"Anmeldungen im Rahmen des Auftrags"
Hier fängt bereits das Problem an. Es gibt keine Definition für Grundversorgung und auch keine Abgrenzung dazu. Den Begriff Grundversorgung hat das Bundesverfassungsgericht in die Welt gesetzt und müsste durch die Parlamente mit Inhalt gefüllt werden - das ist nicht passiert.
Ebenso wurden keine Budgetvorgaben für die jeweiligen Bereiche Bildung, Kultur, Unterhaltung, Sport und ... gemacht, innerhalb derer sich das Programm frei bewegen könnte.
Somit kann die KEF - selbst wenn sie wollte - gar nicht vernünftig arbeiten.
Die Kritik ist Richtung Parlament weiterzureichen.
Würde es zum Beispiel eine Budget-Vorgabe für Sport geben und die Prüfung würde zeigen, da wird überzogen, dann wäre das kein Eingriff in die Programmfreiheit.
Wollte die KEF das jetzt machen, dann kann Sie nicht gegen ein Budget prüfen, aber aufzeigen, dass ein Missverhältnis besteht. Ein Eingriff in die Programmfreiheit ist das jedoch nicht. Aber es könnte dazu beitragen, dass vielleicht Budgetvorgaben vom Parlament kommen, respektive kommen müssen. Der Auftrag sollte etwas präziser gefasst werden, denn die Akzeptanz bei der Bevölkerung für ein unkontrolliert wachsendes Grundversorgungssystem ist nicht vorhanden.
Es bedarf eines Deckels in verschiedenen Bereichen.
Der ÖRR hat an dieser Stelle überhaupt kein Mitspracherecht, denn er ist nur Auftragsempfänger, denn Umfang des Auftrags selbst legt das Parlament fest. Die KEF hat nur die Aufgabe die Höhe innerhalb der Grenzen des Auftrags zu prüfen.
Aktuelles Problem: Es gibt keine Begrenzung, weil dem Auftragsempfänger erlaubt wurde, seinen "Bedarf" zur Erfüllung des Auftrags selbst zu ermitteln und anzumelden.
Die KEF prüft die Anmeldung - gegen was überhaupt?
Dass das nicht funktioniert, sieht man am Wachstum von zunächst einem Sender hin zu X Sendern, ohne dass der Bedarf bei der Bevölkerung regelmäßig geprüft wird.
Einmal vorhandene Strukturen werden dauerhaft in den Bedarf gemeldet - von Rückbau keine Spur, dabei wäre dies dringender als je geboten.
Mit Blick in Richtung Zukunft - also wie es werden könnte - gibt es tatsächlich zwei Möglichkeiten:
A) abschaffen oder
B) stark reduzieren.
Eine Möglichkeit, dass die Jugend < 40 "Alter" von heute diesen Apparat 10 Jahre in aktueller Größe weiter füttert, wird nicht gesehen. Das sollte auch den Mitgliedern > 40 "Alter" der Verwaltungsräte klar werden.