Der Grundversorgungsauftrag der deutschen öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF ergibt sich aus der Rundfunkfreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes.
schon so oft gelesen und ich versteh das immer noch nicht:
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
(1) -> besagt nur, dass es keinen Eingriff durch z.B. Politik geben darf. Niemand darf der "Mund verboten" werden
(2) -> schränkt es etwas ein
(3) -> besagte Bereiche dürfen alles, sollen sich aber an die Verfassung halten
Wo findet jetzt die ARD Erwähnung?
Wo steht etwas von einem "Auftrag"?
Hab ich das falsche Grundgesetz?
Edit: Nicht zu vergessen gilt das Grundgesetz für das deutsche Volk (natürliche Personen)