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Autor Thema: GEZ-Pfändungsbeschluss nichtig - aber wer zahlt die Kosten?  (Gelesen 3695 mal)

N
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Person A zieht aus dem elterlichen Haus von Bundesland N nach Bundesland S und meldet sich dort in der Stadt L an. Beim Einzug brennt die Wohnung ab, so das A in eine andere Wohnung im Landkreis L zieht (meldet sich dort ebenfalls an).

GEZ meldet sich und zieht fortan fleißig vom Konto ab.

Nach neun Monaten liegt plötzlich ein Schreiben an die "alte Adresse in L" (nicht die neue im Landkreis L!!! / Nachsendeauftrag) vom Gerichtsvollzieher im Briefkasten, Vollstreckungsersuchen, Ladung zur Vermögensauskunft etc. wegen ca. 230€!

Dies alles ohne vorherige Rechnung, Mahnung usw.

Beim Gerichtsvollzieher stellt sich folgendes heraus:
- der ist gar nicht zuständig (falscher Bezirk aufgrund der "alten" Adresse)
- der Vollstreckungsbescheid wurde ohne Angabe von Gründe sehr kurzfristig zurück gezogen
- Die Aktz. des "säumigen" Schuldner auf dem Schreiben, stimmen mit den Abbuchen/Rechnungen der GEZ NICHT überein

Fall erledigt!
Aber wer zahlt nun die Kosten für Person A? Verdienstausfall etwa drei Stunden a`85€ plus 20 Kilometer pro Strecke zum Gerichtsvollzieher, Einschreiben an die GEZ mit bitte um Aufklärung (ohne Antwort) usw.?


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