Haben die Landesrundfunkanstalten den Auftrag zum
Beitragseinzug? ist das Thema.
Wenn, dann aber nur immer im eigenen Land. Darüber hinaus bestimmt nicht. Das Recht eines Landes gilt in den Grenzen des Landes. Das Land darf die LRA innerhalb dazu beauftragen. Ob das so geschehen ist, weiß ich nicht.
Da gibt es ja diese Verwaltungsvereinbarung_Beitragseinzug.
Das regelt zwar nicht den Auftrag der LRAs und ist dennoch interessant.
siehe :
https://fragdenstaat.de/files/foi/49305/Verwaltungsvereinbarung_Beitragseinzug.pdfIn dieser Verwaltungsvereinbarung_Beitragseinzug wird der nicht rechtsfähige BS dazu angestiftet, in krimineller Form dem Bürger gegenüber zu handeln, wozu er aber gesetzlich nicht befugt ist.
Es ist so gut wie alles darin zu beanstanden, was zum Außenverhältnis zählt. Der BS darf nach außen in keinster Weise wirksam werden und sichtbar auftreten. Der BS hat in Deckung zu bleiben.
(Der GV und die Bank schreibt: Gläubiger: BS , weil die vollen Daten des BS im Briefkopf stehen. )
Durch den Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio erheben die Rundfunkanstalten ...
Wenn Teil der LRA, dann bedarf es nicht: durch. Rechtlich erhebt die LRA selbst in ihrem Namen. Das durch deutet auf Fremdfirma hin.
Die Rundfunkanstalten betreiben den „Zentralen Beitragsservice ARD, ZDF Deutschlandradio"...
Hier ist die Frage, ob die überhaupt berechtigt sind, eine länderübergreifende Einrichtung zu betreiben?
Z.B., darf die Anstalt eines Landes das im Land tun, keine Frage. Die Anstalt hat das Selbstverwaltungsrecht und das aber immer hoheitlich.
Es wird immer nur ganz allgemein von den Anstalten gesprochen. Es ist niemals eine genaue Bezeichnung der einzelnen Anstalten angegeben.
a: Organisation und Durchführung aller Aufgaben im Massenverfahren [Kundenbetreuung,
Marktbearbeitung, Beschwerdemanagement.
@drboe: "Kundenbetreuung" , Wenn dort steht: Kundenbetreuung und das in einem Schreiben der LRAs, dann würde ich mal mehr noch als vermuten, dass der Nutzer der Kunde ist. Als Kunde im Laden habe ich aber garantiert einen Kaufvertrag.
(Und das schöne ist, dass auch du dort als Kunde geführt wirst. Nur du bist dir dieser Ehre nicht bewusst.)
"Beschwerdemanagement" ist definitiv etwas, was mit Recht zu tun hat.
b] Entgegennahme und Bearbeitung von An-, Um-, Änderungs- und Abmeldungen
der Beitragsschuldner
C] Verwaltung und Pflege des Bestandes der Beitragskonten
d) Organisation und Abwicklung des Zahlungsverkehrs, insbesondere die Annahme
des Rundfunkbeitrags und Kontrolle des Beitragseingangs sowie Einleitung
von Maßnahmen zur Erlangung rückständiger Beitragsforderungen {Inkasso
und Vollstreckung], soweit diese Beitreibungsmaßnahmen nicht von den
Landesrundfunkanstalten einzeln oder durch einen externen Dienstleister
durchgeführt werden
Es werden Rechtssachen nach außen gegeben, die bei der LRA zu bleiben haben, zumindest innerhalb des Landes.
All das ist rechtswidrig.
usw. usf.
Wenn ich richtig gezählt habe, dann sehe ich 11 Unterschriften.
Wie gesagt, ich frage mich besorgt, ob die Intendanten dieser Anstalten befugt sind, länderübergreifende Maßnahmen, die in das Privatrecht des Bürgers des eigenen Landes eingreifen mit anderen Intendanten zu vereinbaren? und man greift auch in das Privatrecht von Bürgern anderer Ländern ein.
Bei NDR sehe ich : Lutz M. . Ein Mann unterschreibt für 4 Länder. Dazu dürfte der nicht befugt sein. Dazu wären nur die jeweiligen Länder befugt.
Das alleinige Recht in Sachen Rundfunk haben die Länder selbst.
Es gilt der Grundsatz: Jede Anstalt nur in ihrem Land selbst mit einer Fassung, wo konkret der Bürger angesprochen wird und wo die Anstalt konkret benannt wird. Die Anstalt hat den hoheitlichen Auftrag, der den Bereich genau festlegt und da ist an der Grenze nunmal Schluss.
Alles andere, und oben geht es um das gesamte Bundesgebiet, ist nämlich Bundesrecht.
Es ist damit eine bundesweite Sache und keine landesweite.
Hiermit erkläre ich diese sog. Verwaltungsvereinbarung_Beitragseinzug für rechtswidrig und verfassungswidrig, da dies dem Landesrecht nicht entspricht und noch dazu den BS zu rechtswidrigen Handlungen anstiftet.
Hier die Frage:
Steht in einem der Verträge konkret, dass der MDR die LRA des thüringer Bürgers sein soll? Ich hab da noch nichts gesehen. Es steht in dem, was ich gesehen habe immer nur : die zuständige LRA.
Vermutlich wird es nicht gemacht, weil. m.E. der MDR gar nicht die LRA des thüringer Bürgers sein kann, da sich der Sitz in Sachsen befindet?
Nachtrag:
Mir kam da vorhin noch ein Gedanke hinsichtlich der GEZ.
Es wurde in Karlsruhe auch bereits in gewisser Form angerissen.
Wenn das greifen sollten, dann hat die GEZ schlechte Karten und das Kartenhaus war einmal.