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  • VERHANDLUNG VG Karlsruhe, Di. 27.03.18: 27. März 2018

Autor Thema: VERHANDLUNG VG Karlsruhe, Di. 27.03.18  (Gelesen 2103 mal)

M
  • Beiträge: 52
VERHANDLUNG VG Karlsruhe, Di. 27.03.18
Autor: 26. Februar 2018, 20:05
Hallo,

nehmen wir an ein Kläger hätte nach seiner Klageeinreichung mit Thema europäisches Recht (kein nationales) im Frühjahr 2016 vor Kurzem eine freundliche Einladung für eine mündliche Verhandlung vor dem VG Karlsruhe für Ende März erhalten. Dazwischen gab es wohl nur Ende 2016 einen kurzen Schriftwechsel nach dem die Beklagte LRA eingestanden hat, dass die Frage der Beihilfe offen sei.

Dem Kläger würden sich bei diesem Sachverhalt einige Fragen stellen:

1. beginnt er möglicherweise am 01.03. eine neue sehr fordernde Arbeitsstelle, für die während der ersten Wochen eine sehr intensive Einarbeitung notwendig ist. Er mag die Antwort auf die Frage zwar kennen aber fragt sich dennoch, ob außer Krankheit und Tod eine Möglichkeit zur Verschiebung des Termins besteht. Sollten nämlich für den festgelegten Termin spezielle Einarbeitungsmaßnahmen seitens neuem Arbeitgeber festgelegt werden, hätten diese absolut Vorrang für den Kläger und er würde im Zweifelsfall lieber das freundliche Gespräch auslassen.

2. Sollte der unter 1. beschriebene schlimmste Fall eintreten und der Kläger wäre verhindert, so würde vermutlich automatisch die Klage abgewiesen (sofern die Anwesenheit diesbezüglich einen Unterschied macht). Könnten sich darüber hinaus zusätzliche Konsequenzen ergeben?

3. hat der Kläger in einem Forum bereits einige hilfreiche Informationen zum generellen Ablauf mündlicher Verhandlungen erhalten. Dabei hat er mit Freuden die überwältigenden Erfolgsaussichten bemerkt. Ergeben sich für ihn dennoch irgendwelche Besonderheiten unter dem Aspekt, dass er seine Klage ausschließlich auf europäisches Recht aufgebaut hat?

Soweit fürs erste und danke für Stellungnahmen. Sollte jemand sich darüber hinaus jemand näher für diesen fiktiven Fall interessieren, können gern pdfs mit erheiternden Kurzgeschichten ausgetauscht werden.

Gruß
Magnus


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  • Beiträge: 226
Re: VERHANDLUNG VG Karlsruhe, Di. 27.03.18
#1: 26. Februar 2018, 22:52
Ich würde freundlich aber bestimmt beim Gericht eine Verschiebung des Termins beantragen, mit der m. E. nachvollziehbaren Begründung dass es wg. dem neuen Arbeitgeber nicht anders geht. Wurde schon eine Aussetzung des Verfahrens beantragt? Das würde ich ggf. mit Verweis auf das BVerfG und die ausgesetzten Verfahren bei anderen VGs nachholen.


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Re: VERHANDLUNG VG Karlsruhe, Di. 27.03.18
#2: 27. Februar 2018, 00:49
[...] Er mag die Antwort auf die Frage zwar kennen aber fragt sich dennoch, ob außer Krankheit und Tod eine Möglichkeit zur Verschiebung des Termins besteht. Sollten nämlich für den festgelegten Termin spezielle Einarbeitungsmaßnahmen seitens neuem Arbeitgeber festgelegt werden, hätten diese absolut Vorrang für den Kläger und er würde im Zweifelsfall lieber das freundliche Gespräch auslassen.[...]

Stichworte dafür dürften "Terminverhinderung", "Antrag auf Terminverlegung", "§ 227 Abs. 1 ZPO" o.ä. sein und sollten aufgrund der Eigenständigkeit und Bedeutung (auch in anderen Fällen) am besten in gesondertem Thread eigenständig diskutiert werden - nicht jedoch hier im Kalender.

Bitte per Suchfunktion das Forum mit diesen ähnlichen Begriffen und Kombinationen nach diesbezüglich ggf. bereits bestehenden Diskussionen durchsuchen.
Falls nichts geeignetes existiert, dann bitte gut aufbereiteten, bereits ansatzweise recherchierten Thread neu starten.

Es könnte durchaus sein, dass außer Krankheit oder auch vor Terminsankündigung geplanten/ gebuchten Urlaubs/ Reisen ggf. auch eine Unabkömmlichkeit seitens Arbeitgeber als "erhebliche Gründe" gelten könnten. Dabei dürfte es wohl aber auf den Einzelfall ankommen...

Welche dienstlichen Gründe vom Gericht als "erheblich" anerkannt werden - und welche Belege dann zur Glaubhaftmachung/ Nachweisführung erwartet werden - ebenfalls Einzelfall.

Starthilfe siehe u.a.
"Terminverhinderung Gericht"
https://www.google.de/search?q=terminverhinderung+gericht

"Gericht Termin Verhinderung Urlaub"
https://www.google.de/search?q=gericht+termin+verhinderung+urlaub
liefert u.a. ein mglw. ausbaubares Beispiel
Terminsverlegung (wegen Verhinderung des Beteiligten)
https://www.rechtsportal.de/Familienrecht/Arbeitshilfen/Muster/Aussergerichtliche-Korrespondenz-in-Scheidungssachen/Allgemeine-Korrespondenz-mit-dem-Familiengericht/Termine/Terminsverlegung-wegen-Verhinderung-des-Beteiligten

Urlaub als erheblicher Grund für eine Terminsänderung
https://www.rechtslupe.de/steuerrecht/urlaub-als-erheblicher-grund-fuer-eine-terminsaenderung-331098

Dabei sind an die Nachweisführung bzw. Glaubhaftmachung vermutlich hohe Anforderungen zu stellen - bis hin zu einer eidesstattlichen Erklärung.

Bitte nicht nur das Thema recherchieren und ggf. sich selbst beantworten, sondern bitte die Erkenntnisse und auch die Erfahrungen im entsprechenden Thread mitteilen, damit andere davon lernen können.


Hier im Thread bitte nicht weiter vertiefen, da Terminkalender.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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