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Autor Thema: "Quersubventionierung von Produkten in potentiell wettbewerblichen Märkten"  (Gelesen 1039 mal)

  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
"Quersubventionierung von Produkten/ Angeboten/ Leistungen in potentiell wettbewerblichen Märkten"

...abgesehen davon, dass die gesetzlich nicht vorgesehenen rechtsunverbindlichen Massensendungen der vollständig automatisiert erstellten "Kontostandsmitteilungen" der Kölner "Beitragsservice"-Maschine wie ein Dauerkontingent der Deutschen Post anmuten, wäre die unten hervorgehobene Passage wohl ebenfalls mal im Lichte des "Rundfunkbeitrags" zu betrachten - und mglw. sehr erhellend ;)

FAZ, 09.12.2020
Umstrittenes Verfahren
Post kassiert mit neuen Portoregeln ab
Die Monopolkommission beziffert den Zusatzgewinn aus den neuen Regeln zur Festlegung der Briefpreise auf fast eine halbe Milliarde Euro. Ist das Briefporto rechtswidrig?
von Helmut Bünder, Düsseldorf

Zitat
[...]

Die Briefpreise müssen von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Weil der alte Rahmen aus Sicht von Post und Bundesregierung nicht genug hergab, hatte Berlin die Regeln zwei Mal verändert. Im Ergebnis musste sich die Marktaufsicht an den hohen Renditen anderer besonders renditestarker europäischer Postunternehmen orientieren. Die höheren Preise gingen nicht nur zu Lasten der Kunden, kritisierte die Monopolkommission. Sie verstärkten auch die Gefahr, „dass der zusätzlich erlangte Gewinn zur Quersubventionierung von Produkten in potentiell wettbewerblichen Märkten genutzt wird“, heißt es in der Analyse, die der F.A.Z. vorliegt.

Gerichtsverfahren gegen Porto
[...]

Weiterlesen unter
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/post-kassiert-mit-neuen-portoregeln-ab-17094066.html


These:

Da der momentane sog "Rundfunkbeitrag" nicht nur den lt. BVerfG 18.07.2018 angeblich "rundfunkbeitrags-rechtfertigenden" "abzugeltenden Vorteil" beinhaltet...
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16
80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).

81
(2) In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil (vgl. zur Rundfunkgebühr BVerfGE 90, 60 <106>; BVerfGK 20, 37 <41>). [...]
...sondern eine ganze Menge (geschätzt 90%) darüber hinausgehende, keinen "Beitrag rechtfertigende" Angebote/ Leistungen/ Produkte***, ist davon auszugehen, dass der über den eigentlichen angeblichen "abzugeltenden Vorteil" hinausgehende (~90%ige?) Anteil des sog. "Rundfunkbeitrags" zur Quersubventionierung von Produkten in (potentiell oder tatsächlich) wettbewerblichen Märkten genutzt wird.
Dies erscheint grob wettbewerbsverzerrend/ wettbewerbswidrig.


***HalliGalli-Herzschmerz-Quotensport-PseudoBildungs-Infotainment-BPromi-Koch/Quizz/Gewinn/Show-"Filterblasen"-"Echokammer"-Gedöns + sittenwidrige Intendanten-, Moderatoren- und B-Promi-Bezüge sowie auch über die gesetzliche Rentenversicherung weit hinausgehende Edel-Pensions-Verpflichtungen


Bitte hier nicht das Post-/Brief-Porto, sondern allenfalls eng und zielgerichtet mit konkretem Bezug zum Forum-Thema "Rundfunkbeitrag" diskutieren, speziell zum hiesigen Kern-Thema
"Quersubventionierung von Produkten/ Angeboten/ Leistungen in potentiell wettbewerblichen Märkten"
und der aufgestellten (Erst-)These. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Dezember 2020, 01:30 von Bürger«
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  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Dazu geschichtlich und inhaltlich etwas weiterführend mein Beitrag bereits vom 05. August 2018:
Zitat
...
Beitragsservice und Post hatte zu Zeiten vor der Privatisierung der Post ein inniges behördliches Verhältnis. Dieses bevorzugte Verhältnis wurde beibehalten. Je mehr Post verschickt wird (Irr- und Rückläufer, aber auch durch unverständlich vielzählige "Verwaltungsakte", "Infopost" und Zahlungsaufforderungen) desto grösser die Freude beim Druckdienstleister  PAV Lütjensee und Post AG
...
weiterlesen unter
Verdient die Post AG am "Rundfunkbeitragsdesaster" kräftig mit?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28378.msg178574.html#msg178574


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2020, 12:54 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

B
  • Beiträge: 60
Eigtl. nicht schlecht, dass dieses Konstrukt auch von der Seite und nicht nur über EU-Recht angehbar sein könnte.

Die Marktverzerrung taucht als Argument kaum noch auf, ist aber eigtl. sehr gewichtig m.E.

In einer Zeit, in der sowieso gesundheitsbeeinträchtigend zu viel ferngesehen wird bzw. Medien konsumiert werden und der Markt geradezu übersättigt ist, müssen nochmal 8 Milliarden reingepumpt werden (effektiv versandet davon vermutlich die Hälfte in Pensionen, Korruption und Misswirtschaft). Dadurch kann man zwar auch Nischenprogramme realisieren, andererseits stellt dies aber auch ein Entfaltungshindernis für eben diese am freien Markt dar, welchem wiederum 8 Milliarden entzogen werden.

Und nicht nur Konkurrenz zu anderen Sendern wird hier betrieben, sondern auch zu Verlagen/ Redaktionen usw.

Für die Post sollte es nicht den Braten fett machen, aber ein paar Millionen € kommen da sicherlich zusammen (Eigtl. isses sinnlos verbratenes Geld, was die Post dann trotzdem ausgeben darf).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2020, 14:13 von Bürger«

 
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