Weiterer Verstoß, aus dem Rundfunkstaatsvertrag:
§ 19 RStV - Versorgungsauftraghttp://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=RdFunkStVtr+ND+%C2%A7+19&psml=bsvorisprod.psml&max=true[...] Bei der Auswahl des Übertragungswegs sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. [...]
Dagegen wird leicht nachvollziehbar wohl ziemlich weitgehend verstoßen:
Man darf davon ausgehen, dass die mit Abstand sparsamste Möglichkeit der Verbreitung das Internet ist.
Eine andere Verbreitung wird nicht mehr benötigt, die Handys können auch als Radio eingesetzt werden, die Fernsehgeräte werden sowieso zu fast 100% Smart-TVs sein, die Internet können.
Erreicht werden dürfte damit wohl so ziemlich alles zwischen 1-80 Jahren.
Es wird wirklich nur das abgefordert was benötigt wird.
Bedeutet dann wohl, dass eine riesige Infrastruktur unnötig und teuer aufrechterhalten wird, korrekt gedacht?
Hier wird ja dann wohl ziemlich viel Geld veruntreut?
Zudem wird ziemlich viel Konserve gesendet, die per Internet abrufbar bereitgehalten werden könnte, also nicht gesendet wird, wenn keiner abfordert.
Das ist Umweltverschmutzung und Energieverschwendung in erheblichsten Dimensionen.
Aber es verbirgt natürlich die realen Zuschauerzahlen, könnte man doch per Internet leicht nachvollziehen wieviel tatsächlich geguckt wird.
Wie man an jedem YouTube-Video oder einem der vielen anderen Videoanbieter sieht.