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Autor Thema: Dragonaden, durchgeführt von Intendanten  (Gelesen 1607 mal)

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Dragonaden, durchgeführt von Intendanten
Autor: 08. März 2018, 09:09
Bin ich - durch Zwang - in Ihrer Kirche?

Kann ich das Material, welches zur Indoktrinierung verwendet wird, nicht selbst bestimmen?

Werde ich gezwungen, finanziell zu leisten? Für Ihre Kirche? Ich habe einen Glauben, der das nicht zuläßt!

Meine Weltanschauung weicht so stark von der Ihrigen ab, dass mir allein die Wahrnehmung Ihrer Sendungen persönliche Schmerzen bereitet.

Die erste Dragonade ließ 1681 der Intendant der Provinz Poitou, René de Marillac, durchführen. Weitere Dragonnaden folgten 1683 und 1684.

Als sich die Hugenotten durch die Dragonaden nicht einschüchtern ließen, wurden auf Befehl des Königs hunderte protestantische Dörfer zerstört.


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Meine Weltanschauung weicht so stark von der Ihrigen ab, dass mir allein die Wahrnehmung Ihrer Sendungen persönliche Schmerzen bereitet.
Na hör' mal, das musst Du doch niemandem begründen, oder gar rechtfertigen!
Aus dieser "Kirche" tritt man einfach aus! ;-)

(Ach so, das haben sie bei den Staatsverträgen wohl noch nicht vorgesehen. Wird höchste Zeit, ist doch auch nur 'ne "Glaubensfrage"...)


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Aber natürlich! ;-)

Es kommt ja nicht darauf an, ob der Einzelne Hugenotte ist oder nicht. Es reicht, dass Intendanten freidrehen. Nicht jeder der 30% Schweizer, die Rundfunkzwang ablehnen, ist Calvinist. Oder Luther! Wer würde sich von Landesfürsten die Indoktrinierungsmaterialien vorschreiben lassen?1

Im heise-Forum schreibt Oberguru in der Kunstform des Zynismus:

Zitat von: Oberguru (heise-Forum)
Du dröselst Art. 5 Abs. 1 GG von der falschen Seite auf!

Der Artikel sorgt dafür, dass überhaupt ein Informationsangebot entstehen kann, das nich schon parteiisch oder kommeziell vorgefärbt ist.

Dazu wird das Angebot von einer gesellschaftlich und politisch breit abgestützten Instanz überwacht, damit das nicht von der einen oder anderen Seite als Propagandamedium missbraucht werden kann.

Und damit die Information auch ungefärbt zusammengestellt werden kann, stellt der Staat die Grundlagen für ein entsprechendes Angebot zur Verfügung (das er aber nicht direkt selbst bewirtschaftet).

Wer nur vorgefärbte Meinungsmache hören will, der muss sich die Informationen selbst entsprechend gefärbt zusammenschustern - und dafür gibt's kein Geld, das der Staat einzieht.


Ich denke, er drückt die Begründungen, die für die Angriffe auf die Grundrechte aus Artikel 5 GG herangezogen werden, sehr gut aus.

Es handelt sich dabei (bei der Rechtfertigung) um eine Art der Chewbacca-Verteidigung.

Nichts von alledem ergibt einen Sinn.

Der Staat hat aber kein Recht auf jede - wie auch immer geartete - Form der Chewbacca-Verteidigung. Die Chewbacca-Verteidigung steht ausschließlich dem Einzelnen zu.

Wenn wir die Chewbacca-Verteidigung dem Staat zugestehen, verlieren wir jeden Anschein von Rechtstaat und Demokratie.


1außer Hegel


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