Hi,
Du bist in der ungünstigen Situation, dass der Dich mit dem Satz"Da haben wir ja einen Fernseher" perfekt erwischt wurdest.
Damit hast Du einen schlechten Start. Also Schadensbegrenzung.
Egal ob Du unterschreibst oder nicht, angemeldet hätte der Dich auf jeden Fall.
Wenn es ein fieser Scherge ist sogar 3Jahre rückwirkend.
Die Nachzahlung von "nur" 71,92€ ist da doch noch vertretbar.
Nun die gute Nachricht. Fernseher oder Fernseher+Radio kostet das selbe. Also das mit dem Radio ist egal. Beides kostet 17,98€ im Monat
Das mit den Kontodaten ist auch in Ordnung, denn wenn Du denen schon was schuldest, dann werfen wir denen doch nicht noch Mahngebühren oder so etwas in den Rachen.
Ich finde, in dieser Situation hast Du nicht besser reagieren können.
Als nächstes den Fernseher umhängen und in einem Monat abmelden mit der Begründung: "Kann mir den Scheiß nicht leisten habe daher alle meine Rundfunkgeräte nachweislos verschenkt. Ich halte keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereit."
MFG
PS: Studentin? Wenn Du nur 1€ Befög bekommst, kannst Du Dich von der Rundfunkgebühr befreien lassen.
Und bloß ganz fett im Kalender ankreuzen wann der Folgeantrag auf Befreiung gestellt werden muss. Das vergessen viele!