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Autor Thema: Anwalt in NRW gesucht, Für Wohnung wird bereits gezahlt  (Gelesen 3694 mal)

E
  • Beiträge: 25
Folgender Fall:

Im Oktober 2014 ist Person A mit seiner Lebenspartnerin und Ihrem volljährigen Sohn von Stadt X in NRW nach Stadt Y in NRW gezogen.
Der Rundfunkbeitrag wurde für die Wohnung in Stadt in NRWer von seiner Lebensgefährtin bezahlt. Auch nach dem Umzug zahlt seine Lebensgefährtin diesen Beitrag.

Person A erhielt im November 2014 ein Schreiben vom Beitragsservice mit der Aufforderung ob für die Wohnung in Stadt in NRW bereits Rundfunkbeiträge gezahlt werden. Dieses beantwortete A jedes Mal mit dem Hinweis, dass es sich um eine Einfamilienwohnung handelte und für diese selbstverständlichen Beiträge errichtet werden.

Leider half das nichts, diese Firma hat ein Beitragskonto unter seinem Namen angemeldet. Dagegen hat Person A mehrfach geschrieben, dass bereits Beiträge gezahlt werden. Man verlangte Auskunft wer das denn bezahlen würde.

Da Person A dieser Höllenfirma mit Sicherheit nicht seine persönlichen Verhältnisse zukommen läßt, machte A immer darauf Aufmerksam, dass Sie nur in Ihren Unterlagen schauen sollten um dann festzustellen, dass für die Wohnung bereits gezahlt wird. Na ja, das zieht sich nun schon fast 4 Jahre hin.

Nach 2 Widersprüchen von Person A war seit 01.04.2016 Ruhe. Nun erhielt Person A ein erneutes Schreiben mit dem A zur Klage aufgefordert wurde.

Gebt es einen Rechtsanwalt der eine passende Klage für so einen Fall fristgerecht einreicht.
Rechtschutzversicherung hat Deckung zugesagt. 😊


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. März 2018, 21:47 von DumbTV«

K
  • Beiträge: 2.246
Nicht in NRW - aber fit in Sachen ZwangsWOHNUNGSsteuer:

Geht ja aber heute eh' alles über Tel., Fax und email:

Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Kanzlei Quickborn
Bahnhofstraße 11
25451 Quickborn
(04106) 8 23 88

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

P
  • Beiträge: 4.011
Bitte zur Sicherheit die Höhe der Deckungszusage prüfen, denn oft geht diese nicht über die dafür vorgesehene Höhe nach Streitwerttabelle hinaus. So, dass eine Honorarvereinbarung, welche über der Höhe der Streitwerttabelle liegt nicht gedeckt ist. Das bedeutet eine Kostenfalle, weil der Rechtsanwalt mittels Deckungszusage nicht alle seine Kosten abrechnen kann und somit eine Extra Rechnung auf den Auftraggeber zu kommen wird. Das ist genau dann der Fall, wenn die Rechtsschutzversicherung keine Klausel zur Deckung mittels Honorarvereinbarung hat, denn oft wird das nur in Zusammenhang mit Strafrecht angeboten.

Im Verwaltungsrecht bekommt Person A auch bei einem Sieg keine Kosten erstattet, wenn diese über den abrechenbaren Kosten nach Streitwerttabelle liegen.

Das bedeutet die abrechenbaren Kosten bemessen sich wie die Gerichtskosten nach ähnlichen Vorschriften.

Wer es genau wissen will, muss seinen Streitwert nehmen und bei den Kostenrechnern, welche es so gibt eintragen und dann lesen.

Dabei wird er feststellen, dass ein Anwalt bei einem Streitwert bis 500,- eben keine Kosten in einer Höhe abrechnen kann, welche den Streitwert übersteigen.

Das ist auch mit ein Grund warum so wenige Anwälte zu finden sind. Die abrechenbaren Kosten nach Tabelle stehen in keinem Verhältnis zum zeitlichen Aufwand.

Wer bereit ist Kosten über der Tabelle zu bezahlen trägt diese im Vorfeld selbst und bekommt diese bei einem Sieg nicht erstattet.

Da hilft auch keine Rechtsschutzversicherung, wenn diese keine Kostendeckung dafür gegeben hat.
Die Aussage das Kostendeckung besteht sagt noch nichts über die tatsächliche Höhe aus.

