Beim Rundfunkstaatsvertrag geht es lediglich um einheitliche Regelungen innerhalb der BRD. Vom Prinzip her darf jedes Land auch ohne diesen Vertrag senden. Ein Land darf sich zu bestimmt festgelegten Zeitpunkten wieder vom Staatsvertrag verabschieden.
Dieser Rundfunkstaatsvertrag hat damit nur secundäre Bedeutung.Erstrangig ist die Veranstaltung von Rundfunk innerhalb eines Landes.
Bleiben wir bei Hessen.
Wie lautet das allgemeine Recht zum Veranstalten von Rundfunk? Genaue Definition. Wenn Jemand helfen kann, bitte helfen.
Soweit mir bekannt, hat jedes einzelne Land das Recht, Rundfunk zu veranstalten. Es darf eine Rundfunkanstalt damit beauftragt werden mit hoheitlichen Aufgaben.
Für Hessen heißt das, dass man innerhalb von Hessen tätig wird.
Das hoheitliche Handeln ist auf Hessen beschränkt. Dort dürfen Anlagen errichtet und betrieben werden. Dort darf auch abkassiert werden.
Hessen hat kein Recht, außerhalb der Grenzen jedwede Einrichtung zu betreiben, die irgendwie rechtlich gesehen mit hessischem Recht auftritt, da das Recht auf das hessische Landesgebiet beschränkt ist.
((Von mir aus dürfen die etwas außerhalb betreiben, das hat aber in rechtlicher Hinsicht nicht in Erscheinung zu treten. Das darf niergendwo benannt werden, rechtlich gesehen. Die dürfen mich nicht anschreiben.))
Hier tritt der BS scheinbar rechtsfähig auf.
Was meint ihr? Kann man das irgendwie "verwerten"?
Für meine Begriffe ist das rechtswidrig. An sich denke ich schon. Man könnte es versuchen.
Man wird momentan nicht durchkommen, aber eine abschmetternde Antwort ist auch etwas wert.
Derzeit wird m.E. von allen Gerichten die Besonderheit weggelassen, dass wir uns im Landesrecht befinden und die Gerichte verm. davon ausgehen, dass es Bundesrecht ist?
Hoheitlich heißt, dass an der Landesgrenze von Hessen für den HR die Kompetenz endet.
Köln liegt definitiv außerhalb und darf keinstenfalls ersichtlich sein, muss untergetaucht bleiben, darf lediglich zuarbeiten und nicht auch noch als Gläubiger auftreten.
Das ist m.E. das Vortäuschen von Rechtsfähigkeit und Kompetenz, die nur die jeweilige LRA im Territorium des jeweiligen Landes hat.
Über die Grenze geht rechtlich nicht.
(Beispiel: ARD , Die ARD darf dem hessischen Nutzer gegenüber rechtlich niemals in Erscheinung treten, da dort alle Länder vertreten sind und nicht nur Hessen.
Wie bei der ARD trifft das auch für den BS zu.)
Nachtrag: @faust,, 1000 Punkte