Aber natürlich! ;-)
Es kommt ja nicht darauf an, ob der Einzelne Hugenotte ist oder nicht. Es reicht, dass Intendanten freidrehen. Nicht jeder der 30% Schweizer, die Rundfunkzwang ablehnen, ist Calvinist. Oder Luther! Wer würde sich von Landesfürsten die Indoktrinierungsmaterialien vorschreiben lassen?
1Im heise-Forum schreibt
Oberguru in der Kunstform des Zynismus:
Du dröselst Art. 5 Abs. 1 GG von der falschen Seite auf!
Der Artikel sorgt dafür, dass überhaupt ein Informationsangebot entstehen kann, das nich schon parteiisch oder kommeziell vorgefärbt ist.
Dazu wird das Angebot von einer gesellschaftlich und politisch breit abgestützten Instanz überwacht, damit das nicht von der einen oder anderen Seite als Propagandamedium missbraucht werden kann.
Und damit die Information auch ungefärbt zusammengestellt werden kann, stellt der Staat die Grundlagen für ein entsprechendes Angebot zur Verfügung (das er aber nicht direkt selbst bewirtschaftet).
Wer nur vorgefärbte Meinungsmache hören will, der muss sich die Informationen selbst entsprechend gefärbt zusammenschustern - und dafür gibt's kein Geld, das der Staat einzieht.
Ich denke, er drückt die
Begründungen, die für die Angriffe auf die Grundrechte aus Artikel 5 GG herangezogen werden, sehr gut aus.
Es handelt sich dabei (bei der Rechtfertigung) um eine Art der Chewbacca-Verteidigung.Nichts von alledem ergibt einen Sinn.
Der Staat hat aber
kein Recht auf jede - wie auch immer geartete - Form der Chewbacca-Verteidigung. Die Chewbacca-Verteidigung steht ausschließlich dem Einzelnen zu.
Wenn wir die Chewbacca-Verteidigung dem Staat zugestehen, verlieren wir jeden Anschein von Rechtstaat und Demokratie.
1außer Hegel