Deshalb genau hinterfragen, welche Höhe gedeckt ist, bevor dem Anwalt eine Honorarvereinbarung unterschrieben wird.

Denn der Anwalt wird damit alles was über der Deckungszusage liegt direkt dem Unterzeichner in Rechnung stellen.

Aussagen einer Versicherung "Deckung nach Angaben der Vertragsbedingung" zu leisten ohne genaue Angabe der Höhe sind kritisch mit Blick auf das "Kleingedruckte" im Vertrag zu lesen. Auch hier gilt es Vorsicht wallten zu lassen, denn es gilt das bereits besagte. Steht im Kleingedruckten nichts zur Höhe oder etwas von Honorarvereinbarungen oder Deckung über die Gebührentabelle hinaus sollte entsprechend nach gefragt werden. Es darf davon ausgegangen werden, dass der Anwalt vielleicht nicht darauf hinweisen wird, dass keine Deckung in seiner geforderten Höhe besteht.

Also vor Beauftragung prüfen.


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Hinweis:

1. Bei Problemen mit dem Zwangsbeitrag ist es sinnvoller die verantwortliche Rundfunkanstalt und nicht den BS anzuschreiben.

2. Bisher ist nicht bekannt, dass eine Rechtschutzversicherung eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag unterstützt hätte, möglicherweise sicherheitshalber genauer nachfragen.

3. Das Problem kann auch im Rahmen einer Klage zusammen mit dem Gericht geklärt werden, dafür ist ein Anwalt nicht unbedingt notwendig. Siehe auch Internetseite des zuständigen Verwaltungsgerichtes. Für eine Klage am VG herrscht keine Anwaltspflicht und die Kosten sind "überschaubar".

Im vorliegenden hypothetischen Fall stellt sich die Frage, ob jemals an die zuständigen Rundfunkanstalt eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag gesendet wurde (Rückwirkend auf 3 Jahre möglich).


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

P
  • Beiträge: 4.011
Zitat
2. Bisher ist nicht bekannt, dass eine Rechtschutzversicherung eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag unterstützt hätte, möglicherweise sicherheitshalber genauer nachfragen.

PersonX sind zwei Personen persönlich bekannt, welche Unterstützung durch eine Rechtschutzversicherung mit Verwaltungsrecht haben. Wobei jedoch keine Deckungszusage über die Zusatzkosten in Form einer Honorarvereinbarung besteht, sondern nur Deckungszusage nach Streitwerttabelle. Die Leistung der Versicherung geht damit so gesehen nicht über das Maß hinaus, welches bei Prozesskostenhilfe für Bedürftige besteht. Die Deckungszusage besteht aktuell auch für die OVG Instanz.
 


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Schon einmal vielen Dank für die bisherigen Antworten und Beiträge.
Der Streitwert beläuft sich um 760€ so far :)


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  • Beiträge: 4.011
Dann damit einfach ausrechnen lassen, eintragen, ankreuzen und nicht erschrecken.

http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/VerwR.html

Angezeigt werden die Gerichtskosten mit 159, Post und Telekomunikation 20,- und etwa 200,- für die erste Instanz, also je nachdem was angekreuzt wird. Dazu kommt noch die Steuer.

Eine Rechtsschutzversicherung wird die Anwaltskosten, die Gerichtskosten, Termingebühren und im Fall man verliert etwaige Kosten der Gegenseite.

Für ca. 200,- € wird ein Anwalt wahrscheinlich nicht tätig. PersonX liegt minimal ein Angebot über 7000,- Höhe vor bei einem Streitwert unter 500,- für die zweite Instanz. Andere bekannt gewordene Zahlen liegen bei 10000,- und mehr.

Ein Angebot mit 7000,- lag für die zweite Instanz 21 fach über dem Regelsatz. Es gibt Beschreibungen, welche der Ansicht sind, das eine 10 fache Überschreitung akzeptabel wäre.

Das Problem eine Rechtsschutzversicherung zahlt wahrscheinlich immer nur den Regelsatz.

PersonX wünscht maximalen Erfolg bei der Anwaltssuche. PersonX würde erst suchen und wenn sich einer bereit erklärt über das Vorhanden sein einer Deckungszusage sprechen.



