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Autor Thema: WDR verweigert Veröffentlichung einer abgelehnten Anfrage über "fragdenstaat"  (Gelesen 8803 mal)

s
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  • Weg mit der Zwangsabgabe
Realsatire. Demnächst verkaufen sie ihre Bescheide "Kunstwerke" noch!


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Bescheide sollen urheberrechtlich geschützte "Sprachwerke" sein und dürfen deswegen nur mit Genehmigung des WDR veröffentlicht werden.

Tja - wenn dem so ist, verstoßen die ÖR ebenfalls gegen Urheberrecht.

Jeder, der seine eigene und persönliche Idee in eine erfassbare Form bringt, ist ein Urheber.
Das Urheberrecht schützt nicht die Idee, sondern nur das durch die persönlich-geistige Schöpfung entstandene Werk.

Demnach ist jeder ein Urheber, der ein Haus baut - oder auch umbaut. Also ein geschütztes Werk.
Nutzungsrecht liegt allein beim Urheber. Also nix mit Rundfunkbeitrag.

Ich lach mich tot.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Mai 2018, 22:49 von Bürger«

G
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Meiner Meinung nach kann man das nur mit den Worten von Obelix beschreiben:

Zitat
Die spinnen, die Römer Rundfunker


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Wenn man sich selbst entschließt einen AuskunftsBESCHEID  zu erstellen, dann ist das ein Verwaltungsakt. ÖFFENTLICHES Recht. Punkt.
Sinn und Zweck des Urheberrechts ist der Schutz privaten oder kommerziellen  (nicht ÖFFENTLICHrechtlichen) Eigentums vor Vervielfältigung oder unerlaubter Nutzung durch Dritte. Wer (präziser: welche andere Behörde, da Bescheid)  soll denn genau diesen Inhalt dieses "Bescheides" für seine Zwecke abkupfern wollen?

Nach meiner Auffassung ist die Untersagung der Veröffentlichung eigenständiger Bestandteil des VA´s ist und damit gesondert bzw einzeln angreifbar. Schon allein aus Unterhaltungsgründen bitte ich dich ganz persönlich hiergegen Einspruch einzulegen. Ich bezahl gern das Einschreiben.

Spannend fände ich, welchen Dienstposten die beiden Unterzeichner innehaben.


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Wenn man sich selbst entschließt einen AuskunftsBESCHEID  zu erstellen, dann ist das ein Verwaltungsakt. ÖFFENTLICHES Recht. Punkt.
Sinn und Zweck des Urheberrechts ist der Schutz privaten oder kommerziellen  (nicht ÖFFENTLICHrechtlichen) Eigentums vor Vervielfältigung oder unerlaubter Nutzung durch Dritte. Wer (präziser: welche andere Behörde, da Bescheid)  soll denn genau diesen Inhalt dieses "Bescheides" für seine Zwecke abkupfern wollen?

Nach meiner Auffassung ist die Untersagung der Veröffentlichung eigenständiger Bestandteil des VA´s ist und damit gesondert bzw einzeln angreifbar. Schon allein aus Unterhaltungsgründen bitte ich dich ganz persönlich hiergegen Einspruch einzulegen. Ich bezahl gern das Einschreiben.

Spannend fände ich, welchen Dienstposten die beiden Unterzeichner innehaben.

Hallo,

dieser Meinung bin ich auch.

Ich würde mich, insbesondere auf §§ 2 sowie 5 UrhG Abs. 1 UrhG berufen.

MfG


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Unglaublich wie frech der WDR ist.
Na dann wird Person X via Frag den Staat Platform wohl mal eine Anfrage bzgl Behördenleiter und Dienstsiegel stellen.


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