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Autor Thema: Auskunftssperre §51 BMG (auch gg. LRA/BS) > Wer war wie erfolgreich?  (Gelesen 4430 mal)

S
  • Beiträge: 21
Ist bisher schon bekannt, ob ein/e Mitstreiter/In eine Auskunftssperre gegen die Landesrundfunkanstalt/ den Beitragsservice durchgebracht hat?

Siehe hierzu u.a. auch unter
Auskunftssperre §51 BMG > Datenübermittlg.? An wen? Erheb.-/Vollzugsdefizit?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25283.0.html

Spiele auch mit dem Gedanken eine für meine Familie einzurichten. Der Datenabgleich ist bei uns zwar schon wieder durchgeführt worden, aber für den nächsten möchte ich die Sperre eingerichtet haben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. März 2018, 23:01 von Bürger«

L
  • Beiträge: 14
Würde mich auch interessieren und schließe mich der Frage an.

Generell ist aber die Frage ob das was bringt, denn in meinem Fall hat sogar die Post Auskunft geben und das Einwohnermeldeamt hat diese Sache auch bestätigt.
Ändert sich dann daran tatsächlich etwas, wenn man eine Auskunfssperre erteilt hat?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. März 2018, 22:54 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.239
Es ist zwischen Auskunftssperren und Übermittlungssperren zu unterscheiden:

Auskunftssperre / Übermittlungssperre

Einrichten einer Übermittlungssperre:
keine Übermittlung persönlicher Daten an:

Adressbuchverlage
Religionsgemeinschaften
politische Parteien und Wählergruppen zwecks Volksentscheiden und Alters- und Ehejubiläen

- Sie kann ohne Begründung eingerichtet werden
- Melderegisterauskünfte an Dritte können weiterhin erteilt werden

********************

Einrichten einer Auskunftssperre:
- hiermit können Melderegisterauskünfte gegenüber Privatpersonen und Unternehmen unterbunden werden
- es ist ein wichtiger Grund (Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit, Adoption) erforderlich und vorzulegen (Gerichtsurteil, Arbeitsvertrag etc.)
- Angehörigkeit einer bestimmten Berufsgruppe (z.B. Mitarbeiter einer Behörde) genügt nicht als Legitimation

Beantragung einer Sperre:
persönlich oder
schriftlich (Formular)
für die Übermittlungssperre gibt es die Möglichkeit der Online-Beantragung
https://www.mainz.de/vv/produkte/buergeramt/auskunftssperre-uebermittlungssperre.php

Das bedeutet im Klartext:
Es gibt keine Möglichkeit, die Datenübermittlung an die Landesrundfunkanstalten zu unterbinden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. März 2018, 23:02 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

n
  • Beiträge: 1.452
Vorab: Eine Übermittlungssperre sollte jeder jetzt einrichten, sonst kommt jedes Kind an eure Daten.

Und die Übermittlungssperre ist probelemlos einzurichten.

Es gibt keine Möglichkeit, die Datenübermittlung an die Landesrundfunkanstalten zu unterbinden.
Bei der Auskunftssperre dürfen die Daten nicht an den BS übermittelt werden (was in der Praxis evtl. doch rechtswidrig getan wird, ist eine andere Sache)

Siehe u.a. auch unter
Nichtzahler, Obacht! Die Ehrlichkeit bekommt einen Stichtag: 6. Mai
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26770.msg168177.html#msg168177
Das nützt nichts gegen den Rundfunk, zumindest ist die gängige Praxis so.
Dafür muss eine Auskunftssperren nach § 51 durchgefochten werden:
§ 51 Auskunftssperren
http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/BJNR108410013.html

Ich würde es mit der Begründung versuchen, dass meine Grundrechte verletzt werden, sowie Europarecht nicht eingehalten wird.

Die Datenweitergabe widerspricht dem EU-Recht, für eine Vorlage für den Widerspruch nach EU-Recht siehe:
Zitat
Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16273.msg109961.html#msg109961

Vorlage:
PDF Formular zum Widerspruch der Datenweitergabe und Auskunftsersuchen an das EMA vom 07. November 2015
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=16273.0;attach=7519

Der Dank geht an LeckGEZ !!!

Zum Einlesen:

Auskunftssperre §51 BMG > Datenübermittlg.? An wen? Erheb.-/Vollzugsdefizit?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25283.0.html

Meldedaten, Sperrvermerk, öffentliche und nicht-öffentliche Stelle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23768.msg151308.html#msg151308

Datenschutz im Land Brandenburg; eine Betrachtung dessen, was sein SOLL.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24501.msg155787.html#msg155787
(1) Die Länder haben in ihrer Gesetzgebung vorzusehen, dass für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten von Unternehmen und Hilfsunternehmen der Presse ausschließlich zu eigenen journalistisch-redaktionellen oder literarischen Zwecken den Vorschriften der §§ 5, 9 und 38a entsprechende Regelungen einschließlich einer hierauf bezogenen Haftungsregelung entsprechend § 7 zur Anwendung kommen.[...]

Meldedatenabgleich 2018 als Grundlage der Vollstreckung verstößt gegen BMG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26258.msg165462.html#msg165462

Die Diskussion über EMA und Datenweitergeabe bitte nicht hier sondern in den obigen Threads, sonst gibt es eine Warnung Thementreue ....


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. März 2018, 23:06 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

 
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