@Mork vom Ork: Schickschuld ist ein juristischer Begriff, bei der anders als bei der Holschuld der Schuldner die Leistung zu vollbringen hat. Das besagt im Grunde nur, dass der Schuldner verpflichtet ist zu leisten (d. h. hier zu zahlen). Wenn ich eine Ware für dich vorhalte, du die aber abholen musst, dann ist eine Holschuld vereinbart. Geleistet, d. h. die Ware übergeben, wird dann bei mir. Ab da geht das Risiko auf den Käufer über. Bei der Schickschuld trägt der Schuldner das Risiko, dass die Leistung, die Schickschuld, den Gläubiger erreicht. Details zum Begriff Schickschuld verrät dir die Suchmaschine deines Vertrauens.
Der Schuldner ist verpflichtet pünktlich zu zahlen. Gerät er in Verzug, so kann der Gläubiger aktiv die Schulden beitreiben. Wir wissen, was das bezgl. des sogn. Rundfunkbeitrags bedeutet. Wenn der Gläubiger, hier der BS bzw. die LRA, dem Schuldner anbietet für ihn auf die Termine zu achten, d. h. die Zahlung abzurufen, so hat der Abruf bei der Bank nicht etwa die Umkehr der Zahlung in eine Holschuld zur Folge. Es handelt sich lediglich um eine Vereinbarung von Zahlungsmodalitäten zwischen Schuldner und Gläubiger. Der BS kann, wie jedes andere Unternehmen auch, rein gar nichts einziehen, wenn der Schuldner dieses nicht zuvor genehmigt hat. Er kann diese Genehmigung, die sog. Einzugsermächtigung, zudem jederzeit zurückziehen. Schon am Begriff wird deutlich, dass der Kontoinhaber dem Gläubiger ermächtigt von seinem Konto abzubuchen. Dazu braucht es kein Gesetz, denn der Kontoinhaber kontrolliert diesen Genehmigungsprozess, nicht der BS. Eine Pfändung vom Konto ist letztlich Folge eines Zahlungsrückstandes und hat mit einer Einzugsermächtigung nichts zu tun.
Bankeinzug ist übrigens keine neue Erfindung und auch nicht für den BS entwickelt worden. Es ist eine von heute üblichen und gebräuchlichen Zahlungsoptionen. Ich rate nicht dazu, zumal man das Ergebnis auch per Dauerauftrag erreichen kann.
Manchmal frage ich mich wirklich, wie viele hier noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen, bzw. über den Dauerstreit um den sogn. Rundfunkbeitrag blind für absolut übliche Vorgänge des bürgerlichen Lebens sind.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.