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Autor Thema: Noch ein Beitragssammler: Der Offene Kanal Schleswig-Holstein (OKSH)  (Gelesen 3268 mal)

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  • Beiträge: 764
Die OKSH-Anstalt
https://www.oksh.de/informieren/die-ok-anstalt/
Zitat
Der Offene Kanal Schleswig-Holstein (OKSH) ist seit dem 15. September 2006 eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts.
Organe des OKSH sind der Beirat, das Beschlussorgan des Offenen Kanals, und die Leiterin oder der Leiter (Leitung).
Die Leitung ist u. a. für die Aufstellung des Haushaltsplans sowie die Feststellung des Jahresabschlusses für die Anstalt verantwortlich.

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 zum 31. Dezember 2014 (siehe auch Anhang)
https://www.oksh.de/wp-content/uploads/2017/06/Lagebericht.pdf
S. 3
Zitat
Der Offene Kanal wird von den Bürgerinnen und Bürgern intensiv genutzt.

OK Kiel registrierte Nutzer Jahresende 2014: 4.378
OK Lübeck registrierte Nutzer Jahresende 2014: 3.354
OK Flensburg registrierte Nutzer Jahresende 2014: 3.221
OK Westküste registrierte Nutzer Jahresende 2014: 1.006

S. 13-14
Zitat
3.1 Ertragslage

Der OKSH finanziert sich aus einem Anteil am Rundfunkbeitrag (§ 9 OK-Gesetz), deren Höhe sich aus § 55 Abs. 3 Medienstaatsvertrag Hamburg / Schleswig-Holstein i.V.m. § 10 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag ergibt. Dadurch war die Ertragssituation hinreichend konstant und die finanzielle Basis des OKSH gesichert.

Der OKSII erhielt in 2014 einen Anteil am Rundfunkbeitrag in Höhe von 2.139 T Euro (2013: 2.185 T Euro) sowie 62 T Euro als Nachzahlung für 2013 (40 T Euro 2013 für 2012), insgesamt also 2.201 T Euro (2013: 2.225 T Euro). Weitere Erträge waren insgesamt 221,7 T Euro (2013: 353,6 T Euro):

S. 15
Zitat
3.3 Finanzlage

Seine Einnahmen erhält der OKSH jeweils zur Quartalsmitte durch eine Zahlung der Clearingstelle für den Rundfunkbeitrag des NDR. Damit besteht grundsätzlich die Notwendigkeit, sämtliche Zahlungen des ersten Quartalsmonats sowie einen Teil der Zahlungen für den zweiten Quartalsmonat (überwiegend Sachkosten) zu finanzieren. Zum Bilanzstichtag war eine Liquiditätsreserve in Höhe von 246 T Euro (2013: 202 T Euro) vorhanden. Mit diesen Mitteln wurden die Ausgaben bis zum Zahlungszeitpunkt in der Mitte des 1. Quartals 2015 gedeckt. Ein Kassenverstärkungskredit zur Jahreswende 2014/ 2015 musste nicht in Anspruch genommen werden. Im Zeitraum von Feb. - April 2014 wurde deutlich, dass im OKSII eine Haushaltslücke von 105 T Euro besteht, überwiegend durch unvorhersehbare Entwicklungen. Diese Lücke entstand durch unterschiedliche Effekte.

* Vorhersehbar und eingeplant war, dass sich, wie schon in den Jahren 2011 bis 2013, im Jahr 2014 zum vierten und letzten Mal das Rundfunkgebühren-/
Rundfunkbeitragsaufkommen für den OKSI I durch den Wegfall von 25% eines Sockelbetrags reduzierte. Das Rundfunkbeitragsaufkommen, an dem nach § 55 Abs. 3 Medienstaatsvertrag HSH der OKSH partizipiert, wird für Hamburg und Schleswig-Holstein durch einen Sockelbetrag (511 T Euro) und eine Personenquote ermittelt. Im 5.-8. Jahr nach der Fusion von Medienanstalten reduziert sich jeweils einer der beiden Sockelbeträge, und zwar um jährlich 25% (= -135 T Euro). Für den OKSH machte dies im Jahr 2014 -33,9 T Euro aus.

* Nicht vorhersehbar war, dass die Zahl der Rundfunkbeitragszahler, die mit dem Kreis der ehemaligen Rundfunkgebührenzahler identisch sind, sich durch den
demografischen Wandel und durch zunehmende Rundfunkbeitragsbefreiungen verringerte. Die durch die Einführung des Rundfunkbeitrags („Haushaltsabgabe")
zusätzlich erfassten Haushalte und Betriebe konnten, so der GEZ-Nachfolger „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice", im ersten Jahr der Erhebung noch
nicht in vollem Umfang erfasst werden. Dieser Effekt war vom OKSH nicht in diesem Umfang erwartet worden, vielmehr war der OKSH davon ausgegangen,
dass zusätzliche Einnahmen durch den neuen Erfassungsweg die Ausfälle durch den Wegfall des Sockelbetrags überkompensieren würden.