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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ich verstehe sehr gut, dass man keine Veranlassung hat dem BS und/oder der Rundfunkanstalt Details seines persönlichen Lebens bekannt zu geben - wer schläft mit wem? wer lebt mit eine Person gleichen Geschlechts zusammen? wer hat Kinder? usw. - und würde mich in vergleichbarer Sitation auch auf den Standpunkt stellen, dass ich nicht verpflichtet werden kann mitzuteilen mit wem ich zusammen lebe. Der Hinweis, dass für die fragliche Wohnung bezahlt wird und mir der Zahler bekannt ist, ist genug Information. Schließlich löst ja die Wohnung die sogn. Beitragspflicht aus, für die Wohnung wird bezahlt - der BS oder der Sender dürfen gern versuchen das Gegenteil zu beweisen - und gut ist. Mich wundert ja, dass die sich als so inkompetent erweisen. Der BS verfügt sicher über die Meldedaten sowohl am derzeitugen Wohnort als auch am vorherigen. Zudem ist ihm das Meldedatum bekannt. Es dürfte recht einfach sein festzustellen, dass eine Person zum gleichen Zeitpunkt von X nach Y gezogen ist wie eine andere, die bereits an gleicher Adresse zahlt. Ich teile das sicher nicht mit, ich kann schließlich nicht Auskünfte über Dritte erteilen, da sei der Datenschutz vor.

Der Fall zeigt aber wieder einmal, dass der BS über Wohnung wenig bis nichts weiß. Daher ist die Wohnung als Anknüpfungspunkt eigentlich ebenso ungeeignet wie dieses zum Besitz eines Gerätes behauptet wird. Man kann angeblich den Gerätebesitz nicht feststellen, zeigt aber, dass man mit der Zuordnung von Wohnungen zu Inhabern auch nicht besser ist. Ob das wohl daran liegt, dass man nicht zu Wohnungen den/die Inhaber identifiziert, sondern lediglich Bürger zu Wohnadressen? Aber sicher. Die Wohnung interessiert im Zusammenhang mit der Finanzierung des ÖR-Rundfunks lediglich als Surrogat in der Gesetzgebung. Wohnungen zahlen aber weder Gebühren noch Beiträge. Es ist ein  Bürger der zahlt; je mehr das tun desto besser. Auf die Wohnung kommt es ebenso wenig an wie auf die Schuhgröße oder den BMI. Einzig die Kohle zählt.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

K
  • Beiträge: 215
sicher wäre es sinnvoll erstmal keinen Anwalt einzuschalten und zunächst einen Festsetzungsbescheid der RF-Anstalt abzuwarten. Ob ein solcher tatsächlich ausgefertigt wird ist in diesem Fall fraglich. Ein Anwalt kann schließlich den nicht rechtsfähigen Beitragsservice nicht abmahnen weitere Forderungen zu stellen. Und nochmals, Schreiben des Beitragsservice haben nur informellen Charakter ohne Rechtswirkung, lediglich den RF-Anstalten werden von den Gerichten behördliche Eigenschaften zugebilligt, deren Bescheiden kann  man widersprechen und Klage erheben.


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- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

E
  • Beiträge: 25
Als Anlage ist das Schreiben (Widerspruchsbescheid) angehangen :)

Für besseres Verständnis.


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  • Beiträge: 886
Nun erhielt Person A ein erneutes Schreiben mit dem A zur Klage aufgefordert wurde.

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Rechtschutzversicherung hat Deckung zugesagt. 😊
Ich sehe es noch nicht, aber eigentlich ist es ganz simpel.
Frage: Was war denn das für ein Schreiben? War das Schreiben ein Festsetzungsbescheid? Ein Widerspruchsbescheid? Wenn ja würde ich zunächst mal einfach selbst fristgerecht Klage einreichen. Danach hat man dann noch einmal 4-8 Wochen (je nach Gericht) um den Einspruch zu begründen. Das kann dann der Rechtsanwalt tun, wenn es sowieso von der Versicherung bezahlt wird. Wenn nein, würde ich erst einmal einen solchen Bescheid anfordern.
Für das Klageeinreichen braucht man nur einen Satz.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

E
  • Beiträge: 25
Zusage der Rechsschutzversicherung


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