Für einen richterlichen Beschluss wäre zunächst der Vorwurf einer Straftat erforderlich. Der Austausch über den sogn. Rundfunkbeitrasstaatsvertrag stellt allgemein sicher keine Straftat dar. Selbst der Aufruf, den "Beitrag" nicht zu zahlen, rechtfertigt kaum Ermittlungsverfahren. Denn die Weigerung, den angeblichen Beitrag zu zahlen, stellt allenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar.
Bliebe ggf. ein Aufruf zu einer echten Straftat in einem Post. In dem Fall dürften die Ermittlungsbehörden den Betreiber auffordern, etwa vorhandene Logs zum fraglichen Beitrag heraus zu geben. Die Übermittlung von IP-Adressen unbeteiligter Nutzer wäre dabei weder sinnvoll noch verhältnismäßig.
Stellt sich die Frage, was du so kritisches in der Nichtzahlung des sogn. Rundfunkbeitrags und der Diskussion darüber siehst? Ich habe noch nicht einen Cent des sogn. Beitrags gezahlt und mir hat bis heute noch kein mobiles Einsatzkommando die Tür eingetreten, kein Staatsanwalt mit mir Kontakt aufgenommen. Dabei ist mein Name, den ich angebe, echt und tatsächlich meiner.
Wenn man nicht einmal mehr den Mut zur Diskussion hat, muss die Angst ja hoch sein. In diesem Land ist sicher einiges nicht in Ordnung, aber noch kann man recht frei diskutieren, Sender, Journalisten und Politiker kritisieren etc.
5.000 Steinwürfe weiter östlich mag das anders sein, aber da leben wir ja nicht.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.