S. 17
Zitat
4 Nachtragsbericht

Zwischen dem Bilanzstichtag, dem 31. Dez. 2014, und dem Tag der Zeichnung von Jahresabschluss und Lagebericht durch den Leiter des OKSH, dem 31. März 2015, sind die folgenden Sachverhalte eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des OKSH haben.

• Der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice” teilte im Februar erfreulicherweise mit, dass das für den OKSH zur Verfügung stehende Rundfunkbeitragsaufkommen auf jeden Fall die vom OKSH geplante Höhe erreichen wird.
• Außerdem teilte dieser Beitragsservice mit, dass mit einer Nachzahlung für 2014 zu rechnen ist, die endgültige Höhe werde allerdings erst zur Jahresmitte
feststehen.

S. 18
Zitat
5.1 Finanzielle Risiken

Bedingt durch die Finanzierung des Offenen Kanals durch den Rundfunkbeitrag ist für den Weiterbetrieb des Offenen Kanals bedeutsam, dass

• der Rundfunkbeitrag weiterhin und in angemessener Höhe existiert und
• dem OKSH ein fester und angemessener Anteil an dem Rundfunkbeitrag zukommt.

Beide Faktoren sind durch den OKSH kaum zu beeinflussen. Die Abhängigkeit von der politischen Willensbildung wird aber auch dadurch deutlich, dass beim Beschluss der Ministerpräsidenten im März 2014, den Rundfunkbeitrag von 17.98 Euro/ Monat auf 17,50 Euro/ Monat zu senken, keine wirklich triftige Berechnung für die neue Beitragshöhe kommuniziert wurde, sondern offensichtlich die „runde Zahl" überzeugte.

Für das Jahr 2015 gibt es zwei Entwicklungen, die sich negativ auf die dem OKSH zur Verfügung stehende Mittel auswirken könnten.

• Zum einen wurde im Sept. 2014 eine Änderung des Medienstaatsvertrags HSH verabschiedet, die kommerziellen und nicht-kommerziellen lokalen Hörfunk in
Schleswig-Holstein vorsieht. Beide Veranstaltungsformen werden mittelfristig Finanzbedarfe entwickeln, die, wenn sie aus dem Rundfunkbeitragsaufkommen
befriedigt werden, zu Lasten des OKSII gehen könnten. Allerdings gibt es politische Zusagen, dass dies nicht der Fall sein wird.
• Zum anderen wirbt die MA HSH offensiv für eine bessere Finanzierung eigener Aktivitäten sowie um Kompensation für vermutlich ausfallende Mittel aus der
Rundfunkabgabe. Auch dies könnte ab 2016, zumindest teilweise, zu Lasten des OKSH gehen.

Umso notwendiger ist die OKSH-Praxis, bei Aktivitäten des OKSH sowohl auf die Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag hinzuweisen und dabei dessen Akzeptanz bei den Rundfunkbeitragszahlern zu vertiefen, als auch auf das hinzuweisen, was der OKSH aus diesen Rundfunkbeitragsmitteln macht.

Und das alles finanziert durch Zwangsrundfunkbeiträge.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Februar 2018, 16:14 von Bürger«

  • Beiträge: 7.255
Woraus wird diese OKSH finanziert?
------------------------
Zitat
§ 9
Aufteilung der Mittel

(1) Von dem Aufkommen aus dem Rundfunkbeitrag erhalten die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten einen Anteil von 71,7068 vom Hundert, das ZDF einen Anteil von 25,3792 vom Hundert und die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio“ einen Anteil von 2,9140 vom Hundert.

Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV)
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rfinstv

71,7068 v. H. + 25,3792 v. H. + 2,9140 v. H. = 100

Zu welcher Landesrundfunkanstalt gehört diese OKSH-Anstalt?

Teil der ARD ist sie jedenfalls nicht, weil in ihr nur die Landesrundfunkanstalten plus Deutsche Welle vereinigt sind, und separat ist sie im aktuellen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag nicht genannt, darf separat also gar keine Rundfunkbeitragsmittel bekommen.


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  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 577
Der Jahresabschluss des OKSH weist in seiner Gewinn- und Verlustrechnung in 2016 einnahmeseitig folgende Zahlen aus:
Zitat
1. Rundfunkbeitrag  2.504.860,04
2. Sonstige betriebliche Erträge  236.255,60
3. ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice  -82.657,03
entnommen aus dieser Quelle (Beträge in EUR): [1]

Andere, ebenso interessante Zahlen finden sich in [2]

(... allein mir fehlt noch eine gesetzliche Grundlage!)


