Das...[...] Grundsätzlich betrachtet widersprechen die Forderungen der „Beitragsgegner“ dem Grundgedanken des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und vor allem den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Abschaffung des Rundfunkbeitrags wäre de facto die Aufgabe der dualen Rundfunkordnung.
...lässt Frau Daphne Wolter, als Expertin für Medienpolitik und Mitarbeiterin der Hauptabteilung Politik und Beratung der KAS angetreten, leider nicht als eine solche in Erscheinung treten. Ihre Formulierungen deuten eher darauf hin, dass sie niemals auch nur einen einzigen "Beitragsgegener" zu Gesicht bekommen, geschweige denn, sich mit einem wirklich ausgiebig unterhalten hat. Sonst wäre ihr der - in der Realität nicht existierende, aber behauptete - Widerspruch zwischen den Forderungen der "Beitragsgegner" und dem Grundgedanken des ÖRR (sowie den Vorgaben des BVerfG) sofort ins Auge gesprungen. Beides ist vereinbar - wenn man es nur wirklich 'mal in Ruhe denkt.
Auch das...
[...] Aber: Die Forderungen beinhalten gleichzeitig auch einen Ruf nach einer grundlegenden Reform des öffentlich- rechtlichen Rundfunks. Das ist wichtig und es ist an der Zeit, die Reform auch anzugehen und endlich umzusetzen. Ansonsten läuft man Gefahr, „abenteuerliche“ Vorschläge der AfD (wie z.B. die Umwandlung des öffentliche-rechtlichen Rundfunks in ein Bezahlfernsehen) weiterdenken und zu diskutieren zu müssen.
...rettet sie nun nicht mehr, denn der ÖRRundfunk kann im schlimmsten Fall so bleiben, wie er ist - die Grundrechtsverletzungen, die mit seiner Finanzierung verbunden sind, müssen endlich aufhören. Nicht mehr, und auch nicht weniger!