    Sozialrichter in Koblenz;
1987             Ernennung zum Richter auf Lebenszeit;
1988-1989    Sozialrichter in Mainz;
1989-1991    Südwestfunk Baden-Baden: Persönlicher Referent von Intendant Willibald Hilf;
1991-1996    Leiter der Abteilung Zentrale Aufgaben im SWF Landesstudio Rheinland- Pfalz in Mainz;
1996-1998    Hauptabteilungsleiter Produktion (Hörfunk und Fernsehen) im SWF-Landesstudio Rheinland-Pfalz in Mainz;
Mai 1998       Wahl zum Justitiar des SWR;
1999-2000 und 2009-2010    Vorsitzender der Juristischen Kommission von ARD/ZDF;
seit 1998    Federführend in der ARD für das Rundfunkgebührenrecht zuständig.
Quelle: https://www.mainzer-medieninstitut.de/personen/hermann-eicher.php

Deutsches Richtergesetz
§ 10 Ernennung auf Lebenszeit

https://dejure.org/gesetze/DRiG/10.html


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

m

mb1

  • Beiträge: 285
Muss man immer alles begründen?  ???

Ein Richter auf Lebenszeit hat ein Richteramt bei einem bestimmten Gericht. § 27 I DRiG
Ausserdem hat er sich seinem Beruf mit vollem persönlichem Einsatz zu widmen. § 71 DRiG i.V.m. § 34  S. 1 BeamtStG
Dem Wechsel zum Südwestfunk ist ein Ausscheiden aus dem Richterdienst immanent.
Ein Richter ist ausserdem unabhängig, was Herr E. als dem Intendanten weisungsgebunden per se nicht sein kann.


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Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

J
  • Beiträge: 95
Na, aber dennoch ist das, was da steht, richtig.
Da steht nämlich nicht, daß er "Richter auf Lebenszeit" ist. Da steht nur, daß er dazu ernannt wurde.
Auch wenn er heute nicht mehr "Richter auf Lebenszeit" ist, das ändert nichts daran, daß er damals zum "Richter auf Lebenszeit ernannt" wurde.

Allerdings ist das auch ein sehr deutlicher Hinweis auf das fehlende Sozialverhalten und den ehemaligen Anstand des ehemaligen Richters. Es ist nichts weiter als ein sprachlicher Trick, billig und meiner Meinung nach strategisch ungünstig. Vielleicht auch ein Hinweis auf die Dekadenz mit einem Hauch von Verzweiflung, der meiner Meinung nach dort vorhanden sein müsste ...

Alles Liebe, Julian!


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  • Beiträge: 1.567
Muss man immer alles begründen?  ???
Immerhin gab es einen Versuch, dieses "Richter auf Lebenszeit" zu belegen.
Du dagegen stellst erstmal einfach nur eine Gegenbehauptung auf ohne Gegenbeleg und kommst mit mahnender "Klarstellung".  Bist vielleicht lustig.  ??? ???



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  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Muss man immer alles begründen?  ???

Man(n) Frau könnte auch folgende Definition eines „Justiziars“ verwenden:

Der Justiziar einer sogen. LRA ist ein nicht verbeamteter angestellter Rechtsberater.

Quelle: http://www.rechtslexikon.net/d/justitiar/justitiar.htm    >:D


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

m

mb1

  • Beiträge: 285
Wenn man es nicht "begründen" hätte müssen, hätte auch ein Blick in des JUSTITIARS eigenen Befangenheitsantrag genügt:
"ehemals in Rheinland-Pfalz zum Richter auf Lebenszeit ernannt"

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https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26825.msg168910.html#msg168910

ehemals i.S.v. früher einmal, aber jetzt vorbei ...


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Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Nur zur Klarstellung:
Herr E. ist kein Richter auf Lebenszeit!
[..]

Wie begründest Du das?

Herr E. wurde zwar einmal zum Richter auf Lebenszeit ernannt, hat den Beruf des Richters jedoch offenbar aufgegeben. Vermutlich gibt es beim SWR mehr Geld.

Wer sich mit 27 zum Beamten auf Lebenszeit ernennen lässt, ist durchaus nicht gezwungen den Beruf tatsächlich bis zum Ende eines Lebens auszuüben. Dies ist immer noch ein relativ freies Land, in dem man den Beruf (nahezu*) frei wählen kann. Und natürlich darf man sein Tätigkeitsfeld ändern. Die heutige Bundeskanzlerin soll ja einmal Physik studiert haben, übt den Beruf aber offenbar nicht aus.

M. Boettcher

* als ich das letzte Mal beim Arbeitsamt nach einer freien Lehrstelle als Millionär gefragt habe, hat man mich einfach weggeschickt. Frechheit!


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier nicht in Länge das Neben-Thema "Richter auf Lebenszeit" und gegenseitige Vorhaltungen vertiefen, sondern eng und zielgerichtet am Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
"Schmerzgrenze" d. Justiziars bzgl. Verteidigung d. richterl. Unabhängigkeit
und insbesondere die Thesen zur "Schmerzgrenze" aus dem Einstiegsbeitrag zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2018, 02:16 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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