[1] Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.1.16 bis 31.12.16
https://www.oksh.de/wp-content/uploads/2017/07/OKSH-GuV-2016.pdf
https://web.archive.org/web/20180211175012/https://www.oksh.de/wp-content/uploads/2017/07/OKSH-GuV-2016.pdf

[2] Jahresabschluß 2016 der Anstalt Offener Kanal Schleswig-Holstein (OKSH)
https://www.oksh.de/informieren/die-ok-anstalt/jahresabschluss/jahresabschluss-2016/
https://web.archive.org/web/20180211174615/https://www.oksh.de/informieren/die-ok-anstalt/jahresabschluss/jahresabschluss-2016/

sowie bezogen auf den Jahresabschluss 2016:
Vorbemerkung
https://www.oksh.de/wp-content/uploads/2017/07/Vorbemerkung-Bekanntmachung-Jahresabschluss-2016.pdf
https://web.archive.org/web/20180211174822/https://www.oksh.de/wp-content/uploads/2017/07/Vorbemerkung-Bekanntmachung-Jahresabschluss-2016.pdf
Bilanz Aktiva
https://www.oksh.de/wp-content/uploads/2017/07/OKSH-Aktiva-2016.pdf
https://web.archive.org/web/20180211174906/https://www.oksh.de/wp-content/uploads/2017/07/OKSH-Aktiva-2016.pdf
Bilanz Passiva
https://www.oksh.de/wp-content/uploads/2017/07/OKSH-Passiva-2016.pdf
https://web.archive.org/web/20180211174942/https://www.oksh.de/wp-content/uploads/2017/07/OKSH-Passiva-2016.pdf
Lagebericht zum 31.12.2016
https://www.oksh.de/wp-content/uploads/2017/07/OKSH-Lagebericht-2016.pdf
https://web.archive.org/web/20180211175044/https://www.oksh.de/wp-content/uploads/2017/07/OKSH-Lagebericht-2016.pdf
Anhang für 2016
https://www.oksh.de/wp-content/uploads/2017/07/OKSH-Anhang-2016.pdf
https://web.archive.org/web/20180211175117/https://www.oksh.de/wp-content/uploads/2017/07/OKSH-Anhang-2016.pdf
Anlagenspiegel als Anlage zum Anhang
https://www.oksh.de/wp-content/uploads/2017/07/OKSH-Anlagespiegel-2016.pdf
https://web.archive.org/web/20180211175150/https://www.oksh.de/wp-content/uploads/2017/07/OKSH-Anlagespiegel-2016.pdf

Weitere Jahresabschlüsse mit der Suche:
https://www.oksh.de/?s=Jahresabschluss




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Februar 2018, 18:59 von drone«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@drone: die gesetzlichen Grundlagen findet man unter informieren>Rechtsfragen

https://www.oksh.de/informieren/rechtsfragen/

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 577
@drboe  Vielen Dank für den Link!

Ebenso interessant die "OKSH-Förderrichtlinie für die Vermittlung von Medienkompetenz" für diverse Projekte:
Zitat
§ 1 Rechtsgrundlagen

(1) Der OKSH gewährt nach dem zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem OKSH geschlossenen Zuwendungsvertrag vom 16. Feb. 2017 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 OK-Gesetz sowie nach § 44 LHO Zuwendungen an Dritte zur finanziellen Förderung von deren Maßnahmen zur Vermittlung von Medienkompetenz (Projekte). [...]
Quelle / Weiterlesen auf: https://www.oksh.de/informieren/rechtsfragen/oksh-foerderrichtlinie-fuer-die-vermittlung-von-medienkompetenz/

(... Cash-Back-Flow aus dem Geldbeutel aller BeitragszahlerInnen in die Kassen von SH, oder?)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Februar 2018, 19:34 von drone«

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  • Beiträge: 3.247
Profis am Werk?

Zitat
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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 577
Profis am Werk?
Definitiv!

Das "OK-Gesetz des Landes Schleswig-Holstein" stützt sich auf so sehr bekannte Formulierungen wie:
Zitat
§ 12 Unzulässigkeit einer Insolvenz
Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anstalt ist unzulässig.
Quelle: https://www.oksh.de/informieren/rechtsfragen/ok-gesetz/


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Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 zum 31. Dezember 2014 (siehe auch Anhang)
https://www.oksh.de/wp-content/uploads/2017/06/Lagebericht.pdf
S. 3
Zitat
Der Offene Kanal wird von den Bürgerinnen und Bürgern intensiv genutzt.

OK Kiel registrierte Nutzer Jahresende 2014: 4.378
OK Lübeck registrierte Nutzer Jahresende 2014: 3.354
OK Flensburg registrierte Nutzer Jahresende 2014: 3.221
OK Westküste registrierte Nutzer Jahresende 2014: 1.006

=  4.378 + 3.354 + 3.221 + 1.006 = 11959

Jetzt mal ehrlich... bei 45.000.000 Beitragszahlern bei einer Nutzung von 11959 von "intensiver Nutzung" zu sprechen grenzt doch wirklich an eine Beeinträchtigung des zentralen Nervensystems....

Wir sind noch zu harmlos in unserer Gegenwehr
Adonis


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